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Drum prüfe wer sich ewig bindet…

– was in einem Ehevertrag geregelt sein sollte

Wer denkt vor der Hochzeit schon an die Scheidung? Das ist nicht gerade romantisch. Trotzdem ist es für Paare mitunter sinnvoll, sich mit einem Ehevertrag abzusichern. Einige Punkte dürfen darin auf keinen Fall fehlen.

Lange Zeit galt ein Ehevertrag als unromantisch. Heute kommt er wieder in Mode – und kann im Fall einer Scheidung einen Teil der Streitigkeiten verhindern. Der Ehevertrag enthält Regelungen, die insbesondere bei Geldfragen den Ehepartner absichern. Wenn sich das Vermögen der Ehepartner erheblich unterscheidet, ist ohnehin zu einem Ehevertrag zu raten. Auch nachträglich kann er geschlossen werden. Dabei gelten dieselben Regeln wie vor der Hochzeit. Es ist auch möglich, einen bereits geschlossenen Ehevertrag in gegenseitigem Einvernehmen nachträglich zu ändern.

Daher sollte ein Ehevertrag also nicht allzu schnell aufgesetzt werden. Ein halbes Jahr Zeit bis zur Unterschrift sollten sich die Ehepartner schon geben. Es braucht Zeit, sich zu einigen, denn nicht immer stimmen die Ideen überein. Lassen Sie sich von einem Notar beraten, denn ein Ehevertrag ist nur dann gültig, wenn er auch notariell beurkundet ist.

Unterhalt nach der Scheidung

Einer der wichtigsten Inhalte ist der Unterhalt für den schlechter verdienenden Ehepartner nach der Scheidung. Das ist vor allem dann wichtig, wenn das Paar Kinder hat. Der Grund: Väter und Mütter, die für die Kindererziehung den Beruf aufgeben oder kürzertreten, haben in der Regel nur noch bis zum dritten Lebensjahr des Kindes einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuungsunterhalt.

Sie können im Ehevertrag zum Beispiel festlegen: „Wir sind der Meinung, dass Kinder bis zu einem gewissen Alter von einem der Partner betreut werden sollen.“ Dann ist es sinnvoll, diesem Partner im Trennungsfall einen bestimmten Unterhalt zuzusichern, etwa anhand der Düsseldorfer Tabelle. Die bestimmt die Höhe der Unterhaltszahlungen. Solche „unterhaltsverstärkenden Vereinbarungen“ kommen inzwischen häufig vor. Der besserverdienende Partner erkennt damit unter anderem an, „dass der andere dazu beigetragen hat, dass er/sie Karriere machen konnte“.

Trennungsunterhalt

Auch der Unterhalt in der Trennungsphase sollte geregelt werden. Diese Phase ist noch schwieriger als die Zeit nach der Scheidung, denn für diese Zeit gibt es keine gesetzlichen Regelungen. So kann beispielsweise festgelegt werden, dass ein bestimmter Betrag so lange gezahlt wird, bis der gesetzliche Unterhalt feststeht.

Altersvorsorge

Wenn einer der Partner über längere Zeit beruflich kürzertritt oder ganz aussetzt, weil gemeinsame Kinder erzogen werden, kann das Nachteile für dessen Altersvorsorge haben. Verdient einer der Partner deutlich mehr, kann er sich dazu verpflichten, demjenigen, der für die Kinder zu Hause bleibt, Geld für eine private Rentenversicherung zu überweisen. Die Möglichkeiten sind hier ausgesprochen vielfältig. So sind Einmalzahlungen genauso denkbar, wie monatliche Beiträge.

Güterstand und Gütertrennung

Normalerweise gründet ein Paar mit der Ehe eine Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung wird daher das während der Ehe hinzugewonnene Vermögen zu gleichen Teilen auf die Partner aufgeteilt. Nicht in jedem Fall ist das vorteilhaft. Wenn ein Firmeninhaber einen Betrieb hat, der in der Ehe um 100.000 € wertvoller geworden ist, müsste er nach der Scheidung 50.000 € auszahlen. Das kann bis zu einem Bankrott führen.
Für den Fall einer Scheidung ist es sinnvoller, eine andere Lösung zu finden. Man könnte eine Ratenzahlung vereinbaren, oder der Firmeninhaber könnte für seinen Partner in eine Lebensversicherung einzahlen; das Paar könnte auch auf einen Ausgleich verzichten.

Wer den Zugewinnausgleich nicht möchte, muss die sogenannte Gütertrennung vereinbaren. Diese regelt, dass das jeweilige Vermögen der Ehegatten getrennt bleibt. Bei einer Scheidung findet dann auch kein Ausgleich eines während der Ehe erworbenen Vermögens statt. Im Falle des Todes erbt der andere Ehegatte ein Viertel.

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