Steuererleichterung fürs Homeoffice

Wer 2021 Hard- und / oder Software kauft, um sein Homeoffice „aufzurüsten“ bzw. nutzbar zu machen, kann den Kaufpreis jetzt in voller Höhe von der Steuer absetzen.

Für Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern diese Mittel zur Verfügung stellen, sind das dann direkt in diesem Jahr abzugsfähige Betriebskosten. Arbeitnehmer, die sich selbst etwas kaufen, setzen den Kaufpreis als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung an.

Warum Steuererleichterung? Anschaffungen, die mehr als € 800 (netto) bzw. € 952 (brutto) kosten, mussten bisher auf 3 Jahre verteilt (abgeschrieben) werden. Jetzt mindert der Kauf eines PCs, Druckers und anderer Hard- und Software in voller Höhe die Steuerlast.

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