Fristablauf für die Eintragung ins Transparenzregister für Gesellschaften

Das Geldwäschegesetz fordert Transparenz bei den Beteiligungsverhältnissen von Gesellschaften. Dies betrifft alle Gesellschaften mit der Ausnahme der GbR.

Folgende Fristen sind zu beachten:

31. März 2022 für AG, SE und KgaA
30. Juni 2022 für GmbH, Genossenschaften, Europäische Genossenschaften und Partnerschaftsgesellschaften
31. Dezember 2022 für alle anderen Gesellschaften, z.B. OHG und KG

Mehr Informationen und die Möglichkeit, die Eintragung selbst vorzunehmen, finden Sie auf dem Portal: www.transparenzregister.de
Gerne unterstützen wir Sie bei der Anmeldung.

Wichtig: Wenn Sie Überbrückungshilfen bezogen haben, muss die Eintragung vor der Endabrechnung erfolgt sein. Wollen Sie einen Antrag auf die aktuelle Überbrückungshilfe III Plus stellen, muss die Bestätigung des Eintrags bereits dem Antrag beigefügt werden.

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