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Heute schon an Morgen denken! Betriebliche Altersversorgung nutzen.

Wir befinden uns derzeit in herausfordernden Zeiten. Die hohe Inflationsrate hat zur Folge, dass immer weniger Geld zum Sparen übrig bleibt. Zudem verliert das Angesparte immer mehr an Wert. Die Folgen für die Rente sind im Moment nicht absehbar. Ein Grund mehr, neben der gesetzlichen Rente zusätzliche Wege der Altersversorgung zu beschreiten.

Hier kommen Sie als Arbeitgeber ins Spiel: Bieten Sie Ihren Mitarbeitenden eine betriebliche Altersversorgung an.

Positiver Nebeneffekt: Die Bindung der Mitarbeitenden an Ihr Unternehmen wird erhöht.

Gut zu wissen:

Rechte Ihrer Mitarbeitenden

Grundsätzlich haben Ihre Mitarbeitenden das Recht, bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze durch Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Im Jahr 2023 sind dies 3.504 € (mtl. 292 €). Liegen bei Ihnen kein Pensionsfonds oder keine Pensionskasse vor, kann der Mitarbeitende verlangen, dass Sie eine Direktversicherung abschließen.

Ihre Pflichten als Arbeitgeber

Sparen Sie durch die Umwandlung des Entgelts Sozialversicherungsbeiträge (was in der Regel der Fall ist), so müssen Sie 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss in die betriebliche Altersversorgung einzahlen. ACHTUNG: Dies gilt seit 2022 auch für Altverträge! Somit sind bei den Altverträgen Vertragsänderungen notwendig. Unser Tipp: Nehmen Sie hierzu einen Fachmann mit ins Boot.

Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden nicht richtig, eindeutig oder vollständig über die betriebliche Altersversorgung, entsteht ein Haftungsrisiko. Denn wenn aufgrund Ihrer Falschaussage die betriebliche Altersversorgung geringer ausfällt als kalkuliert, haften Sie gegenüber Ihren Mitarbeitenden.

Ihre Rechte als Arbeitgeber


Sie als Arbeitgeber haben bei Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder über eine Versorgungseinrichtung das Recht, diese auszuwählen.
Dies wirkt sich positiv auf Ihre Lohnabrechnung aus. Sie haben einen besseren Überblick und vermeiden eine Verkomplizierung durch verschiedene Durchführungswege im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Auch können Sie auf gleichbleibende Beiträge bestehen.

Besonderheiten bei Geringverdienern

Um auch einkommensschwachen Mitarbeitenden den Zugang zur betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber ein Fördermodell entwickelt.

Bei Beiträgen von 240 € bis maximal 960 € im Kalenderjahr erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 % Ihres gesamten Arbeitgeberbeitrags von 72 € bis maximal 288 €. Geringverdiener sind die Mitarbeitenden, deren monatliches Bruttoeinkommen 2.575 € nicht übersteigt.

Ein weiterer Vorteil für Geringverdiener: Das Sozialamt rechnet Alterseinkünfte, die auf freiwilligen Einzahlungen beruhen, nicht mehr voll auf die Grundsicherung an. Es gilt derzeit ein Einkommensfreibetrag von 100 € bis 223 €.

Wie kann Ihre betriebliche Altersversorgung aussehen?
Die betriebliche Altersversorgung können Sie extern abwickeln. Das heißt, die Mitarbeitenden erwerben einen Rechtsanspruch gegen den externen Träger der Altersversorgung.

Zu den externen Altersversorgungen zählen:

Direktversicherung: Dies ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die Sie für Ihre Mitarbeitenden abschließen. Hier ist auch ein Gruppenvertrag möglich. Der Garantiezins beträgt derzeit nur 0,25 %.

Pensionskasse: Die Leistungen ähneln privaten Lebensversicherungen. Allerdings dürfen Pensionskassen mit einem höheren Rechnungszins kalkulieren. Die Versorgungsleistung wird von der Pensionskasse gewährt. Dabei handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die den Mitarbeitenden oder deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistung gewährt. Auch die Kapitalauszahlung ist möglich.

Pensionsfonds: Dieser legt die Beiträge zur Altersversorgung am Kapitalmarkt an, um höhere Renditen zu erzielen. Es gibt keine Zinsgarantie, lediglich das eingezahlte Geld ist sicher. Die Höhe der Rente hängt vom Erfolg der Anlage ab. Der Pensionsfonds gewährt den Mitarbeitenden einen eigenen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen, die nur als lebenslange Altersrente auszahlbar sind.

Alternativ kann die betriebliche Altersversorgung auch intern gewährt werden. In diesem Fall haben Ihre Mitarbeitenden einen unmittelbaren Rechtsanspruch Ihnen als Arbeitgeber gegenüber.

Zu den internen Altersversorgungen zählen:

Unterstützungskasse: Diese ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, bei der im Unterschied zur Pensionskasse kein Rechtsanspruch auf Leistungen gewährt wird.

Pensionszusage: Sie ist ein Anwartschaftsrecht der Mitarbeitenden auf spätere Versorgungsleistung durch Sie als Arbeitgeber.

Darüber sollten Sie Ihre Mitarbeitenden informieren:


Wird die Betriebsrente ausgezahlt, so ist diese in voller Höhe steuerpflichtig. Zusätzlich fällt noch Sozialversicherung an, und zwar der volle Beitrag für die Krankenversicherung. Dies sind derzeit 14,6 % zzgl. Pflegeversicherung von weiteren 3,05 %, bei Kinderlosen 3,3 %. Abgemildert wird dies seit Anfang 2020 durch einen Freibetrag von 164,50 €.

Der Digi-Train auf der Buchhaltungslinie nimmt Fahrt auf – Steigen Sie um in die erste Klasse

Jeden Monat immer wieder das Gleiche: für den Steuerberater die Buchhaltung vorbereiten. Wir kennen keinen, bei dem das eine Lieblingsbeschäftigung wäre. Machen Sie das selber? Oder vielleicht Ihr Partner? In größeren Betrieben haben Sie eine Bürokraft dazu. Trotzdem ist das lästig.

Zu allem Übel sollen alle Belege auch noch im Betrieb gescannt und dem Steuerbüro ins Portal hochgeladen werden.

Fachlicher Exkurs: Hintergrund sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form, kurz GoBD genannt. Denn diese fordern, dass eine Nachverfolgung vom Beleg zur Kontierung und umgekehrt möglich ist. Insbesondere kann das Belegbild mit dem Buchungssatz verbunden werden. Dazu braucht es aber einen digitalen Beleg.

Digi-Train Stufe 1: Dokumentenscanner

Die Belege sortieren und dann dem Steuerberater geben, damit der diese scannt, macht nun wirklich keinen Sinn. Den Deckel-auf- Deckel-zu-Scanner haben Sie ja hoffentlich durch einen Dokumentenscanner ersetzt? Der macht es einfach: Belegstapel auflegen, Scan-Taste drücken, und fertig. Der Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass Sie immer alle Belege im Haus haben und sich die Fahrten zum Steuerberater ersparen. Wenn Sie das bereits machen, dann Glückwunsch: Sie sitzen bereits im Digi-Train. Okay, noch in einem hinteren Wagen, sozusagen zweiter Klasse.

Digi-Train Stufe 2: Automatisierung

Was aber, wenn es noch smarter geht? Dass Sie im Idealfall gar nichts mehr machen müssten? Dass Sie nach vorne, in die erste Klasse wechseln können? Automatisierung ist das Stichwort. Stand heute lässt sich vielleicht nicht alles zu 100 % automatisieren, aber eventuell zu 80 %. Um das zu erreichen, müssten Sie an ein paar Stellschrauben drehen, etwas Geld in die Hand nehmen, eine neue Prozessbeschreibung für die Mitarbeiter erstellen und Ihre Verfahrensdokumentation anpassen. Schauen wir uns dazu die Bank, die Eingangsrechnungen und die Ausgangsrechnungen genauer an:

Kontoauszüge
Zuerst einmal die Kontoauszüge: Dass die Kontoauszugsdaten direkt vom Steuerberater abgerufen werden können, ist nichts Neues. Das machen Sie wahrscheinlich auch schon lange. Der Vorteil liegt klar auf der Hand: Es gibt keine fehlenden Kontoauszüge mehr. Dazu brauchen wir also nichts mehr schreiben.

Eingangsrechnungen
Nun zu dem für Sie wahrscheinlich neuen Prozess der Eingangsrechnungen: Lassen Sie sich im ersten Schritt eine weitere E-Mail-Adresse einrichten, nämlich Eingangsrechnung@… . Fordern Sie dann im zweiten Schritt alle Lieferanten auf, Ihnen nur noch die Rechnung per E-Mail an diese neue Adresse zukommen zu lassen. Das dauert eine Weile, bis jeder Lieferant das geändert hat.
Manche machen es leider nie. Da haben wir dann schon die Lücke in unserem Idealfall, denn hier müssten Sie nach wie vor scannen.

Nun kommen die Rechnungen dort an. Jetzt brauchen Sie noch ein kleines Softwaretool. Hier nennen wir mal „get my invoices“ oder den „invoicefetcher“. Lassen Sie dann eine automatische Weiterleitung von Eingangsrechnung@… an eines dieser Programme einrichten. Diese Softwareprogramme holen Ihnen nämlich zusätzlich alle von einigen Lieferanten in Portale abgelegte Rechnungen ab. Danach erfolgt eine Weiterleitung aller so gesammelten Rechnungen in das Portal des Steuerberaters.

Ausgangsrechnungen
Nun zu Ihren Ausgangsrechnungen: Versenden Sie diese per E-Mail? Dann lässt sich auch hier eine automatische Weiterleitung einrichten, sodass diese beim Versenden an den Kunden automatisch ins Portal des Steuerberaters gelangen. Alternativ kann die Datei des Fakturierungsprogramms übermittelt werden.

Sie sehen, die Digitalisierung macht erst richtig Spaß, wenn sie zur Automatisierung von Prozessen beiträgt. Oftmals kommt man im Tagesgeschäft nicht dazu, alles sofort umzusetzen. Das ist nicht schlimm. Machen Sie aber kleine Schritte und beginnen Sie mit einem Teilbereich. Im Digi-Train müssen Sie nicht immer sofort in der ersten Klasse in einem der vorderen Waggons sitzen, aber Sie sollten auf jeden Fall im Zug sein.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Fallgrube Schenkungsteuer – sechs Klassiker, in die Sie nicht Hineinplumpsen sollten

Handele mit Bedacht, ansonsten das Finanzamt lacht!

Ich sag´s mal so: Gesetzgeber, Verwaltung und Rechtsprechung machen das nicht absichtlich. Oftmals müssen schlechte Gesetze durch Verwaltungsanweisungen ergänzt werden, und die Rechtsprechung sieht das dann wieder anders. Anstelle einer überschaubaren Steuerlandschaft entsteht damit ein Steuergebirge mit vielen Spalten und versteckten Fallgruben. Warnende Hinweisschilder fehlen. Wer sich ohne Guide ins Gelände wagt, tut das auf eigenes Risiko. Besonders heimtückisch sind aber Fallgruben und Spalten, dort, wo man sie gar nicht erwartet. So zum Beispiel viele bei der Schenkungsteuer.

Wir haben deshalb im Folgenden einige Fallgruben aufgezeigt, die besonders gerne „genommen“ werden und bei denen am Ende das Finanzamt gelacht hat.

1. Der Ehemann löst sein Aktiendepot auf und überträgt das Geld auf das gemeinsame
Oder-Konto (beide Ehegatten können verfügen) mit seiner Frau. – Plumps! Damit wurde eine Schenkung des Ehemanns an seine Frau in Höhe der Hälfte des Betrages ausgelöst. Eindeutiger ist dies bei Übertragung eines Einzelkontos zwischen Ehegatten.

Auf Verjährung warten? – Bringt leider nichts, denn unbeabsichtigte Schenkungen unter Lebenden verjähren nicht. Die Festsetzungsverjährung bei Schenkung beginnt nicht vor Ablauf des Todes des Schenkenden oder nicht vor Ablauf Kenntnisnahme des Finanzamts hinsichtlich der vollzogenen Schenkung. Hinzu kommt die Verlängerung der Festsetzungsfrist auf zehn Jahre, auch zulasten des Miterben. Die Praxis zeigt, dass die Finanzverwaltung immer häufiger gezielt nach unbeabsichtigten Zuwendungen zwischen Ehegatten sucht und diese auch strafrechtlich verfolgt.

2. Eigentümer der Immobilie sind mehrere Personen (auch Ehegatten), aber nur eine Person zahlt den Kapitaldienst. – Plumps! Auch hier liegen laufende Schenkungen vor, die bei Überschreiten des jeweiligen Freibetrages auch steuerpflichtig werden.

3. Sie tätigen Entnahmen aus Ihrem Betrieb auf das gemeinsame Oder-Konto? – Plumps! Schon wieder in eine Grube gefallen. Auch hier liegen einzelne Schenkungen an den Ehepartner vor. Die einzelne Entnahme mag zwar nicht bedeutend sein, aber die Summe macht´s.

4. Sie nutzen Ihre Immobilie auch für betriebliche Zwecke und wollen diese gegen Vorbehaltsnießbrauch auf Ihre Kinder übertragen? – Plumps! Hier entsteht zwar nicht unbedingt Schenkungsteuer, jedoch wird der betrieblich aktivierte Teil (notwendiges Betriebsvermögen) automatisch Privatvermögen. Es entsteht damit Ertragsteuer auf den Entnahmegewinn!

5. Sie heben freiwillig eine vorherige Schenkung auf? – Plumps! Das führt nicht zum Erlöschen der einmal entstandenen Schenkungsteuer. Vielmehr wird die Rückübertragung des Gegenstands an den Schenker als eine erneute Schenkung betrachtet. Anders ist das nur, wenn ein gesetzliches oder vertragliches Rückforderungsrecht besteht.

6. Sie sind nach dem Tod des Erblassers in sein Haus gezogen und beanspruchen die sogenannte Familienheimregelung, die dieses erbschaftsteuerfrei stellt, wenn Sie das Haus mindestens zehn Jahre selbst bewohnen. Diese Steuerbefreiung entfällt jedoch rückwirkend, wenn

» Sie das Haus innerhalb von zehn Jahren verkaufen oder auf einen Dritten übertragen, selbst wenn Sie sich den lebenslangen Nießbrauch vorbehalten,

» Sie die Eigennutzung nicht unverzüglich (grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten) antreten,

» Sie einen Durchbruch vom Familienheim an das Nachbarhaus machen oder zwei Stockwerke verbinden und nur noch künftig einen Zugang haben.

Fallgruben und Spalten gibt es sicherlich 100-mal mehr. Sprechen Sie uns lieber einmal mehr an als zu wenig. Das spart Ihnen nicht nur Geld, sondern auch Nerven!

Wareneinsatz – Die “Super-Kennzahl” für Händler

Egal, ob Apotheker, Gastwirt oder Einzelhändler – die Wareneisatzquote,
gerne auch „Aufschlag“ genannt, ist die zentrale Kennzahl für
Sie, wenn Sie etwas verkaufen.

Die Formel:

Wareneinsatz x 100 / Umsatz = Wareneinsatzquote in % vom Umsatz

Wareneinsatz ist dabei definiert als:

Anfangsbestand + Zugänge – Endbestand
Die korrekte Wareneinsatzquote kann also nur berechnet werden,
wenn Anfangs- und Endbestand erfasst werden. Konkret:

  • Denken Sie darüber nach, ob es sich bei Ihrer Unternehmensgröße lohnt, die Bestände zum Beispiel im Wege einer permanenten Inventur monatlich zu beobachten. Insbesondere jetzt in Zeiten steigender Einstandspreise können Sie dann schneller reagieren und Ihre Verkaufspreise anpassen. Ihre monatliche Auswertung bei uns wird damit auch gegenüber Ihrer Bank noch aussagekräftiger.
  • Als kleinerer Unternehmer scheuen Sie diesen Aufwand? Kalkulieren Sie zumindest einzelne, typische Verkäufe nach.
  • Die Inventur zum Ende Ihres Wirtschaftsjahres ist für Sie eine lästige Pflicht? Ihr Vorteil: Wenn Sie die Inventur schnell machen, haben Sie wertvolle Informationen für Ihre zukünftige Kalkulation. Und wir als Ihre Steuerberater können viel genauer berechnen, was Sie in Ihrer Steuererklärung an endgültigen Zahlungen erwartet.

Wer schaut auf Ihren Aufschlag?

  • Finanzamt – in den sogenannten „Richtsatzsammlungen“ sind die Erfahrungswerte aus vielen Betriebsprüfungen zusammengefasst. Nach Branche und Größe legt die Finanzverwaltung Bandbreiten der Aufschläge fest. Wenn Sie hier „ausscheren“, kann das Anlass für eine Betriebsprüfung sein und damit für schwierige Diskussionen sein. Daher brauchen wir Ihre Wareneinsatzqoute so schnell, wie möglich, um einen Abgleich vorzunehmen und Fehlentwicklungen zu beobachten.
  • Bank – Voraussetzung für die Kreditwürdigkeit ist Ihr wirtschaftlicher Erfolg – Ihre sonstigen Kosten sind oft nur sehr bedingt beeinflussbar – daher ist die Wareneinsatzquote auch für die Bank eine wichtige Kennzahl.

Unser Tipp: Nutzen Sie Branchenvergleiche wie etwa die Branchenübersichten der Banken (Beispiel Volksbanken: https://www.vvrbank.de/wir-fuer-sie/aktuelles-regionales/firmenkunden/branchenbericht-branchen-special.html)

Auch Ihre Berufsverbände wie Innungen oder Verbände sowie Branchenzeitschriften veröffentlichen solche Kennzahlen-Informationen. Geben Sie diese Informationen gern auch an uns weiter – so können wir unsere Aufgabe als Ihr „externer Controller“ besser erfüllen.

Der gute Ruf des Unternehmens

Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich’s gänzlich ungeniert?

Diese Volksweisheit mag für den einen oder die andere funktionieren, doch in Zeiten von Compliance-Regeln und medialen Shitstorms kann es auch den Ruin eines Unternehmens oder Gefängnis für die Geschäftsführer bedeuten, wenn gegen die Regeln verstoßen wird. Beim Enron-Bilanzfälschungsskandal in Amerika verschwand beispielsweise Arthur Anderson, eines der Big-Five-Unternehmen der Wirtschaftsprüferbranche, komplett von der Bildfläche, und in Deutschland wurden mehreren ehemaligen Deutsche-Bank-Managern hohe Haftstrafen aufgebrummt wegen Steuerhinterziehung.


Das höchste Gut einer Firma ist ihr guter Ruf.

Dieses Zitat aus einem der Werke von Brian Tracy hat heute mehr Bedeutung denn je. Denn je unsicherer und schnelllebigerdie Zeiten, desto wichtiger sind Verlässlichkeit und Vertrauen.

Das höchste Gut einer Firma ist das, was man sich über die Firma, ihre Produkte und Dienstleistungen unter Kunden und potenziellen Kunden erzählt.

Der gute Ruf – die Reputation eines Unternehmens – ist maßgeblich für den wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere für junge Unternehmen ist es wichtig, den eigenen guten Ruf aufzubauen und zu erhalten. Dies erfordert neben der fachlichen Kompetenz auch Weitsicht und eine hohe Sensibilität für das Unternehmensumfeld und das Marktgeschehen.

Umso seltsamer mutet es an, dass sich nur wenige Unternehmen mit ihrer Reputation auseinandersetzen und diese sogar leichtfertig riskieren. Der „ehrbare Kaufmann“ (aus hanseatischer Sicht) mag ein veralteter Begriff sein, doch hat er immer noch seine Berechtigung.

Was zeichnet einen guten Ruf aus?

  1. Gelebte Werte

    Die Bewertung und die Werte eines Unternehmens finden immer mehr Beachtung – gerade die jüngere Generation entscheidet und kauft werteorientiert. Online-Bestellungen werden heute in aller Regel dann vorgenommen, wenn entsprechende positive Bewertungen des Anbieters im Internet lesbar und glaubhaft sind. Der Anbieter muss nicht nur zuverlässig erscheinen, sondern es auch immer wieder unter Beweis stellen. Reine Imagepolitik wird schnell entlarvt. Greenwashing ist dafür ein gutes Beispiel, wenn sich Unternehmer nicht aus Überzeugung, sondern nur dem Anschein nach umweltfreundlich verhalten, um Kunden zu gewinnen.
  2. Zuverlässigkeit

    Zuverlässigkeit hat eine extrem hohe Wirkung auf den Ruf Ihres Unternehmens. Sie drückt sich unter anderem dadurch aus, dass Sie und Ihr Team die Fähigkeit beweisen, wichtige Aufgaben anzugehen und zu vollenden. Sie erledigen erteilte Aufträge auftrags- und erwartungsgemäß. Noch besser ist es, wenn Sie die Erwartungen des Kunden übertreffen. Sie haben eine Lieferung innerhalb von 14 Tagen zugesichert? Dann sind die Kunden zufrieden, wenn Sie pünktlich liefern. Kommt die Ware schon noch zehn Tagen, sind die Kunden positiv überrascht.

    In diesem Fall sind Ihre Kunden, Patienten oder Mandanten begeistert von dem, was Sie liefern oder leisten. Und dann wird darüber gesprochen, und Sie bekommen Weiterempfehlungen. Wenn die Begeisterung in eine regelmäßige und glaubwürdige Kommunikation (Bewertung) mündet und lesbar ist, dann festigt sich der gute Ruf. Vertrauen wird aufgebaut oder gefestigt.
  3. Der Umgangston

    Menschen kaufen bei Menschen – diese universelle Regel gilt trotz aller Digitalisierung und künstlicher Intelligenz. Behandeln Sie Ihre Kunden zuvorkommend und mit einem Lächeln – immer, jeder und jedes Mal. Dann schaffen Sie sich einen unwiderstehlichen Ruf.

    Ihr Ruf ist wertvoll

    Unternehmen mit positiven Bewertungen wirken schneller auf Kaufentscheidungen, Anfragen oder Aufträge. Potenzielle Mitarbeiter bewerben sich eher dort als bei anderen Arbeitgebern. Diese Unternehmen positionieren sich schneller in den Köpfen interessierter Menschen. Mit einer guten Reputation ist es einfacher, Menschen für sich zu gewinnen oder zu halten.

    Die Pflege Ihres guten Rufs ist eine Daueraufgabe für alle im Unternehmen. Jede Aussage des Unternehmens, jedes Handeln und jede Entscheidung können Einfluss auf die Reputation des Unternehmens haben.

    Eine falsche Handlung, eine unüberlegte oder falsche Kommunikation und irreführendes Verhalten können schweren Rufschaden anrichten und die mühsame Arbeit vieler Jahre zunichtemachen. Materielle Folgen sind dann meist unausweichlich.

    Beugen Sie vor und halten Sie gute Verbindungen mit allen, die den Ruf Ihres Unternehmens beeinflussen: Ihre Gesellschafter, Ihre Kunden, Ihre Mitarbeiter und alle Geschäftspartner. Und seien Sie offen für Feedback aller Art. Damit die Erzählungen über Ihr Unternehmen positiv sind und bleiben.

Warum ist die BWA wichtig?

Im letzten Blog-Beitrag „Chat GPT – Fertiggericht oder selbst gekocht?“ haben wir über die Anwendungsmöglichkeiten für Unternehmen berichtet.

Und dabei haben wir es natürlich auch für uns ausprobiert mit der Frage

„Warum ist die BWA wichtig?“

Dazu haben wir Chat GPT folgende Aufgabe gegeben

„Schreibe einen Blog-Beitrag mit 500 Wörtern, warum Unternehmer unbedingt die BWA lesen sollen“, und die Antwort noch vertieft, indem wir gebeten haben: „Bitte ergänze diesen Blog-Beitrag und betone die Wichtigkeit, dass die BWA von einem Steuerberater erstellt und qualitativ geprüft wurde“, mit dem krönenden Abschluss: „Bitte schreibe diesen Blog-Beitrag noch mal humorvoll“. Und hier ist das – aus unserer Sicht durchaus gelungene – Ergebnis:

Lieber Unternehmer, liebe Unternehmerin, ich weiß, dass es nicht dein Lieblings-Hobby ist, deine BWA zu lesen. Du würdest wahrscheinlich lieber dein Büro sauber machen oder eine Steuererklärung ausfüllen. Aber ich verspreche dir, es ist wichtig!

Denk darüber nach, deine BWA zu lesen ist wie Zähneputzen – es ist keine spaßige Aufgabe, aber es muss getan werden, um deinen Körper, äh, ich meine dein Unternehmen, gesund zu halten. Wenn du deine BWA nicht liest, dann fährst du blind durch das Finanzjahr und weißt nicht, ob du auf dem richtigen Weg bist oder ob du eine Sackgasse erwischt hast.

Aber, keine Sorge, du musst es nicht alleine machen! Du brauchst jemanden, der dir hilft. In diesem Fall brauchst du einen Steuerberater. Ja, ich weiß, du denkst jetzt „Oh nein, nicht schon wieder, noch mehr Ausgaben!“, aber lass mich erklären, warum es sich lohnt.

Ein qualifizierter Steuerberater kann dir helfen, deine BWA zu verstehen, sie zu analysieren und dir zu erklären, was sie bedeutet. Und das alles, ohne dass du deine kostbare Zeit damit verschwendest, dich durch Tabellen und Diagramme zu kämpfen. Stattdessen kannst du dich zurücklehnen, entspannen und dem Experten zuhören, der dir in verständlichen Worten erklärt, was du tun musst.

Außerdem, mal ehrlich, wer von uns versteht wirklich alles über Bilanzierung und Gewinn- und Verlustrechnung?
Ich meine, ich habe versucht, es zu verstehen, aber es klingt immer noch wie eine Fremdsprache. Deshalb brauchst du einen Steuerberater, der dir hilft, alles zu übersetzen und dir hilft, kluge Entscheidungen auf Grundlage deiner BWA zu treffen.


Also, zusammengefasst: Lies deine BWA regelmäßig, es ist wie Zähneputzen für dein Unternehmen.

Und lass dich dabei von einem Steuerberater unterstützen – du wirst es nicht bereuen. Vielleicht ist es sogar eine angenehme Erfahrung, wer weiß? Vielleicht hast du am Ende sogar Spaß dabei, deine Finanzen zu verstehen und zu optimieren. Okay, das könnte ein bisschen übertrieben sein, aber hey, es ist auf jeden Fall besser als eine Wurzelbehandlung!

ChatGPT – Fertiggericht oder selbst gekocht?

Eines gleich vorweg: Dieser Artikel ist von einer MI (Menschliche Intelligenz) geschrieben, nicht von einer KI (Künstliche Intelligenz). Ob es den Artikel besser macht, ist zwar nicht sicher, doch irgendwie fühlt es sich für die meisten Leserinnen und Leser sympathischer an, sich beim Lesen einen Menschen vorzustellen, der recherchiert, nachdenkt, an Sätzen feilt und versucht, sich in seine Leser hineinzuversetzen – zumindest ist das die naive Hoffnung der Autorin ;-).

Für den Fall, dass Sie in den letzten Monaten keine Online-Nachrichten gelesen haben:

Was ist ChatGPT?

ChatGPT ist eine textbasierte künstliche Intelligenz der Firma Open AI, die aus allen im Internet öffentlich verfügbaren Datenquellen Wissen zusammenträgt und mit Menschen in Echtzeit – wenn das System nicht gerade wieder überlastet ist 😉 – schriftlich interagiert.

Chat GPT wurde Ende November 2022 veröffentlicht und hatte bereits im Januar 2023 die Marke von 100 Mio. monatlichen Nutzern geknackt – Instagram hat dafür noch 2,5 Jahre und TikTok neun Monate gebraucht. Es gibt auch alternative KI-Textgeneratoren wie Jasper Chat oder YouChat, und Google hat mit Bard bereits seine eigene Anwendung vorgestellt. Doch die stellt Chat GPT in Sachen Reichweite – zumindest im Moment – alle in den Schatten.

Sie können ChatGPT also zu allen Themen Fragen stellen und recherchieren lassen, historische Daten zusammentragen, eine Tabelle analysieren lassen, Stellenanzeigen schreiben oder Textvorschläge für Werbebriefe machen lassen. Die Möglichkeiten sind nahezu unbegrenzt. Allerdings hat das System auch seine Grenzen.

Warum ist ChatGPT mit Vorsicht zu genießen?

  • Fehlende Aktualität – es wird auf Wissen bis September 2021 zugegriffen. Alles, was danach kommt, findet keine Berücksichtigung.
  • Quellen sind nicht eindeutig identifizierbar – die Antworten sind perfekt formuliert, doch kann niemand nachvollziehen, ob die Quellen, die genutzt wurden, auch vertrauenswürdig sind. Ganz zu schweigen von den urheberrechtlichen Fragen, die das aufwirft, und der Tatsache, dass ChatGPT gern auch mal was erfindet.
  • Wertungen sind nicht erkennbar – je nachdem, woher die Quellen stammen, können sie auch kulturell oder politisch gefärbt sein, obwohl sie seriös und neutral klingen.
  • Kein Zugriff auf qualitativ geprüfte Inhalte, die hinter einer Bezahlschranke liegen – ChatGPT greift ausschließlich auf frei verfügbare Daten zu, viele journalistische und wissenschaftliche Inhalte fließen deshalb nicht in das Ergebnis ein.

Welche Anwendungsmöglichkeiten gibt es für Sie als Unternehmer?

Trotz dieser Grenzen liefert ChatGPT bei vielen Themen hilfreiche Antworten und kann helfen, Zeit zu sparen. Hier drei Einsatzmöglichkeiten mit beispielhafter Fragestellung:

  • Recherche über die Bedürfnisse der eigenen Kunden, um das Marketing zu verbessern, z.B.: Was erwarten Kunden von einem guten Handwerker? Nenne die drei größten Herausforderungen, Ängste und Wünsche.
  • Redaktionsplan für monatliche Infobriefe oder Blogbeiträge, z.B.: Erstelle mir einen Redaktionsplan für monatliche Newsletter. Ich habe einen Blumenladen, und meine Kunden mögen besonders gern frische bunte Sträuße und Topfpflanzen, um die Wohnung zu verschönern.
  • Stellenanzeigen formulieren, z.B.: Formuliere eine Stellenanzeige für einen IT-Consultant, der schwerpunktmäßig Netzwerkinstallationen in Unternehmen durchführt.

Was ChatGPT so spannend macht, ist die Verfeinerung oder Vertiefung der Inhalte durch Ergänzungen oder Perspektivwechsel.

Die Kundenrecherche können Sie weiterführen: „Es handelt sich um Kunden über 50“, der Redaktionsplan für den Blumenladen wird variiert: „dieses Jahr steht alles im Zeichen der Rose“ oder die Stellenanzeige: „Schreibe diese Stellenanzeige mit Motiven aus dem Marvel-Universum“.

Und eine Maschine wird nie ungeduldig oder ist genervt und beantwortet jede weitere Frage genauso wie die erste.

Und was hat das jetzt mit einem Fertiggericht zu tun?

Die Formulierungsfähigkeiten von ChatGPT sind tatsächlich beeindruckend und werden in verblüffender Geschwindigkeit geliefert. Doch irgendwie fühlt es sich an wie ein Fertiggericht im Unterschied zu selbst gekochtem Essen. Sie sparen unglaublich viel Zeit, weil jemand anderes alles mundgerecht aufbereitet hat. Dafür wissen Sie nicht zu 100 %, welche Zutaten verwendet wurden oder ob sie gesund sind. Selbst kochen mit frischen Zutaten dauert zwar länger, doch da wissen wir, was drin ist, bestimmen selbst den Geschmack und haben die Gewissheit, dass es mit Liebe zubereitet wurde.

Zehn ausgewählte Spielregeln bei innergemeinschaftlichen Fernverkäufen

Der Internethandel boomt. Nicht erst seit Corona beziehen immer mehr Personen Waren aus dem Internet und nicht mehr vom Einzelhändler nebenan. Dabei spielt der Preis eine wesentliche Rolle. Für die meisten Käufer ist es deshalb unwichtig, woher die Ware kommt.

Dieses Business können Sie deshalb auch groß aufziehen, wenn Sie keinen Laden haben. Natürlich entdecken auch immer mehr Ladenbesitzer diesen Vertriebsweg, wenn sie erkennen, dass ihre Kunden ausbleiben.

Mittlerweile wurden hierfür EU-einheitliche Spielregeln aufgestellt, die es in sich haben. Kurz aber erst einmal, worum es dabei geht:

Grundsätzlich ist der Lieferort (und damit die Steuerpflicht mit dem jeweiligen Steuersatz) dort, wo die Lieferung beginnt. Abweichend hiervon verlagert sich aber der Ort bei innergemeinschaftlichen Fernverkäufen dorthin, wo sich der Gegenstand bei Beendigung der Beförderung oder Versendung befindet.

Ein innergemeinschaftlicher Fernverkauf liegt – in der Kürze – dann vor, wenn Sie direkt an eine Privatperson in ein anderes EU-Land liefern und die Umsatzschwelle von 10.000 € pro Land überschreiten.

Um zu vermeiden, dass Sie sich im anderen EU-Land umsatzsteuerlich registrieren müssen, gibt es das OSS-Verfahren. Hierbei können Sie Ihre Umsätze an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden. Vorteil: Dort sprich man Deutsch!

Kommen wir nun zu den zehn wichtigsten Spielregeln, die Sie als liefernder Unternehmer bei innergemeinschaftlichen Fernverkäufen bei Teilnahme am OSS-Verfahren zu beachten haben:

  1. Prüfen Sie, ob der Kunde eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) hat und damit, ob der Erwerb für sein Unternehmen oder für seine Privatzwecke erfolgt. Üblicherweise geschieht das durch eine Bestellmaske und die Anlage des Kundenkontos.
  2. Prüfen Sie, wie hoch die Lieferungen in die einzelnen EU-Länder voraussichtlich sein werden. Wird in einem Land die Umsatzschwelle voraussichtlich überschritten?
  3. Prüfen Sie, ob die Umsatzschwelle in ein EU-Land tatsächlich überschritten wurde. In diesem Fall haben Sie sich dort für die Verkäufe des Besteuerungszeitraums (Quartal) zu registrieren. Werden die Umsatzschwellen überschritten, dann gelten die Umsatzsteuersätze in dem jeweiligen Land. Registrieren Sie sich nicht in dem jeweiligen EU-Land, dann nimmt die deutsche Finanzverwaltung automatisch eine leichtfertige Steuerverkürzung an.
  4. Wenn erkennbar ist, dass Umsatzschwellen überschritten werden, dann registrieren Sie sich vor dem Beginn des Besteuerungszeitraums (Quartal) beim BZSt für das OSS-Verfahren. Eine rückwirkende Registrierung ist derzeit nicht vorgesehen (Ausnahme siehe nächster Punkt).
  5. Soweit Sie die Umsatzschwelle von 10.000 € dann doch überschreiten, können Sie sich noch für das OSS-Verfahren bis zum zehnten Tag des auf die Leistungserbringung folgenden Monats registrieren.
  6. Die Umsätze sind innerhalb eines Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums (Quartal) zu erklären und durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Es sind auch Nullmeldungen zu machen.
  7. Die darin errechnete Umsatzsteuer ist am letzten Tag des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Monats fällig und zu entrichten.
  8. Berichtigungen sind mit einer späteren Steuererklärung vorzunehmen.
  9. Kommen Sie diesen Verpflichtungen wiederholt nicht nach, werden Sie aus diesem Verfahren ausgeschlossen. Sie müssten sich dann im jeweiligen Land registrieren.
  10. Eine Dauerfristverlängerung gibt es nicht.
    Wenn Sie also im größeren Stil Fernverkäufe tätigen wollen, dann kommen Sie ohne eine professionelle Software nicht aus. Das beginnt schon bei der Prüfung, ob ein Privatkunde vorliegt, und geht weiter zur Überwachung der Umsatzschwelle und den Steuersätzen des Lieferlands, da Sie dann auch Ihre Rechnungen entsprechend schreiben müssen.

Bitte sehen Sie die vorstehenden Ausführungen als die Spitze des Eisbergs an. Selbstverständlich beraten wir Sie zu diesem Thema individuell.
Unser Tipp: Dieses Thema gehört ganz oben auf die Agenda jedes Unternehmers, der das Online-Business ernsthaft betreiben will.

Amazon Business für B2B Kunden

Spart für Sie Geld und der Buchhalterin Nerven

Sie bestellen hin und wieder online bei Amazon? Für Ihr Unternehmen? Mit Ihrer USt-ID? Dann trennen Sie bitte auch hier privat und geschäftlich!

Für die Käufe für Ihr Unternehmen benötigen Sie zwingend den Amazon-Business-Account. Denn für den Vorsteuerabzug
brauchen Sie eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen notwendigen Angaben. Ansonsten ist der Ärger mit der Finanzverwaltung bei einer Umsatzsteuersonderprüfung vorprogrammiert. Nicht selten fehlen in den Buchhaltungsunterlagen Amazon-Rechnungen, da der Unternehmer sie einfach nicht hat – und wahrscheinlich auch nie bekommen wird.

Natürlich können Sie das „gewöhnliche“ Amazon-Konto für Privat- und Geschäftskäufe nutzen. Es ist also erlaubt, auch auf diesem Weg Einkäufe für das eigene Unternehmen zu tätigen. Allerdings ist es nicht immer einfach, bei diesem „gewöhnlichen“ Konto eine ordnungsgemäße Rechnung zu erhalten.

Nutzen Sie dagegen Amazon Business, haben Sie – nach unseren Recherchen – folgende Vorteile:

  • Trennung von „privat“ und „geschäftlich“: Da das ursprüngliche Amazon-Konto weitergeführt werden kann, lassen sich private Bestellungen sauber von denen für das Unternehmen trennen, was uns die Buchhaltung erleichtert.
  • ordentliche Rechnungen: Die Rechnungen für Produkte, die über Amazon Business bezogen werden, müssen alle Pflichtangaben enthalten und die Mehrwertsteuer ausweisen.
  • einfacher Preisvergleich: Brutto- und Nettopreise können Sie sich per Filter klar ausweisen lassen.
  • Angebote für Geschäftskunden: Manche (unter Umständen sogar günstigere) Angebote sind nur für Amazon-Business-Kunden zugänglich.
  • Kauf auf Rechnung: Diese Zahlungsmöglichkeit steht Ihnen mit einem Amazon-Business-Account zur Verfügung, und Sie profitieren von einem Zahlungsziel von 30 Tagen.

Fehlende Amazon-Belege in der Buchhaltung und damit eventuell höhere Kosten lassen sich also vermeiden, indem Sie bereits beim Kauf darauf achten, über welchen Account Sie kaufen. Ihr oberstes Ziel beim Kauf sollte immer der Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung sein, denn nur so haben Sie den Vorsteuerabzug.

Mitarbeiter 55+ – Die übersehene Fachkräftegeneration?

Jung, dynamisch, flexibel – viele Stellenanzeigen wenden sich in Ansprache und Inhalten an ein jüngeres Publikum. Und die Diskussion um die Generation Y und Z – also U40 – tut ein Übriges dazu,die Arbeitsplatzbeschreibungen und Job-Benefits an deren Erwartungen
auszurichten.

Damit übersehen Sie möglicherweise das schlummernde Potenzial am Fachkräftemarkt der älteren Generation. Immerhin sind derzeit 9 Mio. Erwerbstätige über 55, und viele davon haben noch zehn Jahre Arbeitsleben vor sich.

Auch hier gibt es vermutlich einen hohen Prozentsatz an latent wechselwilligen Mitarbeitern, d.h. an Mitarbeitern, die zwar nicht aktiv nach einem neuen Arbeitsplatz suchen, doch eher unzufrieden sind und bei einem passenden Angebot sehr wohl bereit sind zu wechseln.

Richten Sie Ihre Stellensuche also auch an diese Zielgruppe und fragen Sie sich, welche Benefits für diese Mitarbeiter wichtig sind, z.B.:

  • Erfahrungswissen wird wertgeschätzt.
  • Teilzeitjob für Oma und Opa, damit sie Zeit für ihre Enkel haben
  • Ruhezonen im Unternehmen, um ungestört zu arbeiten
  • flexible Pauseneinteilung, um zwischendurch frische Luft zu
    schnappen
  • ergonomische Arbeitsplätze, um Rücken und Augen zu schonen

    Und der Extra-Tipp zum Abschluss: Wenn Sie der 55+-Generation auf Ihrer Karriereseite im Web einen Gefallen tun wollen, dann verwenden Sie eine größere Schriftart 😉 und bieten Sie ein klassisches Bewerbungsverfahren per telefonischem Erstkontakt an. WhatsApp-
    Bewerbungen sind bei der Generation Y und Z beliebt, doch eben nicht das Allheilmittel für alle.