Die Kaufpreis-Formel für Ihren Unternehmenswert: Methoden, Ansätze und Stellschrauben

Wer sein Unternehmen verkaufen möchte, fragt sich: Was kann ich realistisch verlangen? Die kurze Antwort: Der Kaufpreis ist kein einzelner Rechenwert, sondern das Ergebnis aus einer soliden Schätzung des Unternehmenswerts, weiteren preisbildenden Faktoren und Verhandlungen.

1) Welche Unternehmensbewertungsmethoden sind die gängigsten?

Im Kern gibt es drei Ansätze für die Bewertung Ihres Unternehmens:

Blick in die Zukunft (Ertragswertverfahren):

Es werden die Nettoerträge Ihres Unternehmens der folgenden fünf Jahre geschätzt und mit einem Kapitalisierungszinssatz abgezinst. Die Abzinsung erfolgt überwiegend mit Zinssätzen zwischen 10 und 12 %, bei kleineren Unternehmen kann die Abzinsungsfaktor auch höher sein. Je höher der Abzinsungsfaktor ist, desto niedriger wird der Unternehmenswert.

Blick auf andere Unternehmen (Multiplikatorverfahren):

Es wird entweder das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) oder der Umsatz herangezogen und mit einem Faktor multipliziert. Diese Multiplikatoren werden für verschiedene Branchen regelmäßig veröffentlicht. Wenn der Kaufpreis mit einem Faktor bezogen auf den Umsatz ermittelt werden soll, ist zu beachten, dass die spezifische Ertragssituation des Unternehmens sich nicht auswirkt. Aus diesem Grund ist das Multiplikatorverfahren bezogen auf den EBIT eher der Normalfall.

Blick auf die Gegenwart (Substanzwertverfahren):

Hier wird die Summe der Verkehrswerte der mit dem Unternehmen zu veräußernden Vermögensgegenstände geschätzt. Davon werden die Schulden abgezogen. Der Substanzwert stellt eine Untergrenze für den Unternehmenswert dar und ist insbesondere dann ein Hilfswert, wenn die Ertragskraft schwach ist.

Meist nutzt man eine Mischung: Zukunftserfolg als Leitplanke, mit Marktvergleichen zur Plausibilisierung und einem „Vermögens-Reality-Check“.

2) Was beeinflusst den Kaufpreis zusätzlich?

Der Unternehmenswert ist kein Wert, der über eine Formel punktgenau ermittelt wird. Es gibt weitere individuelle Einflussfaktoren wie zum Beispiel:

  • strategischer Nutzen für den Käufer: Wer klare Synergien sieht (z. B. gemeinsame Kunden, geteilte Verwaltung, besserer Einkauf), wird bereit sein, mehr zu zahlen.
  • Wettbewerb und Timing: Mehr Bieter, gute Branchenstimmung und niedrige Zinsen erhöhen die Zahlungsbereitschaft.
  • Risiken: Starke Abhängigkeit vom Inhaber, wenige Großkunden, offene Rechts-/IT- oder Compliance-Themen drücken den Preis. Saubere Prozesse, dokumentiertes Know-how und ein selbstständig laufendes Team heben ihn.
  • Geld und Schulden: Häufig wird ein Preis „schuldenfrei“ gedacht. Vereinfacht: Vom Unternehmenswert werden Finanzschulden abgezogen; überschüssige Kassenbestände, Vorräte usw. können den Preis erhöhen.
  • Zahlungsform: Neben der Einmalzahlung gibt es Ratenzahlungsvereinbarungen, Verkäuferdarlehen oder einen Earn-out (eine spätere Nachzahlung, wenn bestimmte Ziele nach dem Verkauf erreicht werden). Solche Bausteine helfen, unterschiedliche Erwartungen zu überbrücken.

3) Verkäufer- und Käuferblick sind verschieden

Verkäufer betonen gern Potenzial und Lebenswerk; Käufer konzentrieren sich auf gesicherte, wiederkehrende Erträge und Risiken. Daraus entsteht kein Punktwert, sondern ein Korridor. Wichtig ist, die eigene Wertstory mit Zahlen zu unterlegen: nachvollziehbare Planung, bereinigter Gewinn (Sondereffekte raus) und Belege für Wachstumstreiber.

4) Verhandlung

Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete: aktuelle Auswertungen, geordnete Unterlagen, klare Antworten auf typische Fragen, realistische Drei- bis Fünfjahresplanung. Ein strukturierter Prozess (z. B. mehrere passende Interessenten ansprechen) erhöht die Chancen auf einen besseren Preis. In der Verhandlung hilft ein Preiskorridor statt einer fixen Zahl – mit der Bereitschaft, über Earn-outs oder Raten den Weg zur Einigung zu ebnen.

Fazit: Der „richtige“ Kaufpreis entsteht aus Zukunftserfolg + Markt + Verhandlung. Wer sein Unternehmen gut vorbereitet, Risiken aktiv reduziert und den Nutzen für den Käufer klar herausarbeitet, erweitert den Preiskorridor nach oben – und kommt zu einem fairen, tragfähigen Ergebnis.

Fit für die Zukunft: So starten Sie mit Digitalisierung, Automatisierung und KI – mit KfW-Förderung als Schlüssel

Digitalisierung, Automatisierung und der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) sind nicht länger Zukunftsthemen, sondern entscheidende Bausteine zur Sicherung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit – gerade als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer. Damit die Umsetzung gelingt, stellt die KfW seit dem 1. Juli 2025 zwei neue Förderkreditprogramme bereit, die speziell auf Unternehmen dieser Größenordnung zugeschnitten sind: ERP-Förderkredit Digitalisierung und ERP-Förderkredit Innovation.

Warum sollten Sie jetzt handeln?

  • niedrigschwelliger Zugang: Es gibt keinen Mindestkreditbetrag mehr – Sie können bereits mit kleineren Digitalisierungs- oder Innovationsprojekten starten.
  • attraktive Förderung: Je komplexer und innovativer Ihr Vorhaben, desto großzügiger sind Zinsvorteile und Zuschüsse.
  • Digitalisierungs-Check inklusive: Für die Basisförderung im Digitalisierungsprogramm ist ein kostenloser Digitalisierungs-Check verpflichtend – ein idealer Einstieg, um Ihren Status quo zu ermitteln und konkrete Maßnahmen abzuleiten.
    Hier geht es zum -> Digitalisierungs-Check

Drei Förderstufen für passgenaue Projekte

StufeBeschreibungFörderumfang
Basisförderungfür einfache Digitalisierungs- oder InnovationsprojekteKredite bis 7,5 Mio.Euro, z. B. für Hardware, Standardsoftware, Cloud‑Migration, CRM-/ ERP-Systeme, Grundlagen zur Automatisierung
Level-up (Stufe 2)für anspruchsvollere Digitalisierungs- oder InnovationsvorhabenKredite bis 25 Mio. Euro, 3 % Zuschuss (max. 200.000 €), z. B. für CRM-/ERP-Integration, digitale Geschäftsmodelle, IT-Sicherheit, Mitarbeiterweiterbildung
High End (Stufe 3)für visionäre Investitionen in ZukunftstechnologienKredite ≥ 25 Mio. Euro, 5 % Zuschuss (max. 200.000 €), ideal z. B. für KI-Integration, Big-Data, Automatisierung mit KI

Konkrete Förderbeispiele für Ihren Praxisalltag

  • Weiterbildung & Schulungen: Qualifizieren Sie Ihre Mitarbeitenden gezielt im Bereich Digitalisierung oder KI (Level-up-Förderung).
  • CRM-Einführung: Implementieren Sie ein CRM-System, das Kundendaten strukturiert und zur Angebotserstellung oder Automatisierung beiträgt (Level-up).
  • KI-gestützte Prozesse: Setzen Sie KI-basierte Analysen ein, um etwa Produktions- oder Serviceprozesse zu optimieren (High End).
  • Automatisierung interner Abläufe: Digitalisieren Sie Abläufe wie Rechnungswesen, Terminvergaben oder Lagerverwaltung mit integrierten Tools (Basis oder Level-up, abhängig vom Umfang).
  • Sicherheitsinfrastruktur: Etablieren Sie ein umfassendes IT- und Datensicherheitskonzept – besonders relevant bei zunehmender Digitalisierung (Level-up) .

Handlungsschritte in 5 Minuten:

  1. Digitalisierungs-Check starten – ermittelt Ihren Stand und schlägt passende Maßnahmen vor.
  2. Projektumfang definieren: Ist es ein kleiner, erster Schritt (Basis) oder eine umfassende Innovation (Level-up/High End)?
  3. Zuschusspotenzial prüfen: Level-up: 3 %, High End: 5 % des Kreditbetrags (max. 200.000 €).
  4. Beratungsgespräch bei Ihrer Hausbank: gemeinsam Antrag stellen.
  5. Maßnahme umsetzen und langfristig Wettbewerbsvorteile sichern.

Fazit: Nutzen Sie die neuen KfW-Förderkredite (ERP-Digitalisierung & ERP-Innovation), um Ihre Digitalisierung, Automatisierung oder KI-Strategie mit günstigen Krediten und Zuschüssen zu starten. Starten Sie konkret: Beginnen Sie mit dem digitalen Check, planen Sie gezielt und heben Sie jetzt Ihr Unternehmen auf die nächste Stufe!

https://www.kfw.de/Presse-Newsroom/Pressematerial/Grafiken-PE/ERP_Foerderkredite_Digitalisierung_u_Innovation.jpg

Neues Investitionssofortprogramm – die steuerlichen Fördermaßnahmen ab 1. Juli 2025

Ein starker Standort braucht starke Unternehmen – und genau hier setzt das neue steuerliche Investitionssofortprogramm der Bundesregierung, das am 19. Juli in Kraft getreten ist, an. Mit gezielten steuerlichen Anreizen möchte der Gesetzgeber Investitionen erleichtern, Liquidität verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands stärken. Wir haben Ihnen kurz zusammengefasst, was sich konkret ändert – und wie Sie als Unternehmer und Unternehmerin jetzt davon profitieren können.
 
1. Sonderabschreibungen – der „Investitionsbooster“ für Maschinen,
Fahrzeuge & Co.

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – also zum Beispiel Maschinen, Produktionsanlagen, Bürogeräte oder Fahrzeuge – gilt ab dem 1. Juli 2025 eine neue degressive Abschreibung. Der Prozentsatz darf höchstens das Dreifache der linearen Abschreibung betragen und ist begrenzt auf 30 % jährlich. Diese Regelung ist zeitlich befristet für Anschaffungen bis 31. Dezember 2027.

Was bedeutet das für Sie?
Durch die degressive Abschreibung können Sie die Anschaffungskosten wesentlich schneller steuerlich geltend machen – das erhöht Ihre Liquidität unmittelbar nach der Investition. Ein starker Anreiz, Investitionen jetzt vorzuziehen oder strategisch zu planen.

2. Elektromobilität steuerlich noch attraktiver

Für neu angeschaffte E-Fahrzeuge ab Anschaffung 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 gilt künftig eine arithmetisch-degressive Abschreibung, die steuerliche Vorteile besser verteilt. Die Abschreibung erfolgt nach einem festen Schema: 75 % im Jahr der Anschaffung, danach abnehmende Raten über fünf Jahre.

Eine zeitanteilige Kürzung der Abschreibung im Jahr der Anschaffung erfolgt nicht, sodass auch bei einer Anschaffung im Dezember 2025 für 2025 der volle AfA-Satz zur Anwendung gelangt. Dies gilt auch für die Anschaffung von Gebrauchtfahrzeugen und begünstigt alle Elektrofahrzeuge unabhängig von ihrer Fahrzeugklasse und damit auch Elektronutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse. Es gilt nicht für geleaste Fahrzeuge.

Die Abschreibungsdauer wird vom Gesetzgeber auf sechs Jahre festgelegt. Dies gilt auch, wenn tatsächlich eine kürzere Nutzungsdauer (z.B. Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen) oder eine längere Nutzungsdauer vorliegt.

Die Abschreibungssätze betragen:

im Jahr der Anschaffung                   75 %

1. Jahr nach der Anschaffung        10 %

2. Jahr nach der Anschaffung          5 %

3. Jahr nach der Anschaffung          5 %

4. Jahr nach der Anschaffung          3 %

5. Jahr nach der Anschaffung        2 %

Gleichzeitig wird die Grenze für den Bruttolistenpreis bei der 0,25-%-Dienstwagenregelung von 70.000 € auf 100.000 € angehoben. Auch diese Regelung ist zeitlich begrenzt für Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2025 und bis zum 31. Dezember 2030 angeschafft werden.

Was bedeutet das für Sie?
Gerade bei hochwertigen E-Fahrzeugen (z. B. für Geschäftsführung oder Außendienst) sinkt die steuerliche Belastung deutlich. Die Privatnutzung verringert sich erheblich. Auch betrieblich genutzte E-Fahrzeuge können attraktiver bilanziert werden. Durch die hohe Abschreibung im Erstjahr können Sie Gewinnspitzen ausgleichen.

3. Körperschaftsteuer sinkt – Zukunftsvorteile für Kapital- und Personengesellschaften

Die Bundesregierung senkt ab 2028 schrittweise den Körperschaftsteuersatz von aktuell 15 % auf 10 % im Jahr 2032. Auch Personengesellschaften profitieren: Der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne sinkt von 28,25 % auf 25 % bis 2032.

Was bedeutet das für Sie?
Die Steuerbelastung für Unternehmensgewinne wird spürbar sinken. Das eröffnet neue Gestaltungsspielräume für Wachstum, Investitionen und Rücklagenbildung.

Fazit: Investieren mit Rückenwind

Das steuerliche Investitionssofortprogramm ist eine klare Einladung an den Mittelstand: Jetzt ist die Zeit, um klug zu investieren und steuerliche Vorteile gezielt zu nutzen. Die wichtigsten Maßnahmen betreffen Investitionen, Steuersätze und Mobilität – alles Bereiche, die in jedem Unternehmen eine zentrale Rolle spielen.

Nutzen Sie die neuen Regelungen für Ihre individuelle Strategie.

Sprechen Sie frühzeitig mit uns – wir entwickeln mit Ihnen den passenden Fahrplan.

Wenn aus Steinen Geld wird – was der Fiskus beim Immobilienverkauf wissen will

Der Verkauf einer Immobilie kann ein lukratives Geschäft sein – aber auch ein steuerliches Minenfeld. Denn was viele nicht wissen: Auch Jahre nach dem Kauf kann der Fiskus noch mitverdienen. Wie die Gewinnbesteuerung beim Immobilienverkauf funktioniert und was Sie beachten sollten, erfahren Sie hier.

Grundsätzlich wird unterschieden in privaten und betrieblichen Immobilienbesitz.

  1. Immobilie im Privatbesitz: Die gute Nachricht zuerst: Es gibt Steuerfreiheit

Wenn Sie eine Immobilie privat besitzen und mehr als zehn Jahre halten, dürfen Sie den Gewinn aus dem Verkauf steuerfrei einstreichen. Maßgeblich ist das Datum des notariellen Kauf- und Verkaufsvertrags – nicht die Eintragung im Grundbuch.

Achtung: Wird diese Zehnjahresfrist auch nur um einen Tag verfehlt, schlägt das Finanzamt zu. Dann zählt der gesamte Gewinn als steuerpflichtig.

Ausnahme: Eigennutzung statt Vermietung

Noch schneller zur Steuerfreiheit kommen Sie, wenn Sie die Immobilie selbst bewohnt haben – und zwar:

  • entweder durchgehend von Kauf bis Verkauf
  • oder im Verkaufsjahr sowie in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren.

Ein paar Fallstricke gibt es allerdings: Die unentgeltliche Überlassung an Verwandte (außer an kindergeldberechtigte Kinder) oder geschiedene Ehegatten zählt nicht als Eigennutzung. Auch Ferienwohnungen sind nur dann begünstigt, wenn sie nicht vermietet wurden.

  • Immobilie im Betriebsvermögen? Steuerpflicht (fast) immer

Gehört die Immobilie zum Betriebsvermögen, wird der Gewinn grundsätzlich besteuert – unabhängig von der Haltedauer. Das betrifft zum Beispiel Immobilien, die Sie über eine GmbH vermieten oder wenn eine sogenannte Betriebsaufspaltung vorliegt (z. B. Vermietung eines Gebäudes an die eigene Firma).

Ein kurzer Blick in Ihr Abschreibungsverzeichnis oder ein Gespräch mit Ihrer Steuerberatung kann hier schnell Klarheit bringen.

  • Drei sind einer zu viel: Der gewerbliche Grundstückshandel

Verkaufen Sie mehr als drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren, kann das Finanzamt von einem gewerblichen Grundstückshandel ausgehen – mit der Folge, dass der gesamte Gewinn der Einkommen- und Gewerbesteuer unterliegt. Die Zehnjahresfrist hilft dann nicht mehr.

Ob auch ältere Immobilien betroffen sind, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist die Gesamtwürdigung: Anzahl und Art der Verkäufe, Vorbereitungsmaßnahmen und persönliche Nähe zur Immobilienbranche.

Unser Fazit: Lieber vorher fragen, als nachher zahlen

Egal ob Einfamilienhaus, vermietetes Mehrfamilienobjekt oder Gewerbeimmobilie – bei einem Verkauf geht es oft um hohe Summen. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig steuerliche Beratung einzuholen.

Denn während Sie vielleicht nur „verkaufen“ wollen, sieht das Finanzamt mitunter einen gewerblichen Immobilienunternehmer mit Gewinnerzielungsabsicht. Und der muss zahlen.

Deshalb gilt: Fragen Sie uns, bevor Sie verkaufen – wir helfen gern dabei, dass am Ende mehr für Sie übrig bleibt.

Die Kunst des guten Prompts

Wie Sie mit klugen Eingaben die besten Ergebnisse von der KI bekommen

„Shit in, shit out.“ Was im IT-Bereich seit Jahrzehnten als eiserne Regel gilt, ist heute aktueller denn je – gerade dann, wenn es um den Einsatz von künstlicher Intelligenz geht. Denn so faszinierend KI-Tools wie ChatGPT auch sind: Wer unklare oder oberflächliche Eingaben macht, darf sich über unpassende oder enttäuschende Ergebnisse nicht wundern.

Die gute Nachricht: Wer lernt, gute Prompts – also präzise und durchdachte Eingaben – zu formulieren, wird mit beeindruckender Qualität, Kreativität und Effizienz belohnt. Die Kunst besteht darin, der KI das nötige Kontextwissen, klare Erwartungen und im Idealfall sogar Beispiele mitzugeben.

Warum der Kontext entscheidend ist

Stellen Sie sich vor, Sie betreten eine Kanzlei und sagen einfach: „Ich brauche was mit Steuern.“ Was soll der Berater damit anfangen? Geht es um Ihre Einkommenssteuer? Ihre GmbH? Oder um das neue Ferienhaus in Italien?

Genauso geht es der KI. Ohne konkreten Kontext weiß sie nicht, welche Art von Antwort Sie erwarten – ob Sie einen sachlichen Fachtext, einen Social-Media-Beitrag oder eine humorvolle Anekdote wollen. Je klarer Ihre Vorgaben sind, desto besser kann das System arbeiten.

Ein einfaches Rezept: Das C.L.E.A.R.-Modell

Um sich beim Prompten besser zu orientieren, hilft das folgende Akronym: C.L.E.A.R. – klar, eingängig und leicht zu merken.

  • Context – Geben Sie der KI den nötigen Rahmen: Wer sind Sie? Für wen schreiben Sie? In welchem Stil?
  • Limits – Was soll unbedingt beachtet werden? Gibt es formale oder fachliche Grenzen?
  • Examples – Zeigen Sie, wie das Ergebnis aussehen könnte. Ein Beispiel ist oft Gold wert.
  • Audience – Wer ist die Zielgruppe? Mandanten, Kollegen, Fachleute?
  • Result – Was genau möchten Sie erhalten? Einen Text, eine Liste, ein Konzept?

Praxisbeispiel: So wird aus der Frage eine Lösung

Stellen Sie sich vor, Sie möchten von einer künstlichen Intelligenz wissen, was das neue Wachstumschancengesetz für Ihr Unternehmen bedeutet. Zwei Unternehmer stellen dieselbe Frage – aber ganz unterschiedlich:

Frage 1:
„Was ist das Wachstumschancengesetz?“

Frage 2 (nach dem C.L.E.A.R.-Modell):
„Ich bin Inhaber eines mittelständischen Handwerksbetriebs mit rund 30 Mitarbeitern. Ich möchte wissen, ob sich durch das Wachstumschancengesetz Investitionen in neue Maschinen oder den Fuhrpark jetzt mehr lohnen – vor allem wegen der Investitionsprämie oder geänderter Abschreibungsmöglichkeiten. Bitte einfach erklärt, mit einem kurzen Praxisbeispiel.“

Das Ergebnis:
Frage 1 liefert eine vage Aufzählung von Gesetzesinhalten – ähnlich wie ein Lexikonartikel.
Frage 2 dagegen führt zu einer maßgeschneiderten, verständlichen Antwort mit praktischer Relevanz. Sie erfahren, ob und wie genau sich das neue Gesetz für Ihr Unternehmen nutzen lässt.

Fazit: Gute Prompts sind wie gute Beratung – gezielt, strukturiert, verständlich

Wer sich mit KI-Tools wie ChatGPT unterstützt, sollte eines nie vergessen: je besser die Frage, desto besser die Antwort. Gute Prompts sparen Zeit, verbessern die Qualität und sorgen für Ergebnisse, die wirklich weiterhelfen.

„Klar im Kopf – wie das „zweite Gehirn“ Sie entlastet

Wissensmanagement neu gedacht: Warum ein „zweites Gehirn“ kein Luxus, sondern ein echter Produktivitätsbooster ist

Wer als Unternehmerin oder Unternehmer täglich viele Bälle in der Luft hält, kennt das Gefühl: Zu viele Ideen, zu wenig Zeit, und irgendwo war doch noch diese gute Eingebung von neulich … Genau hier setzt die Methode aus dem Buch „Nutzen Sie Ihr zweites Gehirn“ von Tiago Forte an.

Die Grundidee: Unser Kopf ist zum Denken da – nicht zum Merken. Wertvolle Gedanken, Informationen und Erkenntnisse gehören nicht in überforderte Gedächtnisse oder chaotische Notizzettel, sondern in ein zuverlässiges System. Ein digitales, durchdachtes Wissensmanagement – eben ein „zweites Gehirn“.

Das CODE-Prinzip – vier Schritte zum klaren Kopf

Forte hat die Essenz seiner Methode in ein einfaches System gepackt: CODE steht für Capture, Organize, Distill, Express. Was steckt dahinter?

  • Capture – sammle nur, was dich weiterbringt
    Statt alles zu notieren, liegt der Fokus auf dem Wesentlichen: Ideen, Zitate, Notizen aus Kundengesprächen, Gedankenblitze. Ob mit OneNote, Notion, Evernote oder einfach einer simplen Notiz-App – wichtig ist: alles an einem Ort.
  • Organize – Struktur für den Alltag, nicht fürs Archiv
    Informationen werden nicht nach Themen abgelegt („Marketing“, „Steuern“), sondern nach Handlungsbezug. Beispiel: „Angebot für Müller GmbH“ ist ein Projekt, nicht bloß eine Datei. Forte nutzt dafür das PARA-System (dazu gleich mehr).
  • Distill – reduziere auf das Wesentliche
    Statt Datenmüll zu produzieren, werden Inhalte schrittweise komprimiert – durch Hervorhebungen, Zusammenfassungen und Überschriften. So entsteht aus einem Artikel ein nutzbarer Gedankenanker.
  • Express – nutze, was du weißt
    Das Ziel ist immer: in die Umsetzung kommen. Sei es eine Kundenpräsentation, ein Angebot, ein neues Produkt oder eine Entscheidung – das Second Brain liefert die Grundlage.

PARA – das System, das Ordnung schafft

Die Organisationseinheit hinter CODE heißt PARA und ist ebenso einfach wie effektiv:

  • P wie Projekte – alles mit Ziel und Deadline (z. B. Steuererklärung 2024 für Kundin XY)
  • A wie Areas (Bereiche) – laufende Verantwortungsbereiche (z. B. Mitarbeiterführung, Marketing)
  • R wie Resources („Wissenspool“) – nützliche Inhalte ohne konkreten Anlass (z. B. Fachartikel, Vorlagen)
  • A wie Archiv– alles, was erledigt ist und vielleicht noch mal gebraucht wird

Der Clou: Alles, was in deinem Second Brain landet, bekommt sofort seinen Platz. Kein Wühlen, kein Suchen – alles hat eine Adresse.

Drei Beispiele aus dem Unternehmeralltag

1. Vorbereitete Meetings statt Denkblockade
Eine Unternehmerin bereitet sich mit ihrem Second Brain auf ein Strategiegespräch mit dem Steuerberater vor: Sie hat bereits ihre wichtigsten Fragen, die letzte BWA-Zusammenfassung und die Notizen aus dem letzten Meeting gespeichert – alles in einem Projektordner „Unternehmensstrategie 2025“.

2. Content aus dem Archiv statt Neuanfang
Ein Handwerksbetrieb plant einen Social-Media-Post zum Thema Mitarbeitersuche. Statt bei null zu starten, greift er auf eine Sammlung von Formulierungen, Bildern und Ideen zurück, die unter „R – Ressourcen > Personalmarketing“ liegen.

3. Einarbeitung neuer Mitarbeitender in Rekordzeit
Ein kleiner IT-Dienstleister hat sein internes Wissen (z. B. Checklisten, Standardantworten, FAQ) im Bereich „A – Areas > Support“ abgelegt. Neue Kolleginnen finden sich dort schnell zurecht und müssen nicht jeden Handgriff neu lernen.

Warum das Second Brain gerade für kleine Unternehmen ein Gamechanger ist

  • weniger Stress, mehr Klarheit: Der Kopf bleibt frei für Entscheidungen, statt mit Kleinkram verstopft zu sein.
  • mehr Umsetzung, weniger Nachdenken: Wer seine Ideen gut strukturiert speichert, kann schneller ins Handeln kommen.
  • besseres Teamwork: Auch im Team lässt sich das PARA-System nutzen – etwa mit geteilten Ordnern oder digitalen Wissensspeichern.
  • skalierbares Wissen: Alles, was einmal gedacht und festgehalten wurde, kann immer wieder genutzt werden – ein echter Wettbewerbsvorteil.

Fazit: Du brauchst kein neues Gehirn – aber ein gutes System

Das „Second Brain“ ist kein Tool-Hype, sondern eine Denkschule für besseres Arbeiten. Wer damit beginnt, baut Schritt für Schritt ein digitales Gedächtnis auf, das mitdenkt, wenn der Kopf mal Pause macht. Und das ist gerade für Selbstständige und kleinere Unternehmer oft Gold wert.

Fitnessprogramm für den Betrieb

So pushen Sie Ihr Unternehmen für Ihren potenziellen Nachfolger

Wenn Sie sich als Unternehmer langsam aus dem Tagesgeschäft zurückziehen möchten – sei es aus Altersgründen oder weil einfach mal was Neues ansteht –, dann muss der Laden vorher ordentlich vorbereitet werden. Und zwar unabhängig davon, ob Sie sich ein Familienmitglied, einen oder mehrere verdiente Mitarbeiter oder einen externen Kandidaten für die Unternehmensnachfolge ausgeguckt haben.

Einfach den Schlüssel dem Nachfolger in die Hand drücken und „Mach mal!“ sagen funktioniert in der Regel nicht. Damit der Übergang klappt und das Unternehmen nicht ins Schlingern gerät, sind ein paar wichtige Vorbereitungshandlungen im Betrieb nötig.

Sechs Fitnessstationen für eine geregelte Nachfolge

Station 1: Warm-Up – Überblick verschaffen

Erst mal: Durchblick schaffen! Wer übernimmt, muss wissen, was ihn erwartet. Also sollten Abläufe, Zuständigkeiten und Strukturen im Unternehmen klar aufgeschrieben und, wenn nötig, entstaubt werden. Je übersichtlicher das Ganze ist, desto leichter hat es der Nachfolger. Besonders wichtig ist es auch, das Team mal genau unter die Lupe zu nehmen: Wer ist unentbehrlich? Wer könnte mehr Verantwortung übernehmen? Gibt es irgendwo Engpässe oder fehlendes Know-how? Ein starkes zweites Glied in der Führungskette entlastet nicht nur den Chef, sondern sorgt auch für mehr Sicherheit in der Übergangsphase.

Station 2: Der Bilanz-Bauchtrainer – Zahlen bitte

Dann geht’s ans Eingemachte: die Zahlen. Wer sein Unternehmen übergeben will, sollte die Bücher in Ordnung bringen. Bilanz aufräumen, Zukunftspläne ausarbeiten, Haftungsrisiken beseitigen und natürlich Wert des Unternehmens realistisch einschätzen – das alles gehört dazu. Damit kann man potenzielle Nachfolger oder auch Banken viel leichter überzeugen. Niemand will die Katze im Sack kaufen.

Station 3: Kommunikations-Crosstrainer – Frühzeitig starten

Auch das Thema Kommunikation sollte nicht unterschätzt werden. Die Mitarbeiter merken schnell, wenn was im Busch ist – da ist es besser, sie frühzeitig mit ins Boot zu holen. Offene Worte schaffen Vertrauen und verhindern unnötiges Flurfunk-Chaos. Und wenn der Nachfolger schon feststeht, sollte der auch möglichst bald im Unternehmen sichtbar werden – nicht als Chef von morgen, sondern erst mal als Mitspieler, der den Betrieb und die Leute kennenlernt.

Station 4: Wissens-Muskelbank – Wer schreibt, der bleibt

Was oft übersehen wird: Das ganze Wissen, das über Jahre im Kopf des alten Chefs gewachsen ist, geht verloren, wenn es nicht aufgeschrieben oder weitergegeben wird. Deshalb ist eine gute Dokumentation von Abläufen, Kontakten, Tricks und Kniffen Gold wert. Ob in Form von Handbüchern, Checklisten oder Schulungen – Hauptsache, das Wissen bleibt im Haus.

Unterm Strich gilt: Eine Nachfolge ist kein Wochenendprojekt. Wer früh anfängt, gut plant und offen kommuniziert, hat die besten Karten, sein Lebenswerk erfolgreich in neue Hände zu übergeben – und selbst mit einem guten Gefühl loszulassen.

Station 5: Kunden-Hanteltraining – Bestandskunden halten und neue Kunden gewinnen

Eine stabile Kundenbasis ist Gold wert für jeden Unternehmensnachfolger. Schließlich hängen Umsätze und Erträge maßgeblich von treuen Stammkunden und kontinuierlich neu gewonnenen Kunden ab. Dokumentieren Sie Ihre Kundenstruktur detailliert, pflegen Sie bestehende Kontakte intensiv und entwickeln Sie attraktive Angebote, die den Wünschen und Bedürfnissen Ihrer Kunden gerecht werden. Je klarer Ihr Nachfolger hier Potenzial sieht und direkt ansetzen kann, desto höher wird der Firmenwert eingeschätzt.

Station 6: Team-Ergometer – gemeinsam motiviert ins Ziel

Das wichtigste Kapital eines Unternehmens sind oft seine Mitarbeiter. Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels ist ein motiviertes, gut ausgebildetes und engagiertes Team ein entscheidendes Kriterium für einen attraktiven Firmenwert. Investieren Sie frühzeitig in Weiterbildung und ein positives Betriebsklima, achten Sie auf eine ausgewogene Altersstruktur und schaffen Sie Perspektiven, um Fluktuation zu verhindern. Ein Nachfolger übernimmt damit nicht nur ein eingespieltes Team, sondern auch gesichertes Know-how und Innovationskraft.

Lernen mit Biss – warum der Sommer perfekt für kleine Wissenshäppchen ist

Picknickkorb statt PowerPoint

Der Sommer hat seine ganz eigene Dynamik. Für viele Unternehmen ist diese Jahreszeit etwas ruhiger – nicht im Sinne von Stillstand, sondern von entspannter Produktivität. Die Stimmung ist gelöst, die Sonne scheint durchs Bürofenster, man gönnt sich zwischendurch ein Eis – und während halb Schweden kollektiv im Urlaub ist, herrscht bei uns zumindest ein Hauch von Dolce Vita.

Das ist der perfekte Zeitpunkt, um innezuhalten und strategisch nach vorn zu schauen: Welche Fortbildungen stehen dieses Jahr noch an? Welche Kompetenzen will das Team weiterentwickeln – und mit welchen Methoden? Statt schwer verdaulicher Seminarmarathons bietet sich ein neues, frisches Lernformat an: Microlearning – ideal portioniert für den Sommer und darüber hinaus.

Kleine Häppchen statt großer Brocken

Stellen Sie sich vor: ein Picknickkorb voller Wissenshäppchen. Kein kompliziertes Menü, sondern kleine, gut kombinierbare Einheiten, die satt machen, ohne zu beschweren. Genau so fühlt sich Lernen an, wenn es in den Alltag passt, flexibel bleibt und trotzdem Wirkung zeigt.

Denn klassische Seminartage – erinnern Sie sich? Acht Stunden im Konferenzraum, PowerPoint im Endlosmodus, der Kaffee lau – und am Ende bleibt kaum etwas hängen. Studien zeigen, dass bei reiner Vortragsbeschallung oft nicht mehr als fünf Prozent des Inhalts behalten werden. Das ist ungefähr so sinnvoll wie ein Sonnenbad ohne Sonnencreme: Am Ende bleibt kein schöner Teint, sondern nur der Sonnenbrand.

Microlearning: Der Wissenssnack für zwischendurch

Microlearning ist Lernen in kleinen, leicht verdaulichen Portionen – zehn Minuten hier, ein Video da, ein kurzes Quiz zwischendurch. Besonders seit Corona hat diese Form des Lernens enorm an Fahrt aufgenommen. Webinare, Online-Kurse und Lernplattformen sind heute aus dem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken.

Toll daran: Sie können allein oder im Team genutzt werden. Warum nicht gemeinsam ein Lernvideo anschauen und anschließend in der Kaffeerunde darüber diskutieren? So wird aus Wissen direkt Anwendung – und das Lernen zum Team-Event.

So gelingt Ihr Lernpicknick

Damit Microlearning nicht zur Zufallsaktion verkommt, sondern echten Mehrwert bringt, hilft eine klare Struktur. Diese Checkliste sorgt dafür, dass aus kleinen Lerneinheiten große Wirkung entsteht:

Checkliste für effektives Microlearning

Vorbereitung

  • Lernziel definieren: Was soll am Ende hängen bleiben?
  • Zeitfenster festlegen: Wann passt es in den Tag?
  • Material auswählen: kurz, praxisnah und relevant

Durchführung

  • ungestört bleiben: Fokus für ein paar Minuten
  • Notizen machen: Aha-Momente festhalten
  • Anwendung überlegen: Wo kann ich das einsetzen?

Nachbereitung

  • Umsetzung planen: erste Schritte überlegen
  • im Team teilen: Wissen multiplizieren
  • wiederholen: in kleinen Abständen auffrischen

Ein paar Tools für Ihren Wissenskorb

Diese Tools passen perfekt in den Picknickkorb und liefern Lernstoff zu Produktivität, Kreativität, persönlichen Fähigkeiten und mehr:

Fazit: Wissenssnacks für jede Jahreszeit

Im Sommer wirken kleine Lernportionen besonders erfrischend – wie ein kühler Obstsalat in der Mittagspause. Doch Microlearning funktioniert das ganze Jahr über. Auch im Dezember, wenn draußen der Glühwein dampft und Plätzchenduft durch die Gänge zieht, sind kurze Lernimpulse effektiver als ein ganzer Adventskalender voller Theorie.

Denn Lernen muss nicht schwer im Magen liegen. Wenn es leicht, unterhaltsam und alltagstauglich daherkommt, bleibt es nicht nur besser hängen – es macht auch mehr Freude.

Zölle, Zickzack, Zukunft – wie Sie jetzt klug planen

Unsicherheit ist zum Dauerzustand geworden – Zölle sind nur die Spitze des Eisbergs. Seit Anfang 2025 ist die Weltwirtschaft durch neue protektionistische Maßnahmen aus den USA erneut ins Wanken geraten. Präsident Trumps erratischer Zollkurs macht Schlagzeilen – doch es geht um mehr als nur transatlantische Handelskonflikte.

Inflation, fragile Lieferketten, geopolitische Spannungen und digitale Disruption machen die kommenden Jahre zu einer echten Bewährungsprobe für Unternehmer. Dabei sind nicht nur klassische Exporteure betroffen, sondern jeder Betrieb, der Waren aus dem Ausland bezieht. Denn wenn Zölle und Handelsbarrieren steigen, steigen auch die Einkaufspreise – mit direkten Folgen für Marge, Kalkulation und Preisgestaltung.

Gerade jetzt zeigt sich: Planung ist keine Option, sondern Überlebensstrategie.

Zwischen Zollzirkus und Marktchaos

Seit Februar 2025 überzieht die US-Regierung die Welt mit einem wahren Zoll-Feuerwerk: 10 % Basiszoll auf alle Einfuhren, 25 % auf Stahl, Aluminium und Kraftfahrzeugteile. Die EU hat ihre Gegenmaßnahmen zwar vorübergehend ausgesetzt, doch der Verhandlungsspielraum ist begrenzt. Parallel dazu setzt auch die EU verstärkt Antidumpingzölle ein – etwa gegen China, das nun versucht, seine überschüssigen Waren auf den europäischen Markt umzuleiten.

Für viele Unternehmer stellt sich daher die Frage: Wie soll man da noch sinnvoll planen?

Szenarioplanung statt Kaffeesatzleserei

Unsicherheit heißt nicht, dass man gar nicht planen kann – im Gegenteil: Jetzt ist strategische Planung wichtiger denn je. Erfolgreiche Unternehmen nutzen Werkzeuge wie die Szenarioplanung, um verschiedene Zukunftsentwicklungen systematisch durchzuspielen. Diese Methode hilft, auf unterschiedliche wirtschaftliche Pfade vorbereitet zu sein und frühzeitig Gegenmaßnahmen zu entwickeln.

Ein gutes Szenariomanagement folgt dabei fünf Schritten:

  1. Identifikation kritischer Unsicherheiten (z. B. Zollpolitik, Nachfrageverhalten, Lieferkettenrisiken)
  2. Entwicklung plausibler Zukunftsszenarien
  3. Ableitung konkreter Handlungsoptionen
  4. Integration in die laufende Planung
  5. Prüfung auf „No-regret“-Maßnahmen (also solche, die in jedem Szenario sinnvoll sind)

Ein Beispiel für eine solche No-regret-Maßnahme ist die Digitalisierung und Automatisierung interner Prozesse. Ob es zu Handelskonflikten, Preissteigerungen oder Lieferengpässen kommt – wer seine Prozesse effizient, datenbasiert und flexibel gestaltet, kann schneller reagieren, besser kalkulieren und gewinnt Zeit, wo andere noch sortieren. Das rechnet sich in jedem Fall – ganz gleich, wie die Weltlage sich entwickelt.

                Weitere typische No-regret-Maßnahmen sind:

  • Aufbau redundanter Lieferanten (Resilienzsteigerung)
  • Schulung von Mitarbeitenden in Szenarioplanung und Flexibilitätsstrategien
  • Einrichtung eines Frühwarnsystems für politische und wirtschaftliche Entwicklungen
  • Optimierung der Lagerhaltung zur Erhöhung der Versorgungssicherheit

Absatzmärkte unter der Lupe

Starten Sie mit einer präzisen Analyse: Sind Ihre Produkte von US-Zöllen betroffen? Falls ja, prüfen Sie, wie stark diese sich auf die Nachfrage auswirken. Gibt es alternative Absatzmärkte? Können Sie flexibel auf Änderungen reagieren – etwa mit angepasster Produktion oder Preismodellen?

Ein Beispiel: Produkte mit geringer Preiselastizität (z. B. Spezialmaschinen) sind weniger von Zöllen betroffen als preisgetriebene Konsumgüter. Und: Vielleicht ist es jetzt an der Zeit, Märkte mit EU-Freihandelsabkommen gezielt zu erschließen.

Lieferketten neu denken

Auch auf der Beschaffungsseite ist Wachsamkeit gefragt. Analysieren Sie Ihre Lieferketten auf zollrelevante Schwachstellen. Gibt es alternative Bezugsquellen – etwa in Vietnam, Indien oder innerhalb der EU? Prüfen Sie, ob Ihre Verträge flexibel genug sind und ob Sie just in time durch gezielte Lagerhaltung ergänzen sollten.

Sprechen Sie mit Zollexperten, holen Sie sich verbindliche Auskünfte bei der Finanzverwaltung – und planen Sie vorausschauend.

Fazit: Gemeinsam durch die Unsicherheit

Die kommenden Jahre bleiben volatil. Aber gerade in dieser Unsicherheit liegt auch eine Chance: Wer systematisch plant, Szenarien durchdenkt und flexibel bleibt, verschafft sich einen klaren Wettbewerbsvorteil.

Und das müssen Sie nicht allein stemmen. Ihre Steuerberater sind hier Ihre besten Sparringspartner – sei es bei der Planung, der Bewertung unterschiedlicher Szenarien oder beim Berechnen der finanziellen Auswirkungen von Zöllen, Preissteigerungen und Produktionsanpassungen. Nutzen Sie dieses Know-how. Denn wer heute plant, bleibt morgen handlungsfähig.

Neues Investitionssofortprogramm Juli 2025: Jetzt investieren und Steuern sparen

Ein starker Standort braucht starke Unternehmen – und genau hier setzt das neue steuerliche Investitionssofortprogramm der Bundesregierung an. Mit gezielten steuerlichen Anreizen möchte der Gesetzgeber Investitionen erleichtern, Liquidität verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands stärken. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, was sich konkret ändert – und wie Sie als Unternehmer:in jetzt davon profitieren können.

  1. Sonderabschreibungen – der „Investitionsbooster“ für Maschinen, Fahrzeuge & Co.

Was ist neu?
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – also zum Beispiel Maschinen, Produktionsanlagen, Bürogeräte oder Fahrzeuge – gilt ab dem 1. Juli 2025 eine neue degressive Abschreibung von bis zu 30 % jährlich. Diese Regelung ist zeitlich befristet bis 31. Dezember 2027.

Was bedeutet das für Sie?
Durch die degressive Abschreibung können Sie die Anschaffungskosten wesentlich schneller steuerlich geltend machen – das erhöht Ihre Liquidität unmittelbar nach der Investition. Ein starker Anreiz, Investitionen jetzt vorzuziehen oder strategisch zu planen.

Unsere Empfehlung:

  • Prüfen Sie geplante Investitionen: Können Sie Maschinen, IT oder Fahrzeuge vorziehen?
  • Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Investitionsstrategie steuerlich optimieren.
  • Nutzen Sie die Vorteile im Rahmen Ihrer Liquiditätsplanung.
  •  Körperschaftsteuer sinkt – Zukunftsvorteile für Kapital- und Personengesellschaften

Was ist neu?
Die Bundesregierung senkt ab 2028 schrittweise den Körperschaftsteuersatz von aktuell 15 % auf 10 % im Jahr 2032. Auch Personengesellschaften profitieren: Der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne sinkt von 28,25 % auf 25 % bis 2032.

Was bedeutet das für Sie?
Die Steuerbelastung für Unternehmensgewinne wird spürbar sinken. Das eröffnet neue Gestaltungsspielräume für Wachstum, Investitionen und Rücklagenbildung.

Unsere Empfehlung:

  • Prüfen Sie jetzt Ihre Unternehmensstruktur: Ist eine Kapitalgesellschaft künftig attraktiver?
  • Nutzen Sie die Zeit bis 2028 zur strategischen Vorbereitung.
  • Sprechen Sie mit uns über eine steueroptimierte Gewinnverwendung und Rücklagenstrategie.
  •  Elektromobilität steuerlich noch attraktiver

Was ist neu?
Für neu angeschaffte E-Fahrzeuge gilt künftig eine arithmetisch-degressive Abschreibung, die steuerliche Vorteile besser verteilt. Gleichzeitig wird die Grenze für den Bruttolistenpreis bei der 0,25 %-Dienstwagenregelung von 70.000 € auf 100.000€ angehoben.

Was bedeutet das für Sie?
Gerade bei hochwertigen E-Fahrzeugen (z. B. für Geschäftsführung oder Außendienst) sinkt die steuerliche Belastung deutlich. Auch betrieblich genutzte E-Fahrzeuge können attraktiver bilanziert werden.

Unsere Empfehlung:

  • Beziehen Sie steuerliche Aspekte bei der Wahl Ihres nächsten Dienstwagens ein.
  • Wir unterstützen Sie bei der optimalen Entscheidung zwischen Kauf, Leasing oder Gehaltsumwandlung.

Fazit: Investieren mit Rückenwind

Das steuerliche Investitionssofortprogramm ist eine klare Einladung an den Mittelstand: Jetzt ist die Zeit, um klug zu investieren und steuerliche Vorteile gezielt zu nutzen. Die wichtigsten Maßnahmen betreffen Investitionen, Steuersätze und Mobilität – alles Bereiche, die in jedem Unternehmen eine zentrale Rolle spielen.

Nutzen Sie die neuen Regelungen für Ihre individuelle Strategie.

Sprechen Sie frühzeitig mit uns – wir entwickeln mit Ihnen den passenden Fahrplan.