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Qual der Wahl – Erwerb einer zu vermietenden Immobilie privat oder über Vermögensverwaltungs-GmbH?

Wenn wir als Berater die letzten Gespräche mit Mandanten Revue passieren lassen und uns überlegen, welches Thema eine von Ihnen oft gestellte Beratungsanfrage war, dann war das Thema, ob eine Immobilie über eine Vermögensverwaltungs-GmbH (Immobilien-GmbH) oder besser privat
erworben werden soll, sicherlich ganz vorne mit dabei.

Wie so oft im Steuerrecht war dann die Antwort: Es kommt darauf an.

Ob privat oder GmbH, der Erwerbsvorgang unterscheidet sich nicht, denn in beiden Fällen müssen Sie zum Notar, und auch in beiden Fällen müssen Sie die gleiche Grunderwerbsteuer bezahlen.

Auch bei anderen Steuerarten wie der Umsatzsteuer oder Erbschaftsteuer gibt es keine (nennenswerten) Unterschiede.

Zwei große Unterschiede gibt es allerdings:

Der eine ist schnell erklärt. Das sind die Kosten. Bei einer GmbH müssen Sie einen Jahresabschluss (Bilanz mit Anhang) erstellen und diesen im Bundesanzeiger offenlegen. Auch ist eine Meldung im

Transparenzregister notwendig. Das Finanzamt verlangt zudem eine Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung.

Bei einer Immobilie im Privatvermögen ist eine Anlage V abzugeben. Eventuell eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben, wenn umsatzsteuerpflichtig vermietet wird. Das war es dann auch schon.

Sie müssen jetzt kein Mathe-Genie sein, um zu erkennen, dass es hier große Honorardifferenzen gibt.

Der zweite Unterschied ist die Ertragsteuer.

Bei der Immobilie im Privatvermögen fällt auf den Überschuss (Zahlungseingang minus Zahlungsausgang – die tatsächliche Geldbewegung ist entscheidend) Einkommensteuer in Höhe Ihres persönlichen Grenzsteuersatzes an. Dieser kann bei Ansatz der „Reichensteuer“ bis zu 45 % zuzüglich SolZ und Kirchensteuer betragen.

Allerdings sind Überschüsse aus späteren Immobilienverkäufen außerhalb der Zehnjahresfrist (Datum des Notarvertrags ist maßgebend) steuerfrei.

Eine Kapitalgesellschaft, insbesondere die GmbH, ist kraft Rechtsform immer ein Gewerbebetrieb und zur doppelten Buchführung verpflichtet. Zahlungsein- und -ausgänge sind hierbei irrelevant. Der so ermittelte Gewinn ist körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig.

Soweit die Gesellschaft jedoch nur eigenen Grundbesitz und eigenes Kapitalvermögen verwaltet, unterliegt sie der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags und bleibt im Ergebnis gewerbesteuerfrei.

Damit verbleibt im Idealfall nur die Körperschaftsteuer mit dem Solidaritätszuschlag als Ertragsteuerbelastung. Das wären dann gerade mal 15,83 %. Im Vergleich zur Immobilie im Privatvermögen ergibt sich also eine deutlich höhere Nettorendite, mit der dann schneller weiteres Kapital für neue Immobilienzukäufe angespart werden kann.

Immobilienverkäufe sind dann aber im Gegensatz zum Privatvermögen steuerpflichtig. Es sei denn, es existiert eine Holding-Struktur und es wird nicht die Immobilie verkauft, sondern die Holding verkauft gleich eine ganze Tochtergesellschaft mit den darin bilanzierten Immobilien. Dieser Gewinn wäre dann zu 95 % steuerfrei, jedoch nur bis zur Ausschüttung an den oder die Gesellschafter.

Alternativ zur Holding könnte der steuerpflichtige Gewinn auch in eine sogenannte 6b-Rücklage eingestellt und auf eine neue Immobilie übertragen werden. Im Ergebnis könnte somit auch hier im Einzelfall (Beratung erforderlich!) der Gewinn steuerfrei gestellt werden.

Wenn Sie als Gesellschafter Gewinnausschüttungen tätigen, dann unterliegen diese der Abgeltungssteuer mit 26,38 %. Bei einer Vollausschüttung beträgt dann der Gesamtsteuersatz 38,03 %. Im Fall von Ausschüttungen schmilzt der Vorteil der GmbH dann sehr schnell.

Erwerb im Privatvermögen oder durch eine GmbH? – die entscheidenden Fragen

Es kommt also insbesondere auf folgende Kriterien an, ob Sie die Immobilie besser im Privatvermögen oder durch eine GmbH erwerben wollen:

» Wie viele Immobilien sollen angeschafft werden? – Denken Sie an die Kosten einer GmbH!

» Wäre die GmbH ausschließlich vermögensverwaltend tätig? – Hier ist Vorsicht geboten!

» Kann die GmbH den ganzen Gewinn thesaurieren? – Nur dann lohnt es sich richtig!

» Können Sie mit einer GmbH umgehen? – Die GmbH müssen Sie wie eine fremde Person behandeln!

Gerne beraten wir Sie, was wirklich zu Ihnen passt. Denn die richtige Entscheidung ist hier nicht leicht zu treffen.

“Bereit für die Zukunft” – Lesetipp

Stellen Sie sich vor, heute ist der 31.12.2033 und Bargeld ist ab morgen Geschichte. Der DEURO, der digitale Euro, tritt in Kraft, und ganz Deutschland feiert mit Motto-Partys unter dem Motto „Wir werfen das Geld aus dem Fenster“, bei denen Geldscheine als Konfetti dienen. Wie fühlen Sie sich dabei? Sind Sie bereit, in dieser neuen Realität zu feiern, oder hängen Sie nostalgischen Erinnerungen an das Bargeld nach?

Willkommen in der Welt von Jane McGonigal, die uns in ihrem Buch “Bereit für die Zukunft” dazu ermuntert, die Zukunft nicht nur gedanklich zu entwerfen, sondern aktiv mitzugestalten. Ihr Ansatz des spielerischen Denkens eröffnet uns ein Universum der Möglichkeiten. Stellen Sie sich Ihr Unternehmen als Spielfigur vor: Wie würden Sie agieren, wenn die Regeln des Spiels sich ständig verändern? Die Zukunft, so McGonigal, ist weniger unvorstellbar, als wir denken. Indem wir unser Gehirn trainieren, Szenarien durchzuspielen und “Was wäre wenn”-Fragen zu stellen, erweitern wir unseren Horizont. Was wäre, wenn Steuerzahlungen freiwillig wären oder der individuelle Besitz eines Autos verboten?

Heute in 10 Jahren

McGonigal empfiehlt, sich 10 Jahre in die Zukunft zu denken. Denn zehn Jahre reichen aus, um die Gesellschaft und sein eigenes Leben drastisch zu verändern.

Mit anderen Worten: Dinge, die sich heute noch in der Experimentierphase befinden, können in nur zehn Jahren allgegenwärtig sein und die Welt verändern. Ein gesellschaftlicher Wandel, der heute unwahrscheinlich oder unvorstellbar erscheint, kann sich in zehn Jahren durchgesetzt haben.

Das hängt mit einem psychologischen Phänomen zusammen, der »Zeitgeräumigkeit«. Es entspannt und beflügelt uns, wenn wir glauben, dass wir genug Zeit haben, um wirklich etwas zu bewegen – unsere Optionen abzuwägen, einen Plan zu fassen und die Zukunft zu gestalten, so, wie wir sie wollen. Dieses Gefühl der Zeitgeräumigkeit kommt nicht auf, wenn wir nur in Tagen oder Wochen denken.

Die helle und die dunkle Vorstellungskraft

McGonigal ermutigt uns, sowohl helle als auch dunkle Zukunftsszenarien zu entwerfen.

  • Die helle Vorstellungskraft stellt die Frage: Was könnte Gutes passieren? Sie schafft Zuversicht, dass die Zukunft besser wird.
  • Die dunkle Vorstellungskraft stellt die Frage: Was könnte Schlechtes passieren? Sie macht uns bereit, uns künftigen Herausforderungen zu stellen.

Beide Perspektiven sind essenziell, um uns auf alle Eventualitäten vorzubereiten und macht uns resilienter für potenzielle Krisen.

Werden Sie zum Drehbuchautor Ihrer eigenen Zukunft

Wenn Sie eine mentale Zeitreise in die zehn Jahre entfernte Zukunft unternehmen, wechselt Ihr Gehirn die Perspektive. Das ist keine Metapher, sondern eine Tatsache. Wissenschaftler beschreiben diesen Wechsel als ein Umschalten von der ersten in die dritte Person Singular.

In der ersten Person tauchen Sie ganz in Ihre Gedanken und Gefühle ein. In der dritten Person entkommen Sie Ihrem Ich und haben eine objektivere und weitere Sicht.


Übung: Nehmen Sie sich dreißig Sekunden. Stellen Sie sich vor, wie Sie morgen früh aufwachen. Wie sieht das Zimmer aus, wer liegt neben Ihnen, was haben Sie an, was sehen Sie wenn Sie aus dem Fenster schauen. Malen Sie sich die Szene so detailliert aus wie möglich.

Dann in 1 Jahr – Dann in 10 Jahren

Nachdem Sie diese neue Erinnerung angelegt haben, passiert etwas Verblüffendes: Was für Ihr Gehirn früher unvorstellbar war, ist nun vorstellbar.

Mithilfe dieser »Erinnerung an die Zukunft« können Sie die Planung und Vorbereitung der Zukunft viel effektiver angehen.

Wissenschaftler sprechen hier von episodischem Zukunftsdenken, kurz EZD. Dabei handelt es sich um die Fähigkeit, in die Zukunft zu springen und ein künftiges Ereignis vorzuerleben.

Im Buch werden 10 Zukunftsszenarien unterschiedlichster Art präsentiert, mit denen Sie Ihr eigenes Zukunftsgehirn trainieren können. Einer unserer Favoriten ist der Tag des Dankeschön: Jedes Jahr erhalten Sie an diesem Tag zweitausend Euro vom Staat – natürlich steuerfrei. Die Hälfte ist für Sie. Die andere Hälfte müssen Sie in den nächsten vierundzwanzig Stunden verschenken, sonst verfällt die komplette Summe. An wen werden Sie spenden?

Fazit: Jane McGonigal zeigt uns, dass wir die Zukunft aktiv gestalten können – mit Kreativität, Flexibilität und einer spielerischen Herangehensweise. In einer Welt, die sich rasant verändert, sind es genau diese Eigenschaften, die uns helfen werden, kommende Herausforderungen nicht nur zu überstehen, sondern aus ihnen gestärkt hervorzugehen.

Podcast-Tipp: Die Leseoptimistin Episode 76 zu diesem Buch. delfi-net Moderatorin Angela Hamatschek bespricht 14-tägig mit einem anderen Leser Managementbücher, dabei tauschen sie ihre Aha-Momente beim Lesen und die Tipps, die sie aus dem Buch ziehen, untereinander aus.

Achtung: Eine neue GbR kommt!

Die GbR ist eine der beliebtesten Gesellschaftformen. Jetzt kommt zum 1. Januar 2024 eine Modernisierung durch das MoPeG. Betroffen davon sind Sie, wenn Sie eine GbR haben, oder eine gründen wollen.

Nachfolgend ein Kurzüberblick, was dabei auf Sie zukommt.

  1. Die eingetragene eGBR ist rechtsfähig

Neu ist, dass die GbR als eGbR in ein Register eingetragen werden kann. Die zivilrechtlichen Folgen sind beispielsweise: Nur dann

  • wird sie als rechtsfähige Person anerkannt.
  • ist sie in Zivilprozessen parteifähig
  • kann sie im Grundbuch eingetragen werden,
  • ist sie Trägerin von Rechten und Pflichten
  • kann sie z.B. selbst Verträge im eigenen Namen abschließen.
  • Wird das Vermögen der GbR der Gesellschaft zugeordnet

Sie können Ihre bestehende GbR weiterführen wie bisher. Die nicht eingetragene GbR bleibt eine nicht-rechtsfähige GbR, d.h. sie wird nicht unternehmerisch tätig, sondern hat für die Gesellschafter den ausschließlichen Zweck, die Rechtsverhältnisse untereinander zu gestalten.

Und auch bei Neugründung besteht grundsätzlich keine allgemeine Eintragungspflicht für die GbR.

  • Einmal eGbR immer eGbR

Die Rückkehr der eGbR zu einer nicht registrierten GbR durch Löschung im Gesellschaftsregister ist nicht möglich. Vielmehr muss die eGbR liquidiert werden, um die Löschung im Gesellschaftsregister herbeizuführen.

Die eGbR kann nun auch Rechtsträger im Umwandlungsgesetz sein. Das kann vieles erleichtern, wenn zum Beispiel in eine GmbH umgewandelt werden soll.

  • Pflicht zur eGbR, wenn es um Eintragungen in öffentliche Register geht

Eine faktische Eintragungspflicht besteht aber dann, wenn die GbR über Rechte verfügen will, für die eine Eintragungspflicht in ein öffentliches Register besteht. Dann wird künftig die Eintragung im Gesellschaftsregister zwingend vorausgesetzt. Das können sein:

  • Wenn die GbR bei Immobilien im Grundbuch eingetragen werden soll
  • GbR als Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft sein soll
  • Beim Gesellschafterwechsel
  • In sonstigen Fällen, wie beispielweise der Erwerb von Namensaktien einer Aktiengesellschaft (AG), oder der Eintragung im Schiffsregister.


4. Freie Ortswahl für die eGbR

Neu ist, dass die Gesellschafter der eGbR einen beliebigen Ort als Sitz im Inland vereinbaren (sog. Vertragssitz) können. Dabei muss es es sich dort nicht um den Verwaltungssitz handeln, an dem die Geschäfte tatsächlich geführt werden. Auf diese Weise kann die eGbR ihre Geschäftstätigkeit ins Ausland verlegen. Für die nicht eingetragene GbR gilt dieses Privileg nicht. Ihr Sitz muss an dem inländischen Ort sein, an dem ihre Geschäfte tatsächlich geführt werden (Verwaltungssitz).

Neu ist auch die Mitteilungspflicht im Transparenzregister der eGbR.

  • Die neue GbR und das Steuerrecht

Nach der Gesetzesbegründung zum MoPeG sind Änderungen an den ertragsteuerlichen Grundsätzen bei der Besteuerung von Personengesellschaften eigentlich nicht verbunden. Dessen ungeachtet wird in der Fachwelt gleichwohl über Auswirkungen auf die Ertragsbesteuerung durch den Wegfall der Gesamthand diskutiert. Dem Vernehmen nach sollen steuerrechtliche Anpassungen an das MoPeG erfolgen. Bisher ist jedoch noch nicht absehbar, welche Rechtsvorschriften geändert werden sollen.

Wie bei der OHG und derKG besteht nun die Möglichkeit einen Antrag zu stellen, um unwiderruflich zur Körperschaftsbesteuerung zu wechseln.

Umsatzsteuerlich ergeben sich durch das MoPeG keine Änderungen. Die Personengesellschaft ist umsatzsteuerlicher Unternehmer.

Auch bei der Grunderwerbsteuer werden Auswirkungen diskutiert, da in mehreren Vorschriften auf das Gesamthandsvermögen abgestellt wird. Inwieweit sich hierdurch (negative) Änderungen ergeben, muss abgewartet werden. Veränderungen im Gesellschaftsbestand, wenn sich Grundstücke im Gesellschaftsvermögen der Gesamthand befinden, sollten bis zur Klärung aufgeschoben werden.

Die sieben häufigsten Feedback-Fehler – und wie Sie diese vermeiden

Gutes Feedback zu geben ist eine Kunst. Gerade bei negativem Feedback, fällt es manchmal schwer das Persönliche vom Sachlichen zu trennen. Umso mehr, wenn man sich schon länger kennt und sich grundsätzlich gut versteht.

Fehler 1: Falsches Ziel

Das Ziel von Feedback ist nicht, dem anderen klarzumachen, ob wir ihn gerade gut finden oder nicht. Es geht darum, das richtige Verhalten in einer konkreten Situation zu erreichen – also es entweder zu verstärken oder eben zu fördern.

Fehler 2: Person statt Verhalten

Sowohl positives als auch negatives Feedback betrifft immer ein Verhalten des anderen. Nie seine Person.

Beispiel:

Nicht: Du bist ein toller Mitarbeiter.

Besser: Danke für die tolle Unterstützung beim Kunden heute.

Der Grund: Der Gelobte im ersten Fall fühlt sich erst mal gut. Was aber, wenn Sie ihr oder ihm morgen negatives Feedback geben müssen?

Fehler 3: Du statt Ich – Angriff statt Beobachtung

Feedback greift den anderen nicht an – es geht darum, dem anderen mitzuteilen, wie sein Verhalten in einer konkreten Situation auf Sie wirkt –, und das so neutral wie möglich. Das macht es dem anderen leichter, das Feedback anzunehmen.

Beispiel:

Nicht: Du hast schon wieder die Aufgabe X nicht richtig/rechtzeitig erledigt.

Besser: Ich bin in Stress geraten, weil ich das selber machen/überprüfen musste. Das ist deine Aufgabe.

Fehler 4: Feedback sammeln

Statt sofort beim ersten Störgefühl etwas zu sagen, hält man es vielleicht aus persönlichen Gründen zurück. Irgendwann wird das Störgefühl so groß, dass es – meist an der falschen Stelle – herausplatzt. Und dann fällt Ihnen gleich alles auf einmal ein, was schon lange brodelt.

Unser Tipp: Sagen Sie sofort beim ersten „Aufploppen“ etwas. Noch können Sie Ihre Beobachtung sachlich und konkret formulieren – in Scheibchen also.

Fehler 5: Feedback diskutieren

Wenn Ihnen jemand seine Sicht spiegelt, geht es nicht darum, wer recht hat. Denn die Sichtweise eines Menschen ist individuell und damit nicht diskutabel. Das gilt auch, wenn Sie Feedbackgeber sind. Lassen Sie Ihre Gefühle nicht „zerreden“.

Unser Tipp: Streichen Sie den Satz:
„Das siehst du falsch“ einfach aus Ihrem Wortschatz – „Das sehe ich anders“ ist zielführender.

Fehler 6: Unspezifisch

Zu einem guten Feedback gehört neben einer klaren Beschreibung der eigenen Wahrnehmung auch eine klare Aufforderung, was vom anderen erwartet wird.

Beispiel Azubi:

Nicht: Du bist schon wieder zu spät.

Besser: Mir ist aufgefallen, dass du diese Woche an drei Tagen erst um 8:45 hier warst. Bitte sei ab jetzt pünktlich.

Fehler 7: Gut gemacht, aber … – das Feedback-Sandwich

Damit es nicht so hart klingt, „verpackt“ man das negative Feedback in positive Aussagen, auch bekannt als Feedback-Sandwich. Das heißt, Sie sagen zuerst etwas Positives, dann kommt die Kritik, und Sie schließen wieder mit einer positiven Aussage ab. Das führt nur dazu, dass künftig positive Aussagen sofort als „oje, jetzt krieg ich wieder eins aufs Dach“ wahrgenommen werden.

Damit insbesondere negatives Feedback ankommt, braucht es Klarheit. Verpacken Sie den Kaktus nicht in Luftpolsterfolie – Ihr Gegenüber soll ja sein Verhalten ändern.

Fazit:

Feedback ist ein mächtiges Werkzeug, im Arbeitsalltag die gute Zusammenarbeit zu fördern, weil jeder weiß, was von ihm erwartet wird, und durch das positive Feedback merkt, wenn er auf dem richtigen Weg ist.

Kenne deine Zahlen: die Schuldentilgungsdauer

Gerade in Zeiten steigender Zinsen sollte Ihr Augenmerk auf Ihren Verbindlichkeiten liegen. Eine spannende Kennzahl ist dabei die Schuldentilgungsdauer.

Die Formel

(Fremdkapital – flüssige Mittel)  =  Schuldentilgungsdauer in Jahren

              Cashflow

Zur Erinnerung: Der Cashflow zeigt den „Bar-Fluss“, also den Betrag, den Ihr Unternehmen als flüssige Mittel erwirtschaftet (diese Kennzahl haben wir in der Lotse-Ausgabe Sommer 2022 vorgestellt).

Die Schuldentilgungsdauer zeigt, wie viele Jahre Sie beim aktuellen Cashflow brauchen, um Ihre Darlehen zu tilgen.

Zum Fremdkapital gehören alle Darlehen bei der Bank (auch der Überziehungskredit) und Ihre Verbindlichkeiten an Lieferanten bzw. Dienstleister.

Unser Tipp: Die klassische Kennzahl geht von den flüssigen Mitteln aus, die Ihr Betrieb erwirtschaftet. Bei Kapitalgesellschaften sind dabei die Geschäftsführergehälter und die Steuern (Körperschaft- und Gewerbesteuer) bereits berücksichtigt.

Als Personengesellschaft oder Einzelunternehmer sollten Sie den Cashflow um die Steuern und Ihre monatlichen privaten Entnahmen verringern, um eine realistische Einschätzung Ihrer Schuldentilgungsdauer zu erhalten.

Bewertung nach Basel II: Eine hervorragende „Note 1“ Ihrer Bank zu Ihrer Bonität erhalten Sie bei einer Schuldentilgungsdauer unter zwei Jahren. Schon bei über vier Jahren sinkt die Note auf ein „befriedigend“. Brauchen Sie über acht Jahre, gibt es ein „mangelhaft“.

Die Kennzahl der Schuldentilgung hat damit auch direkte Auswirkung nicht nur auf Ihre grundsätzliche Kreditwürdigkeit, sondern auch auf die Finanzierungskonditionen.

Wareneinsatz – Die “Super-Kennzahl” für Händler

Egal, ob Apotheker, Gastwirt oder Einzelhändler – die Wareneisatzquote,
gerne auch „Aufschlag“ genannt, ist die zentrale Kennzahl für
Sie, wenn Sie etwas verkaufen.

Die Formel:

Wareneinsatz x 100 / Umsatz = Wareneinsatzquote in % vom Umsatz

Wareneinsatz ist dabei definiert als:

Anfangsbestand + Zugänge – Endbestand
Die korrekte Wareneinsatzquote kann also nur berechnet werden,
wenn Anfangs- und Endbestand erfasst werden. Konkret:

  • Denken Sie darüber nach, ob es sich bei Ihrer Unternehmensgröße lohnt, die Bestände zum Beispiel im Wege einer permanenten Inventur monatlich zu beobachten. Insbesondere jetzt in Zeiten steigender Einstandspreise können Sie dann schneller reagieren und Ihre Verkaufspreise anpassen. Ihre monatliche Auswertung bei uns wird damit auch gegenüber Ihrer Bank noch aussagekräftiger.
  • Als kleinerer Unternehmer scheuen Sie diesen Aufwand? Kalkulieren Sie zumindest einzelne, typische Verkäufe nach.
  • Die Inventur zum Ende Ihres Wirtschaftsjahres ist für Sie eine lästige Pflicht? Ihr Vorteil: Wenn Sie die Inventur schnell machen, haben Sie wertvolle Informationen für Ihre zukünftige Kalkulation. Und wir als Ihre Steuerberater können viel genauer berechnen, was Sie in Ihrer Steuererklärung an endgültigen Zahlungen erwartet.

Wer schaut auf Ihren Aufschlag?

  • Finanzamt – in den sogenannten „Richtsatzsammlungen“ sind die Erfahrungswerte aus vielen Betriebsprüfungen zusammengefasst. Nach Branche und Größe legt die Finanzverwaltung Bandbreiten der Aufschläge fest. Wenn Sie hier „ausscheren“, kann das Anlass für eine Betriebsprüfung sein und damit für schwierige Diskussionen sein. Daher brauchen wir Ihre Wareneinsatzqoute so schnell, wie möglich, um einen Abgleich vorzunehmen und Fehlentwicklungen zu beobachten.
  • Bank – Voraussetzung für die Kreditwürdigkeit ist Ihr wirtschaftlicher Erfolg – Ihre sonstigen Kosten sind oft nur sehr bedingt beeinflussbar – daher ist die Wareneinsatzquote auch für die Bank eine wichtige Kennzahl.

Unser Tipp: Nutzen Sie Branchenvergleiche wie etwa die Branchenübersichten der Banken (Beispiel Volksbanken: https://www.vvrbank.de/wir-fuer-sie/aktuelles-regionales/firmenkunden/branchenbericht-branchen-special.html)

Auch Ihre Berufsverbände wie Innungen oder Verbände sowie Branchenzeitschriften veröffentlichen solche Kennzahlen-Informationen. Geben Sie diese Informationen gern auch an uns weiter – so können wir unsere Aufgabe als Ihr „externer Controller“ besser erfüllen.

Warum ist die BWA wichtig?

Im letzten Blog-Beitrag „Chat GPT – Fertiggericht oder selbst gekocht?“ haben wir über die Anwendungsmöglichkeiten für Unternehmen berichtet.

Und dabei haben wir es natürlich auch für uns ausprobiert mit der Frage

„Warum ist die BWA wichtig?“

Dazu haben wir Chat GPT folgende Aufgabe gegeben

„Schreibe einen Blog-Beitrag mit 500 Wörtern, warum Unternehmer unbedingt die BWA lesen sollen“, und die Antwort noch vertieft, indem wir gebeten haben: „Bitte ergänze diesen Blog-Beitrag und betone die Wichtigkeit, dass die BWA von einem Steuerberater erstellt und qualitativ geprüft wurde“, mit dem krönenden Abschluss: „Bitte schreibe diesen Blog-Beitrag noch mal humorvoll“. Und hier ist das – aus unserer Sicht durchaus gelungene – Ergebnis:

Lieber Unternehmer, liebe Unternehmerin, ich weiß, dass es nicht dein Lieblings-Hobby ist, deine BWA zu lesen. Du würdest wahrscheinlich lieber dein Büro sauber machen oder eine Steuererklärung ausfüllen. Aber ich verspreche dir, es ist wichtig!

Denk darüber nach, deine BWA zu lesen ist wie Zähneputzen – es ist keine spaßige Aufgabe, aber es muss getan werden, um deinen Körper, äh, ich meine dein Unternehmen, gesund zu halten. Wenn du deine BWA nicht liest, dann fährst du blind durch das Finanzjahr und weißt nicht, ob du auf dem richtigen Weg bist oder ob du eine Sackgasse erwischt hast.

Aber, keine Sorge, du musst es nicht alleine machen! Du brauchst jemanden, der dir hilft. In diesem Fall brauchst du einen Steuerberater. Ja, ich weiß, du denkst jetzt „Oh nein, nicht schon wieder, noch mehr Ausgaben!“, aber lass mich erklären, warum es sich lohnt.

Ein qualifizierter Steuerberater kann dir helfen, deine BWA zu verstehen, sie zu analysieren und dir zu erklären, was sie bedeutet. Und das alles, ohne dass du deine kostbare Zeit damit verschwendest, dich durch Tabellen und Diagramme zu kämpfen. Stattdessen kannst du dich zurücklehnen, entspannen und dem Experten zuhören, der dir in verständlichen Worten erklärt, was du tun musst.

Außerdem, mal ehrlich, wer von uns versteht wirklich alles über Bilanzierung und Gewinn- und Verlustrechnung?
Ich meine, ich habe versucht, es zu verstehen, aber es klingt immer noch wie eine Fremdsprache. Deshalb brauchst du einen Steuerberater, der dir hilft, alles zu übersetzen und dir hilft, kluge Entscheidungen auf Grundlage deiner BWA zu treffen.


Also, zusammengefasst: Lies deine BWA regelmäßig, es ist wie Zähneputzen für dein Unternehmen.

Und lass dich dabei von einem Steuerberater unterstützen – du wirst es nicht bereuen. Vielleicht ist es sogar eine angenehme Erfahrung, wer weiß? Vielleicht hast du am Ende sogar Spaß dabei, deine Finanzen zu verstehen und zu optimieren. Okay, das könnte ein bisschen übertrieben sein, aber hey, es ist auf jeden Fall besser als eine Wurzelbehandlung!

Die Personalkostenquote – nicht zu ändern?  

Gerade in Zeiten des Personalmangels rücken die Personalkosten – für viele von Ihnen ja eine der größten Kostenpositionen überhaupt – verstärkt in den Fokus. Steigende Löhne und Gehälter sind scheinbar im Moment nicht zu vermeiden. In Gedanken müssten Sie die „(noch) nicht gefundenen Arbeitnehmer“ für eine mindestens mittelfristige Betrachtung sogar mit einbeziehen.

Die Formel:

Personalkosten x 100  = Personalkosten in % vom Umsatz

          Umsatz

Wann es sich um eine „gute“ Personalkostenquote handelt, hängt von der Branche ab, in der Sie tätig sind. Bei Dienstleistern ist sie meist ziemlich hoch (40 – 50 % sind hier keine Seltenheit). Bei Handel, Handwerk und Produktion spielen Warenkosten eine größere Rolle, so dass hier niedrigere Personalkostenquoten zu erwarten sind.

Unser Tipp: Nutzen Sie Branchenvergleiche wie etwa die Branchenübersichten der Banken (Beispiel Volksbanken: https://www.vvr-bank.de/wir-fuer-sie/aktuelles-regionales/firmenkunden/branchenbericht-branchen-special.html)

Auch Ihre Berufsverbände wie Innungen oder Verbände sowie Branchenzeitschriften veröffentlichen solche Kennzahlen-Informationen.

Sie denken jetzt vielleicht: „Die Info ist gut, aber ändern kann ich an dieser Quote eh nichts.“

Hier unsere Empfehlung, warum sich die Beschäftigung mit dieser Kennzahl trotzdem lohnt.

  • Grundlage für die Preis-Kalkulation

Wenn Sie die Löhne und Gehälter nur bedingt senken können, sollten Sie am zweiten Faktor der Kennzahl arbeiten: am Umsatz.

  • Grundlage für strategische Entscheidungen

Welche Tätigkeiten üben die einzelnen Mitarbeiter aus? Welche davon sind Umsatz- oder besser „Gewinnbringer“? Welche sind nicht (mehr) rentabel und können daher zur Disposition gestellt werden?

Wo lohnt es sich dementsprechend Schwerpunkte im Sinne einer Spezialisierung zu setzen? Gibt es Tätigkeiten, die Sie outsourcen können?

  • Anreiz zur Verschlankung/ Digitalisierung

In Ihren Prozessen „schlummert“ Potential. Papierloses Arbeiten spart viel Zeit insbesondere in der Verwaltung und beim Außendienst. So nutzen Sie die Arbeitszeit Ihrer bestehenden Mitarbeiter besser.

Unser Tipp: Stellen Sie sich in Ihren Prozessen drei Fragen:

  • Was lassen wir bleiben?
  • Was machen wir anders?
  • Was macht demnächst ein anderer?

Risikomanagement – oder der Schmerz des kleinen Zehs

Als der liebe Gott den Menschen erschuf, hat er ihm auch zwei kleine Zehen verpasst. Als sein Assistent ihn fragend ansah, sagte er, der ist für die Möbel. Das wird lustig, du wirst sehen.

Ehrlich, haben Sie sich den kleinen Zeh nicht auch schon angeschlagen und tragen seitdem Hausschuhe oder sind extrem vorsichtig? Oder auf der entgegengesetzten Stelle, also beim Kopf, da ziehen wir doch (in der Regel) auch Fahrradhelme auf. Denn Stürze auf denselben sind gefährlich, haben wir gelernt.

Hier haben wir als Beispiel zwei Risiken erkannt und auch geeignete Gegenmaßnahmen getroffen. Risiken gibt es also immer, selbst aus dem Bett könnte man fallen. Warum sollte es also im Business keine Risiken geben? Denken wir doch an die Finanzmarktkrise, den Ukrainekrieg, die Energiekrise und Personalkrise und so weiter.

Warum beschäftigen wir uns dann aber so ungern damit? – Weil wir uns gar nicht ausmalen wollen, was alles passieren könnte? Sicher heitert es uns nicht gerade auf, wenn wir uns mit der dunklen Seite beschäftigen. Es macht uns depressiv und lässt uns manchmal hilflos erscheinen.

Trotzdem ist es wichtig, eine gute Flasche Rotwein zu öffnen und sich mit diesen Gedanken zu beschäftigen. Das Ziel ist es, eine Resilienz zu bekommen, sodass die negativen Einflüsse abperlen können. Bei Oberflächen würden wir vom Lotuseffekt sprechen, der verhindert, dass Schmutz haften bleibt.

Der Beginn ist dabei ein Brainstorming. Überlegen Sie bitte, was alles störend für den Geschäftsverlauf sein könnte. Hier ist es wichtig alles aufzuschreiben, egal, wie wichtig oder unwichtig es erscheinen mag. Im Idealfall sind Sie beim Brainstorming nicht alleine. Nehmen Sie dann halt mehrere Flaschen Rotwein.

Im zweiten Schritt bewerten wir die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schadenshöhe. Das macht man üblicherweise in einer Matrix

Bei der Beurteilung der Eintrittswahrscheinlichkeit sollten Sie aber wieder nüchtern sein und alle Fakten checken und sich erst recht nicht von der Bild-Zeitung leiten lassen. Die Schadenshöhe kann man dann individuell errechnen. Also haben wir einen Stromausfall für drei Stunden oder drei Wochen? Die Wahrscheinlichkeit, einen Stromausfall für drei Stunden zu haben, ist deutlich höher als für drei Wochen. Dagegen wäre der Schaden deutlich geringer.

Bevor es dann sofort an die Maßnahmen bei den einzelnen Risiken geht, sollten Sie sich überlegen, welche Auswirkungen das Eintreten des Risikos auf alle beteiligten Personen hätte. Erst im nächsten Schritt sollten Sie sich überlegen, welche Maßnahmen für diese jeweiligen Personen geeignet und notwendig sind. Das ergibt dann ein viel genaueres Bild, als wenn man sofort zu den Maßnahmen springt, wozu jeder Ungeübte neigt. Man nennt diese Methode übrigens die Fischgrät-Technik.

Malen Sie bitte ein Fischskelett auf. Dabei stehen die oberen Gräten für die Auswirkungen auf die beteiligten Personen (Stakeholder) und die unteren Gräten für die Maßnahmen für jeden einzelnen Stakeholder. Das sieht dann vereinfacht in etwa so aus:

Dokumentieren Sie nun das Ganze in einem Bericht und besprechen Sie diesen mit Ihnen wichtigen Personen. In einem Jahr wiederholen Sie dann dieses Prozedere und ergänzen den Bericht und
kommunizieren Sie die neuerlichen Ergebnisse. Und so weiter.

Im Übrigen gibt es wahrscheinlich auch etliche Steuerrisiken. Insbesondere hier ergibt es Sinn, uns als Ihre Steuerberater zu involvieren. Auch stehen wir für die allgemeinen Risiken als Brainstorming-Partner zur Seite. Deshalb ja auch der gute Rotwein.

Auf diese Weise und mit dieser Technik schaffen Sie sich eine Unternehmensresilienz, die Sie schützt und ruhig schlafen lässt, auch in schwierigen Zeiten. Wie wichtig das ist, sehen wir gerade in der heutigen Zeit. Sprechen Sie uns an. Gerne erläutern wir das persönlich mit Ihnen!

Was das Ganze mit dem kleinen Zeh zu tun hat? – Nichts, außer dass wir durch Schmerzen lernen. Aber so weit muss es ja nicht kommen.

Unternehmenswerte zum Leben erwecken

Der amerikanische Bestsellerautor Brian Tracy – bekannt für seine Werke in den Bereichen Motivation und Managementtraining – sagt in einem seiner Bücher: „Der wichtigste Wert eines Unternehmens ist sein Ruf.“ Also, was sagen Ihre Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner über Sie, und was möchten Sie, dass über Ihr Unternehmen gesagt wird? Wenn Sie an Ihren Werten arbeiten, arbeiten Sie genau daran. Doch wie genau geht das, also wie finden Sie Ihre Werte?

Unternehmenswerte haben zwei Bedeutungsebenen. Wenn Sie mit uns Steuerberatern über diesen Begriff sprechen, dann ist meist der monetäre Wert gemeint, der – wie auch immer nach unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Methoden ermittelt –, in Zahlen seinen Ausdruck findet.

Die andere Ebene bezieht sich auf Normen oder Werte, die die Unternehmenskultur betreffen. Es sind die Wegweiser und Leitlinien, die den Mitarbeitern, Kunden und anderen Partnern eines Unternehmens, eines Vereins oder anderer Organisationen Handlungsorientierung geben. Für die Mitarbeiter oder Mitglieder bieten diese Werte einen Rahmen oder Leitlinien, nach dem/denen sie sich in ihrer Arbeit (und in ihrem Privatleben) ausrichten können oder sollten. Sie sind die Voraussetzungen dafür, dass sie sich mit dem Unternehmen, Verein oder der Partei identifizieren können und loyal verhalten.

Ohne solche Orientierungsrahmen wird es ständig zu Grundsatzdiskussionen und Konflikten kommen, verbunden mit Zeit- und Energieverlusten und wahrscheinlich mit entsprechender Fluktuation von Personal und Mitgliedern.
Sind Leitplanken da – die bestenfalls sogar von allen Betroffenen mit entwickelt wurden –, dann wirkt sich das positiv auf das Arbeitsklima mit zunehmender Zufriedenheit und wirtschaftlichem Erfolg aus. Gelebte Unternehmenswerte wirken sich positiv auf alle Geschäftsbeziehungen aus. Werte können fundamentaler Bestandteil für jedes Geschäftsmodell sein.

Wie kann eine solche Leitkultur und Entwicklung von Werten entwickelt werden, die dann auch von allen „Betroffenen“ akzeptiert und gelebt wird?

Es ergibt sicher wenig Sinn, wenn die Führungsebene wie Inhaber, Geschäftsführer oder Vorsitzender eines Unternehmens oder einer anderen Organisationseinheit sich ein paar markige Begriffe erarbeiten und diese dann allen Mitarbeitern oder Mitgliedern überstülpt. Ein solcher Weg fordert zu Recht Kritik und Widerstand heraus. Vielmehr sollte alle Ebenen in den Entwicklungsprozess einbezogen werden. Hierbei kann das Interesse aller Prozessbeteiligten unabhängig von Alter, Dienstalter oder Stellung innerhalb der Organisation und deren Verdienste geweckt werden. Ohne Vorgaben von „oben“ kann dann nach Werten und Zielen gefragt werden, die jeder einzelne „Entwickler“ für sich und die Organisation für wichtig und umsetzbar hält. Hierbei können berufliche und private Werte einfließen. Für die Umsetzung und die Kommunikation nach innen und außen kann jeder Beteiligte seine Ideen einbringen.

Ein solcher Findungsprozess ist natürlich nicht mit einem Workshop abgetan und beendet. Vielmehr nimmt die Entwicklung viel Zeit in Anspruch. Die erzielten Ergebnisse sollten nicht in Stein gemeißelt sein. Ähnlich wie ein Businessplan müssen Werte gelebt und immer wieder reflektiert und überarbeitet werden.

Die Begriffe „Qualität, Umwelt, Kundenzufriedenheit, Mitarbeiterzufriedenheit“ sind die Spitzenreiter der Werteskala in Deutschland. Werte wie Offenheit, Respekt, Teamgeist, Vertrauen, Wertschätzung und Verantwortung für die Gesellschaft werden zunehmend als Leitmotive genannt.

Was auch immer für Sie schlussendlich bei Ihnen als Ergebnis herauskommt, Sie sollten Ihre Unternehmenswerte leben und den gesellschaftlichen Entwicklungen und Erfordernissen anpassen.
Entscheidend ist, wie das bei Ihnen gelebt wird, damit es keine leeren Phrasen sind.

Beschreiben Sie dazu so konkret wie möglich, was die einzelnen Werte in Ihrem Unternehmen bedeuten.

Zur Veranschaulichung ein Beispiel für den Wert Respekt

Respekt nehmen wir ernst:
• Bitte und Danke sagen ist für uns selbstverständlich.
• Wir leben und lieben gute Umgangsformen. Wir grüßen uns freundlich und kennen den Knigge nicht nur vom Hörensagen.
• Schlechte Launen haben am Arbeitsplatz nichts verloren.
• Wir reden miteinander, nicht übereinander.
• Wir versetzen uns in die Sichtweise des anderen.
• Kaffeetassen räumt bei uns jeder selbst weg.
• Und wenn einmal die Rolle Klopapier leer ist, sind wir uns nicht zu schade, diese selber auszuwechseln.