Unternehmensnachfolge: So finanzieren Sie den Kaufpreis klug

Der Kaufpreis ist oft der größte Stolperstein bei der Unternehmensnachfolge. Die wenigsten Nachfolger können mehrere Hunderttausend oder gar Millionen Euro aus eigener Tasche zahlen. Die gute Nachricht: Es gibt heute deutlich mehr Finanzierungsbausteine als noch vor einigen Jahren. Entscheidend ist die richtige Mischung.

1. Bankdarlehen – aber bitte gut vorbereitet

Die klassische Finanzierung läuft über die Hausbank. Nach den Zinssteigerungen der letzten Jahre liegen Unternehmenskredite zwar höher als früher, sind aber weiterhin gut darstellbar – wenn das Konzept überzeugt.

Was Banken heute sehen wollen:

  • belastbare Ertrags- und Liquiditätsplanung
  • klare Strategie für die Weiterentwicklung
  • ausreichendes Eigenkapital
  • realistische Kaufpreisvorstellung

Unser Praxistipp: Binden Sie die Bank frühzeitig ein. Wer erst mit unterschriebenem Kaufvertrag zur Bank geht, hat deutlich schlechtere Karten.

2. Fördermittel – unbedingt prüfen!

Viele Nachfolger lassen Geld auf dem Tisch liegen, weil sie Förderprogramme nicht nutzen. Dabei gibt es attraktive Instrumente, vor allem über die KfW und die regionalen Förderbanken.

Besonders interessant ist aktuell der ERP-Förderkredit „Gründung und Nachfolge“ (Nr. 077):

  • bis zu 500.000 € Kredit
  • 100 % Garantie über die Bürgschaftsbank
  • keine eigenen Sicherheiten notwendig
  • tilgungsfreie Anlaufjahre

Gerade wenn Sicherheiten fehlen, kann dieses Instrument den entscheidenden Unterschied machen.

Wichtig: Förderanträge müssen vor Vertragsabschluss gestellt werden. Nachträglich ist eine Förderung ausgeschlossen.

3. Verkäuferdarlehen – Vertrauensbeweis mit Hebelwirkung

Ein starkes Instrument in der Praxis ist das Verkäuferdarlehen. Dabei wird ein Teil des Kaufpreises (typisch 10–20 %) nicht sofort gezahlt, sondern als Darlehen vom Verkäufer stehen gelassen.

Vorteile für den Käufer:

  • geringerer Kapitalbedarf
  • bessere Eigenkapitalwirkung gegenüber der Bank
  • Signal: „Der Verkäufer glaubt weiter an sein Unternehmen“

Vorteile für den Verkäufer:

  • höhere Abschlusswahrscheinlichkeit
  • laufende Zinserträge
  • größerer Käuferkreis

Oft wird dieses Darlehen nachrangig ausgestaltet. Für Banken wirkt es dann eigenkapitalähnlich – ein echter Hebel in der Finanzierung.

4. Ratenzahlung oder Leibrente – Sicherheit für den Übergeber

Gerade bei familieninternen Nachfolgen werden Kaufpreise häufig in Raten gezahlt oder als Leibrente ausgestaltet.

Die Leibrente hat einen klaren Vorteil: Sie sichert dem Übergeber lebenslange Einkünfte – auf Wunsch auch für den Ehepartner. Wichtig ist eine Wertsicherungsklausel, damit die Inflation die Kaufkraft nicht schmälert.

Aber Achtung: Die steuerliche Behandlung sollte sauber durchgerechnet werden. Hier entscheidet die Struktur schnell über mehrere Zehntausend Euro Unterschied.

5. Earn-out – Kaufpreis abhängig vom Erfolg

Immer häufiger finden sich sogenannte Earn-out-Regelungen. Ein Teil des Kaufpreises wird erst gezahlt, wenn bestimmte Ziele (z. B. Gewinn oder Umsatz) erreicht werden.

Das kann sinnvoll sein, wenn:

  • Käufer und Verkäufer unterschiedliche Vorstellungen über die Zukunft haben
  • der Käufer Risiken absichern möchte
  • der Verkäufer an weiteres Wachstum glaubt

Aber: Earn-outs sind konfliktanfällig. Klare Definitionen, Kontrollrechte und Streitregelungen sind unverzichtbar. Sonst wird aus einer Partnerschaft schnell ein Streitfall.

6. Mezzanine-Kapital – flexible Hybridlösung

Zwischen Eigen- und Fremdkapital gibt es eine Zwischenform: Mezzanine-Kapital, etwa über stille Beteiligungen oder Nachrangdarlehen von Beteiligungsgesellschaften.

Vorteile:

  • stärkt die Eigenkapitalquote
  • keine Stimmrechtsabgabe
  • verbessert die Bonität gegenüber Banken

Gerade bei größeren Transaktionen kann das ein entscheidender zusätzlicher Baustein sein.

Die richtige Mischung macht den Unterschied

In der Praxis besteht eine solide Nachfolgefinanzierung heute häufig aus:

  • 15–25 % Eigenkapital
  • 40–60 % Bank- bzw. Förderdarlehen
  • 10–20 % Verkäuferdarlehen
  • ggf. ergänzt um einen Mezzanine-Baustein

Entscheidend ist nicht nur die Finanzierung des Kaufpreises, sondern auch ausreichend Liquidität für:

  • Investitionen
  • Anlaufkosten
  • private Lebenshaltung
  • Steuerzahlungen

Viele Nachfolgen scheitern nicht an der Bank – sondern an zu optimistischen Planungen oder zu hohen Kaufpreisvorstellungen.

Unser Rat an beide Seiten

Für Übergeber:
Lassen Sie sich frühzeitig ein schlüssiges Finanzierungskonzept vorlegen. Wer als Verkäufer flexible Bausteine anbietet, erhöht die Verkaufschancen deutlich – und sichert zugleich die eigene Altersvorsorge.

Für Übernehmer:
Beginnen Sie 12 bis 24 Monate vor der Übergabe mit der Finanzierungsplanung. Eigenkapital aufbauen, Fördermöglichkeiten prüfen, Bankgespräche vorbereiten.

Eine kluge Finanzierungsstruktur ist kein Selbstzweck. Sie entscheidet darüber, ob die Nachfolge nur ein Vertrag auf dem Papier bleibt – oder ein erfolgreicher Neustart wird.

Gern unterstützen wir Sie dabei.

Update Novemberhilfe – Auszahlung der Abschlagszahlungen Ende November?

Stand 16. November 2020

Geduld fordert der Staat weiterhin von allen, die auf die Novemberhilfe für die von der angeordneten Schließung direkt und indirekt betroffenen Unternehmen und Institutionen warten.

Das Beantragungsportal wird nicht vor Ende November geöffnet.

Statt dessen soll es ab dem 25.11. Abschlagszahlungen geben – so werden die Minister in der Presse zitiert. Auf der Website der Plattform selbst wird jedoch auch der Termin für die Abschlagszahlungen vorsichtig mit „Ende November“ angegeben.

Im Normalfall sind 5 Tage eine kurze Zeitspanne – in der aktuellen Lage für die Betroffenen und damit auch für uns Steuerberater eine kleine Ewigkeit.

Eine tatsächliche Bearbeitung der Anträge und eine Auszahlung vor dem Dezember wird immer unwahrscheinlicher.

Unser Tipp: Wenn Ihr Liquiditätsproblem nicht bis dahin warten kann, melden Sie sich bitte bei uns bzw. Ihrem Steuerberater. Unter Umständen kommt für Sie die Beantragung der Überbrückungshilfe II in Frage. Diese ist bereits beantragbar und wird wahrscheinlich schneller ausgezahlt. Eine spätere Anrechnung der Novemberhilfe ist zwar einmal mehr ein bürokratisches Monster, aber möglicher Weise das kleinere Übel.

Die Fakten – wie viel Abschlagszahlung soll es geben

Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.

Die Beantragung

Für die Beantragung bleiben wir Steuerberater, die Wirtschaftsprüfer und die Rechtsanwälte zuständig.

Einzige Ausnahme sind – wie berichtet – Soloselbständige (Unternehmer ohne eigene Mitarbeiter) mit einem Umsatz von max. 6.666 € im November 2019. Sie können den Antrag selbst stellen.

Unser Tipp: Wenn Sie den Antrag selbst stellen wollen, benötigen Sie ein sog. ELSTER-Zertifikat. Dieses sollten Sie so schnell wie möglich beantragen, da das Zertifikat auf dem Postweg zu Ihnen kommt. 10 Tage sind hier die Regel. Die Beantragung müssen Sie hier persönlich vornehmen: www.elster.de
Eine Beantragung durch uns ist leider nicht möglich.

Der Ausblick

Für den 23. November sind laut Kanzlerin Merkel neue „rechtlich bindende“ Maßnahmen zu erwarten. Sobald es weitere Informationen, Klarstellungen und Handlungsempfehlungen gibt, melden wir uns.

Novemberhilfe – erste Klarstellungen

Mit der sog. „Novemberhilfe“ will der Staat die negativen Folgen der angeordneten Schließung von bestimmten Betrieben und Einrichtungen im November abfedern.

Die Berechtigten sollen wie bereits berichtet bis zu 75 % ihres Novemberumsatzes 2019 erstattet bekommen. Eine Sonderregelung gibt es für Restaurants – siehe unten.

Wir haben über die grundsätzlichen Fragen bereits letzte Woche berichtet.

Nun gibt es die ersten Klarstellungen:

1. Wer ist Antragsberechtigt

  • Alle Unternehmen, Vereine und Einrichtungen, die direkt von der verordneten Schließung betroffen sind.

Klarstellung: von der Schließungsanordnung betroffene Hotels, Schwimmbäder und Theater sind ebenfalls förderfähig.

  • Alle Unternehmen, die durch die Schließung faktisch indirekt an der Ausübung ihres Gewerbes gehindert werden.

Voraussetzung: Sie machen Ihren Umsatz zu mindestens 80 % mit von der Schließung

direkt betroffenen Unternehmen/ Einrichtungen.

Beispiele: Ihre Wäscherei arbeitet vorwiegend für jetzt geschlossene Hotels, Sie beliefern jetzt geschlossene Restaurants mit Lebensmitteln bzw. Gastrobedarf.

Höhe der Förderung: Auch hier max. 75 % des Umsatzes November 2019

  • Sie haben mehrere untereinander verbundene Unternehmen – also mehrere Tochterfirmen oder eben mehrere „Betriebsstätten“. Das können Läden oder Produktionsstätten sein.

Fördervoraussetzung ist hier, dass insgesamt 80 % des Umsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Teile des Gesamt- Unternehmens entfallen.

Förderhöhe max. 75 % des Novemberumsatzes 2019

Beispiel: Neben Ihrem Restaurant gibt es auch einen Feinkost – oder Weinhandel

Der Umsatz mit dem Restaurant muss mindestens 80 % des Gesamtumsatzes betragen, um förderfähig zu sein.

2. Anrechnung von trotz Schließung erzielten Umsätzen?

Viele Unternehmer – nicht nur in der Gastronomie – haben schon bisher Kreativität bewiesen: Beispiele sind außer Haus Verkäufe, Lieferdienste oder Online-Konzerte.

Der Staat will ein solches unternehmerisches Engagement ausdrücklich unterstützen.

Daher werden Umsätze, die Unternehmen trotz Schließung erwirtschaften, nicht vom Förderbetrag abgezogen, so lange sie nicht mehr als 25 % des Vergleichsumsatzes (November 2019) übersteigen – also auch oberhalb der eigentlichen Grenze von 25 % des Referenzmonatsumsatzes, der für alle anderen Branchen gilt.

ACHTUNG: SONDERREGELUNG FÜR RESTAURANTS!

Hier will der Staat besonders großzügig helfen:

  • Bei außer Haus Verkauf wird die Erstattung auf max. 75 % des im November 2019 erzielten Umsatzes mit im Restaurant verzehrten Speisen und Getränken (19 % USt) begrenzt.
  • Im Gegenzug wird der Umsatz mit außer Haus Verkäufen im November 2020 nicht auf die Förderung angerechnet.

Fazit: Ihren außer Haus Verkauf im November 2020 dürfen Sie trotz Förderungsauszahlung komplett behalten.

3. Antragstellung

Wie schon bei der Überbrückungshilfe wird der Antrag über eine Online-Plattform gestellt. Um Missbrauch zu vermeiden läuft die Antragstellung wieder über uns Steuerberater oder über Anwälte bzw. Wirtschaftsprüfer.

AUSNAHME FÜR SOLOSELBSTÄNDIGE!

Bis zu einer Antragshöhe von 5.000 € (also einem Umsatz von max. 6.666 € im November 2019), können Sie den Antrag direkt selbst stellen. Soloselbständig ist jeder, der keine Mitarbeiter beschäftigt – auch keine Minijobber.

Das Antragsformular ist noch nicht online – die Programmierung läuft.

4. Anrechnung anderer Förderleistungen

Zu beachten bleibt, dass alle anderen Förderungen, die Sie für den Zeitraum November 2020 beantragen, die November-Hilfe mindern. Dies betrifft sowohl das Kurzarbeitergeld als auch die Überbrückungshilfe oder zusätzliche regionale Wirtschaftshilfen. Die Förderdarlehen der KfW sind davon aber ausgenommen.

5. Auszahlung

Die Auszahlung wird über die einzelnen Bundesländer erfolgen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat das Ziel ausgerufen, dass zumindest Abschlagszahlungen möglichst bis Ende November ausgezahlt werden sollen.

Lotse Herbstausgabe 2020

Die aktuelle Ausgabe ist auf dem Weg zu unseren Mandanten. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und veröffentlichen die einzelnen Beiträge nach und nach hier auf unserem Blog

In dieser Ausgabe lesen Sie

  • Förderprogramm Digital
  • Die elektronische Signatur
  • Liquiditätsgewinn durch Verlustrücktrag
  • Rückzahlung der Corona-Soforthilfe
  • Degressive Abschreibung
  • Risiken Gestalten
  • Virtuelle Beziehungspflege
  • Unterstützung für Ausbildungsbetriebe

Fördermittel, Zuschüsse, KfW-Kredit

In dieser Lotse Spezialausgabe finden Sie die aktuellen Informationen zu

  • bundesweite Fördermittel für Unternehmen bis 10 Mitarbeiter
  • KfW-Kredite für Unternehmen ab 10 Mitarbeiter
  • BAFA geförderte Beratung bis € 4.000
  • Steuerfreie Zahlungen an Mitarbeiter bis € 1.500
  • Zuschussmöglichkeiten für Kinderbetreuung

Bei der Umsetzung unterstützen wir Sie gern. Sprechen Sie uns an.

Titel Lotse Fördermittel