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Überblick über die neuen Fördermaßnahmen ab November

Letzte Woche wurde neben diversen Kontaktbeschränkungsgeboten für den November auch ein neues staatliches Förderpaket vorgestellt, das die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für besonders betroffene Unternehmen abfedern soll. Dieses tritt neben die bisherigen Förderungen.

Auch wenn viele Fragen zur konkreten Abwicklung frühestens im Laufe dieser Woche geklärt werden können, schnüren wir für Sie das Paket heute auf, um Ihnen einen ersten Überblick zu geben.

Auch wenn viele Fragen zur konkreten Abwicklung frühestens im Laufe dieser Woche geklärt werden können, schnüren wir für Sie das Paket heute auf, um Ihnen einen ersten Überblick zu geben.

1.   Die neue „außergewöhnliche Wirtschaftshilfe“

1.1 Sind Sie grundsätzlich berechtigt?

Die neue Hilfe gilt zunächst für die Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen, die direkt von der verordneten Schließung im November betroffen sind.

Grundsätzlich betrifft das folgende Bereiche und Branchen:

  • Gastronomie
  • Freizeit
  • Unterhaltung
  • Dienstleistungen rund um die Körperpflege (Ausnahme: Frisöre)
  • Veranstaltungen

Eine Regelung für Unternehmen, die indirekt als Zulieferer/ Dienstleister Umsatzeinbußen haben, ist in Arbeit – hier werden die Voraussetzungen wohl eher streng aussehen und auch kontrolliert werden. Im Moment ist die Rede von mindestens 90 % Umsatzeinbußen. Es wird eine Liste der konkret berechtigten „Gewerke“ geben.

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Unternehmens-Check – stärken Sie ihr Unternehmen mit 50 bzw. 90%-iger Förderung

Unternehmerisches Denken und Handeln ist gefragt. Nutzen Sie unseren Unternehmens-Check  – und das mit einer bis zu 90% igen Förderung

Die Einschränkungen im öffentlichen und wirtschaftlichen Leben bringen zum einen viele Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten, doch zum anderen entstehen neue Ideen und Arbeitsweisen, die ein Weiterarbeiten ermöglichen und darüber hinaus die Weichen für Veränderungen stellen.

Bereits seit zwei Jahren beraten wir mit dem Unternehmens-Check zahlreiche Mandanten und unterstützen sie bei den unterschiedlichsten Projekten – staatlich gefördert mit 50%- Zuschuss für Beratungsleistungen bis € 3.000. Nutzen Sie diese Möglichkeit ebenfalls – für Unternehmen in der Krise erhöht sich der Zuschuss auf 90%.

Die Themenfelder des Unternehmens-Checks

Bereiche Unternehmenscheck

Gemeinsam mit dieser 50% bzw. 90% geförderten Beratung geben wir Ihnen sowohl kurz- als auch mittelfristig Hilfestellung, damit Sie gestärkt aus der Krise kommen.

  1. Beratungsthemen bei kurzfristigen Engpässen

Wie lang reichen meine Liquiditätsreserven noch? – macht es Sinn über die „Corona – Förderkredite“ der KFW Bank nachzudenken?

Inwieweit sind zum Thema „Liquiditätsengpass“ schon Gespräche mit Banken, Vermietern oder Lieferanten geführt worden?

Auch gestundete Beträge oder Steuerzahlungen müssen irgendwann bezahlt werden. Diese gilt es in einem Liquiditätsplan 2020 mit einzubauen, damit sie nicht in Vergessenheit geraten.

     2. Beratungsthemen, die Sie mittel- und langfristig weiterbringen

  • Gibt es vielleicht auch Möglichkeiten für Ihr Unternehmen kurzfristig neue oder andere Geschäftsfelder zu entwickeln, um in der Krisenzeit neue Umsatzgebiete zu generieren?
  • In Zeiten von „Kontaktsperre“ und „Abstand halten“ hat sich gezeigt, dass digitalisierte Arbeitsabläufe von Vorteil sind. Wir helfen gerne digitale Arbeitsstrategien zu entwickeln.
  • Die Corona – Krise hat uns vor Augen geführt, wie von einem auf dem anderen Tag alles anders sein kann. Notfall – bzw. Ablaufpläne helfen dabei, dass im Fall der Fälle jeder weiß, was zu tun ist.

Unsere Beratungsgespräche können in den nächsten Wochen natürlich auch per Telefon bzw. Online geführt werden. Rufen Sie uns gerne dazu an.