Als Unternehmen, Selbstständiger
oder Freiberufler sind Sie durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage
geraten und benötigen einen Kredit?
Um Ihre Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken, können Sie jetzt einen KfW-Kredit erhalten. Den Kredit beantragen Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse.
Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen im Überblick zusammengestellt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.
Zwei KfW-Kredite stehen zur Verfügung
- KfW Kredit
für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind:
KfW
Unternehmer-Kredit (047):
- Wenn Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank.
- Für kleine und mittlere Unternehmen (047) bis zu 90 % Risikoübernahme
- Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf:
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen
- Förderfähige Maßnahmen:
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenlager
2. KfW Kredit für junge Unternehmen, die mind. 3 Jahre am Markt aktiv sind:
ERP-Gründerkredit-Universell (076):
- Wenn
Ihr Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv ist bzw. zwei
Jahresabschlüsse vorweisen kann, können Sie einen Kredit für Investitionen
und Betriebsmittel beantragen. Dabei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos
Ihrer Bank. Das erhöht Ihre Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.
- Für
kleine und mittlere Unternehmen (076) bis zu 90
% Risikoübernahme
- Der Kredithöchstbetrag
ist begrenzt auf:
- 25 % des
Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18
Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen
- Förderfähige Maßnahmen:
Für beide Kredite gilt:
Zinssatz und Laufzeiten:
Der Zinssatz beträgt je nach
Rating-Einstufung von 1% p. a. bis 1,46% p. a.
Laufzeit und Zinsbindung:
Folgende
Laufzeitvarianten stehen Ihnen zur Verfügung:
- bis
zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die
gesamte Kreditlaufzeit
- bis
zu 2 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für
die gesamte Kreditlaufzeit
- Sondertilgungen
sind nicht möglich.
Unterlagen,
die Siezur
Kreditbeantragung benötigen:
- Bilanz 2018
oder
- Einnahmenüberschussrechnung
2018
- aussagekräftige
BWA zum 31.12.2019
- einen
aktuellen Liquiditätsplan aus dem der Betriebsmittelbedarf ersichtlich ist
Einzelheiten besprechen Sie bitte
mit Ihrer Hausbank und entnehmen diese aus den entsprechenden Merkblättern zum
KfW-Corona-Kredit.
Gern unterstützen wir Sie bei Ihrer Liquiditätsplanung.
Aus Erfahrung wissen wir: je besser die Unterlagen vorbereitet
sind, desto schneller geht die Bearbeitung bei der Bank.