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Kleinbetragsrechnung – Leistungszeitpunkt wichtig

Für Rechnungen bis 250 € brutto können Rechnungen etwas formloser ausgestellt werden, als es der Gesetzgeber grundsätzlich für Rechnungen fordert.

Sie müssen lediglich folgende Angaben enthalten:
» Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
» genaue Liefer- bzw. Leistungsbezeichnung
» Bruttopreis (Nettobetrag und Betrag der Umsatzsteuer sind nicht notwendig)
» Umsatzsteuersatz (in Deutschland also in der Regel 7 % oder 19 %)

Achtung neu: Auch das Leistungsdatum muss angegeben werden – einige Kassensysteme haben die Möglichkeit, eine solche Kleinbetragsrechnung auf Knopfdruck zu erstellen.
Die neue Anforderung ist hier aber oft noch nicht umgesetzt.

Unser Tipp: Sprechen Sie Ihren Kassenhersteller aktiv an.

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