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Heute schon an Morgen denken! Betriebliche Altersversorgung nutzen.

Wir befinden uns derzeit in herausfordernden Zeiten. Die hohe Inflationsrate hat zur Folge, dass immer weniger Geld zum Sparen übrig bleibt. Zudem verliert das Angesparte immer mehr an Wert. Die Folgen für die Rente sind im Moment nicht absehbar. Ein Grund mehr, neben der gesetzlichen Rente zusätzliche Wege der Altersversorgung zu beschreiten.

Hier kommen Sie als Arbeitgeber ins Spiel: Bieten Sie Ihren Mitarbeitenden eine betriebliche Altersversorgung an.

Positiver Nebeneffekt: Die Bindung der Mitarbeitenden an Ihr Unternehmen wird erhöht.

Gut zu wissen:

Rechte Ihrer Mitarbeitenden

Grundsätzlich haben Ihre Mitarbeitenden das Recht, bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze durch Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Im Jahr 2023 sind dies 3.504 € (mtl. 292 €). Liegen bei Ihnen kein Pensionsfonds oder keine Pensionskasse vor, kann der Mitarbeitende verlangen, dass Sie eine Direktversicherung abschließen.

Ihre Pflichten als Arbeitgeber

Sparen Sie durch die Umwandlung des Entgelts Sozialversicherungsbeiträge (was in der Regel der Fall ist), so müssen Sie 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss in die betriebliche Altersversorgung einzahlen. ACHTUNG: Dies gilt seit 2022 auch für Altverträge! Somit sind bei den Altverträgen Vertragsänderungen notwendig. Unser Tipp: Nehmen Sie hierzu einen Fachmann mit ins Boot.

Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden nicht richtig, eindeutig oder vollständig über die betriebliche Altersversorgung, entsteht ein Haftungsrisiko. Denn wenn aufgrund Ihrer Falschaussage die betriebliche Altersversorgung geringer ausfällt als kalkuliert, haften Sie gegenüber Ihren Mitarbeitenden.

Ihre Rechte als Arbeitgeber


Sie als Arbeitgeber haben bei Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder über eine Versorgungseinrichtung das Recht, diese auszuwählen.
Dies wirkt sich positiv auf Ihre Lohnabrechnung aus. Sie haben einen besseren Überblick und vermeiden eine Verkomplizierung durch verschiedene Durchführungswege im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Auch können Sie auf gleichbleibende Beiträge bestehen.

Besonderheiten bei Geringverdienern

Um auch einkommensschwachen Mitarbeitenden den Zugang zur betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber ein Fördermodell entwickelt.

Bei Beiträgen von 240 € bis maximal 960 € im Kalenderjahr erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 % Ihres gesamten Arbeitgeberbeitrags von 72 € bis maximal 288 €. Geringverdiener sind die Mitarbeitenden, deren monatliches Bruttoeinkommen 2.575 € nicht übersteigt.

Ein weiterer Vorteil für Geringverdiener: Das Sozialamt rechnet Alterseinkünfte, die auf freiwilligen Einzahlungen beruhen, nicht mehr voll auf die Grundsicherung an. Es gilt derzeit ein Einkommensfreibetrag von 100 € bis 223 €.

Wie kann Ihre betriebliche Altersversorgung aussehen?
Die betriebliche Altersversorgung können Sie extern abwickeln. Das heißt, die Mitarbeitenden erwerben einen Rechtsanspruch gegen den externen Träger der Altersversorgung.

Zu den externen Altersversorgungen zählen:

Direktversicherung: Dies ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die Sie für Ihre Mitarbeitenden abschließen. Hier ist auch ein Gruppenvertrag möglich. Der Garantiezins beträgt derzeit nur 0,25 %.

Pensionskasse: Die Leistungen ähneln privaten Lebensversicherungen. Allerdings dürfen Pensionskassen mit einem höheren Rechnungszins kalkulieren. Die Versorgungsleistung wird von der Pensionskasse gewährt. Dabei handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die den Mitarbeitenden oder deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistung gewährt. Auch die Kapitalauszahlung ist möglich.

Pensionsfonds: Dieser legt die Beiträge zur Altersversorgung am Kapitalmarkt an, um höhere Renditen zu erzielen. Es gibt keine Zinsgarantie, lediglich das eingezahlte Geld ist sicher. Die Höhe der Rente hängt vom Erfolg der Anlage ab. Der Pensionsfonds gewährt den Mitarbeitenden einen eigenen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen, die nur als lebenslange Altersrente auszahlbar sind.

Alternativ kann die betriebliche Altersversorgung auch intern gewährt werden. In diesem Fall haben Ihre Mitarbeitenden einen unmittelbaren Rechtsanspruch Ihnen als Arbeitgeber gegenüber.

Zu den internen Altersversorgungen zählen:

Unterstützungskasse: Diese ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, bei der im Unterschied zur Pensionskasse kein Rechtsanspruch auf Leistungen gewährt wird.

Pensionszusage: Sie ist ein Anwartschaftsrecht der Mitarbeitenden auf spätere Versorgungsleistung durch Sie als Arbeitgeber.

Darüber sollten Sie Ihre Mitarbeitenden informieren:


Wird die Betriebsrente ausgezahlt, so ist diese in voller Höhe steuerpflichtig. Zusätzlich fällt noch Sozialversicherung an, und zwar der volle Beitrag für die Krankenversicherung. Dies sind derzeit 14,6 % zzgl. Pflegeversicherung von weiteren 3,05 %, bei Kinderlosen 3,3 %. Abgemildert wird dies seit Anfang 2020 durch einen Freibetrag von 164,50 €.

Der Digi-Train auf der Buchhaltungslinie nimmt Fahrt auf – Steigen Sie um in die erste Klasse

Jeden Monat immer wieder das Gleiche: für den Steuerberater die Buchhaltung vorbereiten. Wir kennen keinen, bei dem das eine Lieblingsbeschäftigung wäre. Machen Sie das selber? Oder vielleicht Ihr Partner? In größeren Betrieben haben Sie eine Bürokraft dazu. Trotzdem ist das lästig.

Zu allem Übel sollen alle Belege auch noch im Betrieb gescannt und dem Steuerbüro ins Portal hochgeladen werden.

Fachlicher Exkurs: Hintergrund sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form, kurz GoBD genannt. Denn diese fordern, dass eine Nachverfolgung vom Beleg zur Kontierung und umgekehrt möglich ist. Insbesondere kann das Belegbild mit dem Buchungssatz verbunden werden. Dazu braucht es aber einen digitalen Beleg.

Digi-Train Stufe 1: Dokumentenscanner

Die Belege sortieren und dann dem Steuerberater geben, damit der diese scannt, macht nun wirklich keinen Sinn. Den Deckel-auf- Deckel-zu-Scanner haben Sie ja hoffentlich durch einen Dokumentenscanner ersetzt? Der macht es einfach: Belegstapel auflegen, Scan-Taste drücken, und fertig. Der Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass Sie immer alle Belege im Haus haben und sich die Fahrten zum Steuerberater ersparen. Wenn Sie das bereits machen, dann Glückwunsch: Sie sitzen bereits im Digi-Train. Okay, noch in einem hinteren Wagen, sozusagen zweiter Klasse.

Digi-Train Stufe 2: Automatisierung

Was aber, wenn es noch smarter geht? Dass Sie im Idealfall gar nichts mehr machen müssten? Dass Sie nach vorne, in die erste Klasse wechseln können? Automatisierung ist das Stichwort. Stand heute lässt sich vielleicht nicht alles zu 100 % automatisieren, aber eventuell zu 80 %. Um das zu erreichen, müssten Sie an ein paar Stellschrauben drehen, etwas Geld in die Hand nehmen, eine neue Prozessbeschreibung für die Mitarbeiter erstellen und Ihre Verfahrensdokumentation anpassen. Schauen wir uns dazu die Bank, die Eingangsrechnungen und die Ausgangsrechnungen genauer an:

Kontoauszüge
Zuerst einmal die Kontoauszüge: Dass die Kontoauszugsdaten direkt vom Steuerberater abgerufen werden können, ist nichts Neues. Das machen Sie wahrscheinlich auch schon lange. Der Vorteil liegt klar auf der Hand: Es gibt keine fehlenden Kontoauszüge mehr. Dazu brauchen wir also nichts mehr schreiben.

Eingangsrechnungen
Nun zu dem für Sie wahrscheinlich neuen Prozess der Eingangsrechnungen: Lassen Sie sich im ersten Schritt eine weitere E-Mail-Adresse einrichten, nämlich Eingangsrechnung@… . Fordern Sie dann im zweiten Schritt alle Lieferanten auf, Ihnen nur noch die Rechnung per E-Mail an diese neue Adresse zukommen zu lassen. Das dauert eine Weile, bis jeder Lieferant das geändert hat.
Manche machen es leider nie. Da haben wir dann schon die Lücke in unserem Idealfall, denn hier müssten Sie nach wie vor scannen.

Nun kommen die Rechnungen dort an. Jetzt brauchen Sie noch ein kleines Softwaretool. Hier nennen wir mal „get my invoices“ oder den „invoicefetcher“. Lassen Sie dann eine automatische Weiterleitung von Eingangsrechnung@… an eines dieser Programme einrichten. Diese Softwareprogramme holen Ihnen nämlich zusätzlich alle von einigen Lieferanten in Portale abgelegte Rechnungen ab. Danach erfolgt eine Weiterleitung aller so gesammelten Rechnungen in das Portal des Steuerberaters.

Ausgangsrechnungen
Nun zu Ihren Ausgangsrechnungen: Versenden Sie diese per E-Mail? Dann lässt sich auch hier eine automatische Weiterleitung einrichten, sodass diese beim Versenden an den Kunden automatisch ins Portal des Steuerberaters gelangen. Alternativ kann die Datei des Fakturierungsprogramms übermittelt werden.

Sie sehen, die Digitalisierung macht erst richtig Spaß, wenn sie zur Automatisierung von Prozessen beiträgt. Oftmals kommt man im Tagesgeschäft nicht dazu, alles sofort umzusetzen. Das ist nicht schlimm. Machen Sie aber kleine Schritte und beginnen Sie mit einem Teilbereich. Im Digi-Train müssen Sie nicht immer sofort in der ersten Klasse in einem der vorderen Waggons sitzen, aber Sie sollten auf jeden Fall im Zug sein.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Fallgrube Schenkungsteuer – sechs Klassiker, in die Sie nicht Hineinplumpsen sollten

Handele mit Bedacht, ansonsten das Finanzamt lacht!

Ich sag´s mal so: Gesetzgeber, Verwaltung und Rechtsprechung machen das nicht absichtlich. Oftmals müssen schlechte Gesetze durch Verwaltungsanweisungen ergänzt werden, und die Rechtsprechung sieht das dann wieder anders. Anstelle einer überschaubaren Steuerlandschaft entsteht damit ein Steuergebirge mit vielen Spalten und versteckten Fallgruben. Warnende Hinweisschilder fehlen. Wer sich ohne Guide ins Gelände wagt, tut das auf eigenes Risiko. Besonders heimtückisch sind aber Fallgruben und Spalten, dort, wo man sie gar nicht erwartet. So zum Beispiel viele bei der Schenkungsteuer.

Wir haben deshalb im Folgenden einige Fallgruben aufgezeigt, die besonders gerne „genommen“ werden und bei denen am Ende das Finanzamt gelacht hat.

1. Der Ehemann löst sein Aktiendepot auf und überträgt das Geld auf das gemeinsame
Oder-Konto (beide Ehegatten können verfügen) mit seiner Frau. – Plumps! Damit wurde eine Schenkung des Ehemanns an seine Frau in Höhe der Hälfte des Betrages ausgelöst. Eindeutiger ist dies bei Übertragung eines Einzelkontos zwischen Ehegatten.

Auf Verjährung warten? – Bringt leider nichts, denn unbeabsichtigte Schenkungen unter Lebenden verjähren nicht. Die Festsetzungsverjährung bei Schenkung beginnt nicht vor Ablauf des Todes des Schenkenden oder nicht vor Ablauf Kenntnisnahme des Finanzamts hinsichtlich der vollzogenen Schenkung. Hinzu kommt die Verlängerung der Festsetzungsfrist auf zehn Jahre, auch zulasten des Miterben. Die Praxis zeigt, dass die Finanzverwaltung immer häufiger gezielt nach unbeabsichtigten Zuwendungen zwischen Ehegatten sucht und diese auch strafrechtlich verfolgt.

2. Eigentümer der Immobilie sind mehrere Personen (auch Ehegatten), aber nur eine Person zahlt den Kapitaldienst. – Plumps! Auch hier liegen laufende Schenkungen vor, die bei Überschreiten des jeweiligen Freibetrages auch steuerpflichtig werden.

3. Sie tätigen Entnahmen aus Ihrem Betrieb auf das gemeinsame Oder-Konto? – Plumps! Schon wieder in eine Grube gefallen. Auch hier liegen einzelne Schenkungen an den Ehepartner vor. Die einzelne Entnahme mag zwar nicht bedeutend sein, aber die Summe macht´s.

4. Sie nutzen Ihre Immobilie auch für betriebliche Zwecke und wollen diese gegen Vorbehaltsnießbrauch auf Ihre Kinder übertragen? – Plumps! Hier entsteht zwar nicht unbedingt Schenkungsteuer, jedoch wird der betrieblich aktivierte Teil (notwendiges Betriebsvermögen) automatisch Privatvermögen. Es entsteht damit Ertragsteuer auf den Entnahmegewinn!

5. Sie heben freiwillig eine vorherige Schenkung auf? – Plumps! Das führt nicht zum Erlöschen der einmal entstandenen Schenkungsteuer. Vielmehr wird die Rückübertragung des Gegenstands an den Schenker als eine erneute Schenkung betrachtet. Anders ist das nur, wenn ein gesetzliches oder vertragliches Rückforderungsrecht besteht.

6. Sie sind nach dem Tod des Erblassers in sein Haus gezogen und beanspruchen die sogenannte Familienheimregelung, die dieses erbschaftsteuerfrei stellt, wenn Sie das Haus mindestens zehn Jahre selbst bewohnen. Diese Steuerbefreiung entfällt jedoch rückwirkend, wenn

» Sie das Haus innerhalb von zehn Jahren verkaufen oder auf einen Dritten übertragen, selbst wenn Sie sich den lebenslangen Nießbrauch vorbehalten,

» Sie die Eigennutzung nicht unverzüglich (grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten) antreten,

» Sie einen Durchbruch vom Familienheim an das Nachbarhaus machen oder zwei Stockwerke verbinden und nur noch künftig einen Zugang haben.

Fallgruben und Spalten gibt es sicherlich 100-mal mehr. Sprechen Sie uns lieber einmal mehr an als zu wenig. Das spart Ihnen nicht nur Geld, sondern auch Nerven!

Der gute Ruf des Unternehmens

Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich’s gänzlich ungeniert?

Diese Volksweisheit mag für den einen oder die andere funktionieren, doch in Zeiten von Compliance-Regeln und medialen Shitstorms kann es auch den Ruin eines Unternehmens oder Gefängnis für die Geschäftsführer bedeuten, wenn gegen die Regeln verstoßen wird. Beim Enron-Bilanzfälschungsskandal in Amerika verschwand beispielsweise Arthur Anderson, eines der Big-Five-Unternehmen der Wirtschaftsprüferbranche, komplett von der Bildfläche, und in Deutschland wurden mehreren ehemaligen Deutsche-Bank-Managern hohe Haftstrafen aufgebrummt wegen Steuerhinterziehung.


Das höchste Gut einer Firma ist ihr guter Ruf.

Dieses Zitat aus einem der Werke von Brian Tracy hat heute mehr Bedeutung denn je. Denn je unsicherer und schnelllebigerdie Zeiten, desto wichtiger sind Verlässlichkeit und Vertrauen.

Das höchste Gut einer Firma ist das, was man sich über die Firma, ihre Produkte und Dienstleistungen unter Kunden und potenziellen Kunden erzählt.

Der gute Ruf – die Reputation eines Unternehmens – ist maßgeblich für den wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere für junge Unternehmen ist es wichtig, den eigenen guten Ruf aufzubauen und zu erhalten. Dies erfordert neben der fachlichen Kompetenz auch Weitsicht und eine hohe Sensibilität für das Unternehmensumfeld und das Marktgeschehen.

Umso seltsamer mutet es an, dass sich nur wenige Unternehmen mit ihrer Reputation auseinandersetzen und diese sogar leichtfertig riskieren. Der „ehrbare Kaufmann“ (aus hanseatischer Sicht) mag ein veralteter Begriff sein, doch hat er immer noch seine Berechtigung.

Was zeichnet einen guten Ruf aus?

  1. Gelebte Werte

    Die Bewertung und die Werte eines Unternehmens finden immer mehr Beachtung – gerade die jüngere Generation entscheidet und kauft werteorientiert. Online-Bestellungen werden heute in aller Regel dann vorgenommen, wenn entsprechende positive Bewertungen des Anbieters im Internet lesbar und glaubhaft sind. Der Anbieter muss nicht nur zuverlässig erscheinen, sondern es auch immer wieder unter Beweis stellen. Reine Imagepolitik wird schnell entlarvt. Greenwashing ist dafür ein gutes Beispiel, wenn sich Unternehmer nicht aus Überzeugung, sondern nur dem Anschein nach umweltfreundlich verhalten, um Kunden zu gewinnen.
  2. Zuverlässigkeit

    Zuverlässigkeit hat eine extrem hohe Wirkung auf den Ruf Ihres Unternehmens. Sie drückt sich unter anderem dadurch aus, dass Sie und Ihr Team die Fähigkeit beweisen, wichtige Aufgaben anzugehen und zu vollenden. Sie erledigen erteilte Aufträge auftrags- und erwartungsgemäß. Noch besser ist es, wenn Sie die Erwartungen des Kunden übertreffen. Sie haben eine Lieferung innerhalb von 14 Tagen zugesichert? Dann sind die Kunden zufrieden, wenn Sie pünktlich liefern. Kommt die Ware schon noch zehn Tagen, sind die Kunden positiv überrascht.

    In diesem Fall sind Ihre Kunden, Patienten oder Mandanten begeistert von dem, was Sie liefern oder leisten. Und dann wird darüber gesprochen, und Sie bekommen Weiterempfehlungen. Wenn die Begeisterung in eine regelmäßige und glaubwürdige Kommunikation (Bewertung) mündet und lesbar ist, dann festigt sich der gute Ruf. Vertrauen wird aufgebaut oder gefestigt.
  3. Der Umgangston

    Menschen kaufen bei Menschen – diese universelle Regel gilt trotz aller Digitalisierung und künstlicher Intelligenz. Behandeln Sie Ihre Kunden zuvorkommend und mit einem Lächeln – immer, jeder und jedes Mal. Dann schaffen Sie sich einen unwiderstehlichen Ruf.

    Ihr Ruf ist wertvoll

    Unternehmen mit positiven Bewertungen wirken schneller auf Kaufentscheidungen, Anfragen oder Aufträge. Potenzielle Mitarbeiter bewerben sich eher dort als bei anderen Arbeitgebern. Diese Unternehmen positionieren sich schneller in den Köpfen interessierter Menschen. Mit einer guten Reputation ist es einfacher, Menschen für sich zu gewinnen oder zu halten.

    Die Pflege Ihres guten Rufs ist eine Daueraufgabe für alle im Unternehmen. Jede Aussage des Unternehmens, jedes Handeln und jede Entscheidung können Einfluss auf die Reputation des Unternehmens haben.

    Eine falsche Handlung, eine unüberlegte oder falsche Kommunikation und irreführendes Verhalten können schweren Rufschaden anrichten und die mühsame Arbeit vieler Jahre zunichtemachen. Materielle Folgen sind dann meist unausweichlich.

    Beugen Sie vor und halten Sie gute Verbindungen mit allen, die den Ruf Ihres Unternehmens beeinflussen: Ihre Gesellschafter, Ihre Kunden, Ihre Mitarbeiter und alle Geschäftspartner. Und seien Sie offen für Feedback aller Art. Damit die Erzählungen über Ihr Unternehmen positiv sind und bleiben.

Mitarbeiter 55+ – Die übersehene Fachkräftegeneration?

Jung, dynamisch, flexibel – viele Stellenanzeigen wenden sich in Ansprache und Inhalten an ein jüngeres Publikum. Und die Diskussion um die Generation Y und Z – also U40 – tut ein Übriges dazu,die Arbeitsplatzbeschreibungen und Job-Benefits an deren Erwartungen
auszurichten.

Damit übersehen Sie möglicherweise das schlummernde Potenzial am Fachkräftemarkt der älteren Generation. Immerhin sind derzeit 9 Mio. Erwerbstätige über 55, und viele davon haben noch zehn Jahre Arbeitsleben vor sich.

Auch hier gibt es vermutlich einen hohen Prozentsatz an latent wechselwilligen Mitarbeitern, d.h. an Mitarbeitern, die zwar nicht aktiv nach einem neuen Arbeitsplatz suchen, doch eher unzufrieden sind und bei einem passenden Angebot sehr wohl bereit sind zu wechseln.

Richten Sie Ihre Stellensuche also auch an diese Zielgruppe und fragen Sie sich, welche Benefits für diese Mitarbeiter wichtig sind, z.B.:

  • Erfahrungswissen wird wertgeschätzt.
  • Teilzeitjob für Oma und Opa, damit sie Zeit für ihre Enkel haben
  • Ruhezonen im Unternehmen, um ungestört zu arbeiten
  • flexible Pauseneinteilung, um zwischendurch frische Luft zu
    schnappen
  • ergonomische Arbeitsplätze, um Rücken und Augen zu schonen

    Und der Extra-Tipp zum Abschluss: Wenn Sie der 55+-Generation auf Ihrer Karriereseite im Web einen Gefallen tun wollen, dann verwenden Sie eine größere Schriftart 😉 und bieten Sie ein klassisches Bewerbungsverfahren per telefonischem Erstkontakt an. WhatsApp-
    Bewerbungen sind bei der Generation Y und Z beliebt, doch eben nicht das Allheilmittel für alle.

Unternehmenswerte zum Leben erwecken

Der amerikanische Bestsellerautor Brian Tracy – bekannt für seine Werke in den Bereichen Motivation und Managementtraining – sagt in einem seiner Bücher: „Der wichtigste Wert eines Unternehmens ist sein Ruf.“ Also, was sagen Ihre Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner über Sie, und was möchten Sie, dass über Ihr Unternehmen gesagt wird? Wenn Sie an Ihren Werten arbeiten, arbeiten Sie genau daran. Doch wie genau geht das, also wie finden Sie Ihre Werte?

Unternehmenswerte haben zwei Bedeutungsebenen. Wenn Sie mit uns Steuerberatern über diesen Begriff sprechen, dann ist meist der monetäre Wert gemeint, der – wie auch immer nach unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Methoden ermittelt –, in Zahlen seinen Ausdruck findet.

Die andere Ebene bezieht sich auf Normen oder Werte, die die Unternehmenskultur betreffen. Es sind die Wegweiser und Leitlinien, die den Mitarbeitern, Kunden und anderen Partnern eines Unternehmens, eines Vereins oder anderer Organisationen Handlungsorientierung geben. Für die Mitarbeiter oder Mitglieder bieten diese Werte einen Rahmen oder Leitlinien, nach dem/denen sie sich in ihrer Arbeit (und in ihrem Privatleben) ausrichten können oder sollten. Sie sind die Voraussetzungen dafür, dass sie sich mit dem Unternehmen, Verein oder der Partei identifizieren können und loyal verhalten.

Ohne solche Orientierungsrahmen wird es ständig zu Grundsatzdiskussionen und Konflikten kommen, verbunden mit Zeit- und Energieverlusten und wahrscheinlich mit entsprechender Fluktuation von Personal und Mitgliedern.
Sind Leitplanken da – die bestenfalls sogar von allen Betroffenen mit entwickelt wurden –, dann wirkt sich das positiv auf das Arbeitsklima mit zunehmender Zufriedenheit und wirtschaftlichem Erfolg aus. Gelebte Unternehmenswerte wirken sich positiv auf alle Geschäftsbeziehungen aus. Werte können fundamentaler Bestandteil für jedes Geschäftsmodell sein.

Wie kann eine solche Leitkultur und Entwicklung von Werten entwickelt werden, die dann auch von allen „Betroffenen“ akzeptiert und gelebt wird?

Es ergibt sicher wenig Sinn, wenn die Führungsebene wie Inhaber, Geschäftsführer oder Vorsitzender eines Unternehmens oder einer anderen Organisationseinheit sich ein paar markige Begriffe erarbeiten und diese dann allen Mitarbeitern oder Mitgliedern überstülpt. Ein solcher Weg fordert zu Recht Kritik und Widerstand heraus. Vielmehr sollte alle Ebenen in den Entwicklungsprozess einbezogen werden. Hierbei kann das Interesse aller Prozessbeteiligten unabhängig von Alter, Dienstalter oder Stellung innerhalb der Organisation und deren Verdienste geweckt werden. Ohne Vorgaben von „oben“ kann dann nach Werten und Zielen gefragt werden, die jeder einzelne „Entwickler“ für sich und die Organisation für wichtig und umsetzbar hält. Hierbei können berufliche und private Werte einfließen. Für die Umsetzung und die Kommunikation nach innen und außen kann jeder Beteiligte seine Ideen einbringen.

Ein solcher Findungsprozess ist natürlich nicht mit einem Workshop abgetan und beendet. Vielmehr nimmt die Entwicklung viel Zeit in Anspruch. Die erzielten Ergebnisse sollten nicht in Stein gemeißelt sein. Ähnlich wie ein Businessplan müssen Werte gelebt und immer wieder reflektiert und überarbeitet werden.

Die Begriffe „Qualität, Umwelt, Kundenzufriedenheit, Mitarbeiterzufriedenheit“ sind die Spitzenreiter der Werteskala in Deutschland. Werte wie Offenheit, Respekt, Teamgeist, Vertrauen, Wertschätzung und Verantwortung für die Gesellschaft werden zunehmend als Leitmotive genannt.

Was auch immer für Sie schlussendlich bei Ihnen als Ergebnis herauskommt, Sie sollten Ihre Unternehmenswerte leben und den gesellschaftlichen Entwicklungen und Erfordernissen anpassen.
Entscheidend ist, wie das bei Ihnen gelebt wird, damit es keine leeren Phrasen sind.

Beschreiben Sie dazu so konkret wie möglich, was die einzelnen Werte in Ihrem Unternehmen bedeuten.

Zur Veranschaulichung ein Beispiel für den Wert Respekt

Respekt nehmen wir ernst:
• Bitte und Danke sagen ist für uns selbstverständlich.
• Wir leben und lieben gute Umgangsformen. Wir grüßen uns freundlich und kennen den Knigge nicht nur vom Hörensagen.
• Schlechte Launen haben am Arbeitsplatz nichts verloren.
• Wir reden miteinander, nicht übereinander.
• Wir versetzen uns in die Sichtweise des anderen.
• Kaffeetassen räumt bei uns jeder selbst weg.
• Und wenn einmal die Rolle Klopapier leer ist, sind wir uns nicht zu schade, diese selber auszuwechseln.

3 Tipps, wie Sie Ihre Aufgaben – besser – in den Griff bekommen

„Wenn ich acht Stunden Zeit hätte, einen Baum zu fällen, würde ich sechs Stunden die Axt schärfen.“ Abraham Lincoln hat diesen klugen Satz gesagt. Und jeder kennt mindestens zwei bis drei weitere motivierende Zitate und Techniken, wie wir mit optimierter Zeitplanung mehr schaffen.

Mythos Zeitmanagement – wichtig, wichtiger, am wichtigsten?

Erstens, mal ehrlich: wir können unser Zeitmanagement noch so sehr optimieren, und viele wenden die Tipps an und haben ein schlechtes Gewissen, weil es nicht funktioniert. Am Ende des Tages ist der Berg Arbeit nicht wirklich weniger, denn es kommt immer wieder Neues obendrauf. Manchmal ist es schlichtweg zu viel.

Zweitens gaukelt Priorisieren nach Wichtigkeit und Dringlichkeit (die Eisenhower-Matrix lässt grüßen) vor, dass wir unsere Aufgaben und unser Leben in vier Kästchen sortieren könnten, und dann ist die Welt in Ordnung. Das mag 1954 zurZeit von Eisenhower noch wirksam gewesen sein. Doch gerade für Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sind die wichtigen Aufgaben so anspruchsvoll und zeitintensiv, dass 80 % super-super-wichtig sind und nicht in eine sinnvolle Reihenfolge gebracht, geschweige denn weggelassen werden können.

Was können Sie also tun, um mit der Fülle der Aufgaben entspannter umzugehen?

  1. Der Aufgaben-Dreisprung – jetzt | als Nächstes | danach

Wie planen Sie üblicherweise Ihren Tag? Am Abend vorher, eine Woche vorher oder lassen Sie sich überraschen, weil die Planung ja sowieso von der Realität immer über den Haufen geworfen wird? Probieren Sie es einmal mit Machbarkeitsmanagement, d.h. die Aufgaben statt nach Wichtigkeit – denn gefühlt ist wie gesagt immer alles gleich wichtig – in die drei Kategorien „jetzt – als Nächstes – danach “ zu sortieren.

Nehmen wir an, Sie kommen um 8 Uhr ins Büro, und diese Aufgaben warten auf Sie: vier Kunden, die auf Rückruf warten, zwei Angebote, die geschrieben werden müssen, drei Mitarbeiterfragen, vier unbezahlte Rechnungen, und der Mail-Posteingang zeigt 34 neue Nachrichten, und um 11 Uhr haben Sie einen Kundentermin. Bevor Sie jetzt 30 Minuten und mehr mit der Priorisierung und Sichtung der Mails verbrauchen, entscheiden Sie aus dem Bauch heraus, was Sie JETZT machen. Wenn Sie damit fertig sind, was ALS NÄCHSTES, und DANACH die dritte Aufgabe. Alles andere schieben Sie – gedanklich – beiseite. Und erst wenn diese drei Aufgaben abgeschlossen sind, nehmen Sie sich die nächsten drei vor.

Das hat einen positiven Motivationseffekt. Wenn Sie am Tag von zehn Aufgaben nur drei schaffen, sind Sie frustriert. Wenn Sie drei von drei (oder auch nur zwei) in drei Stunden schaffen, sind Sie motiviert und gehen an die nächsten Aufgaben mit frischem Elan heran.

  • Von Zombies und anderen Energieräubern – liegen lassen mit System

„Die meisten Menschen überschätzen, was sie in einem Jahr, und unterschätzen, was sie in fünf Jahren erreichen können.“ So ähnlich soll es Bill Gates formuliert haben. Deshalb haben wir tendenziell immer zu viele Projekte am Laufen. Und hier ist nicht das Tagesgeschäft gemeint, sondern Projekte wie „Neue Webseite“, „Mitarbeitermarke aufbauen“, „Qualitätsmanagement einführen“, „Neue Produktlinie entwickeln“.  

Auch das ist wieder ein typischer Motivationskiller. Wenn Sie zu viele Bälle in der Luft halten wollen, fallen irgendwann alle runter.

Entscheiden Sie sich für eines und ziehen Sie das konsequent durch. Ein zweites Projekt nutzen Sie als Back-up-Projekt, d.h., immer wenn es beim ersten stockt und es Wartezeiten gibt, können Sie sich darum kümmern. Alle anderen bleiben liegen, bis das erste Projekt abgeschlossen ist. All diese Projekte sind in der Regel gleichwertig wichtig, deshalb ist es egal, welches Sie als Erstes auswählen. Entscheidend ist es, diese Auswahl zu treffen und loszulegen.

So ersparen Sie sich das permanent schlechte Gewissen, dass Sie sich nicht um alle gleichzeitig kümmern.

Und mindestens einmal im Jahr hilft ein Zombie-Tag. An diesem Tag gehen Sie all Ihre größeren und kleineren Projekte durch, schauen sich an, was immer wieder vor sich hergeschoben wurde, und trennen sich von den Zombie-Projekten, die mindestens ein Jahr lang nicht angefasst wurden. Das ist dann quasi die Marie-Kondo-Regel des Projektmanagements. 😉

  • Heute brau ich, morgen back ich … – nutzen Sie Fokusblöcke

Im Alltagswahnsinn gehen die strategischen Themen oft unter. Deshalb ist es entscheidend, sie mit konkreten Zeitblöcken regelmäßig einzuplanen. Wenn Sie beispielsweise jeden Freitag drei Stunden über neue Dienstleistungen oder Produkte nachdenken bzw. an deren Umsetzungsarbeiten, haben Sie mindestens 120 Stunden bzw. 15 Tage Ihr Unternehmen AN statt IN Ihrem Unternehmen gearbeitet (bei 40 Wochen, schließlich machen Sie ja auch mal Urlaub. 😉

Ordnen Sie strategische Aufgaben, die thematisch zusammengehören, konkreten Wochentagen zu und kümmern Sie sich dann einen halben Tag um dieses Thema. Machen Sie daraus eine Routine. Und da es Drei-Stunden-Blöcke sind, haben Sie genug freie Zeitblöcke für die Aufgaben zwischendurch.

Der Cashflow – weil Ihr Gewinn nicht auf der Bank liegt

Sie treffen als Unternehmer täglich wichtige Entscheidungen: Neu-Investitionen, Preisanpassungen und Personalentscheidungen – um mal drei typische Fragestellungen zu nennen. Nicht zuletzt geht es ja auch darum, wie viel Geld Sie aus der Firma via Gehalt oder Barentnahme für Ihren Lebensunterhalt erhalten können.

Die Folge solcher Entscheidungen sind oft (zusätzliche) Ausgaben. Sie schätzen ab, ob und wie diese Ausgaben finanziert werden (müssen).

Dafür müssen Sie wissen, wie viele Geldmittel kurz-, mittel- und langfristig zur Verfügung stehen.

Der Gewinn in Ihrer monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertung bzw. Ihre Bilanz zum Jahresende liefert Ihnen dazu grundsätzlich wenig Informationen. Die Ermittlung des Gewinns wird durch viele handelsrechtliche und steuerliche Vorschriften berechnet und hat mit Ihrer Liquidität erst mal nichts zu tun.

Der Cashflow – zu Deutsch etwa der „Bar-Fluss“ zeigt Ihnen, wie viele Mittel Sie aktuell erwirtschaften, die dann für neue Ausgaben verwenden können. Oder er zeigt Ihnen, dass es „knirscht“. So können Sie ihre Unternehmenspolitik entsprechend anpassen.

Die Berechnung des Cashflows besteht darin, alle nicht liquiditätswirksamen Bestandteile des Gewinns zu eliminieren, sodass die „nackte“ Liquidität übrig bleibt. Je nach Ihrer Unternehmensform sind das unterschiedliche Bestandteile.

Der Cashflow wird in mehreren Stufen ermittelt.

In der Stufe 1 werden die laufenden „Liquiditätsdifferenzen“ bereinigt (Anschreibungen, Rückstellungen, Bestandsveränderungen etc.), in der Stufe 2 geht es um die Auswirkung Ihrer Investitionen. Eine weitere Verfeinerung ist meist nur bei größeren Kapitalgesellschaften sinnvoll.

Gerade für Ihre Bank ist der Cashflow eine wichtige Größe bei der Kreditvergabe bzw. -verlängerung.

Übrigens: Ein positiver Cashflow ist notwendige Voraussetzung für Privatentnahmen, Darlehenstilgungen und Investitionen.

EPP für alle? – Alles was Sie über die Energiepreispauschale wissen müssen

Wie so oft versteckt sich hinter drei Buchstaben ein bürokratisches Monster – in diesem Fall eines der mittleren Größe. In das Einkommensteuergesetz wurden 10 neue Paragraphen eingefügt und unter folgendem Link hat das Bundesfinanzministerium bereits heute 60! FAQ veröffentlicht: Link zum BFM

Wir informieren Sie daher heute über die wichtigsten Fakten, insbesondere aber über Ihren Entscheidungs- und Handlungsbedarf.

1. Wer bekommt die EPP?

Grundsätzlich sind folgende Personengruppen berechtigt:

  • Arbeitnehmer, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • die am 1. September 2022 ein aktives Dienstverhältnis haben
  • die ihren Wohnsitz in Deutschland (zumindest ihren gewöhnlichen Aufenthalt, z. B. in einem Hotel) haben
  • Es handelt sich um das erste (Haupt-)Dienstverhältnis, sie haben also Steuerklasse  I – V oder sie sind Minijobber
  • Selbständige und Gewerbetreibende

Jeder erhält die EPP genau einmal.

Ohne „aktives Dienstverhältnis“ gibt es keine EPP, das bedeutet Rentner und Studenten ohne Zusatzjob gehen leer aus. Mitarbeiter:innen, die Lohnersatzleistungen im Rahmen eines aktiven Dienstverhältnisses beziehen, wie z.B. Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Krankengeld haben hingegen einen Anspruch.

2. Ihre Pflichten und Optionen als Arbeitgeber

Grundsätzlich soll die EPP über den Arbeitgeber mit dem Septembergehalt ausgezahlt werden. Damit delegiert der Fiskus (mal wieder) die Prüfung der Berechtigung Ihrer Mitarbeiter:innen an Sie als Arbeitgeber. Sie dürfen die EPP nur auszahlen, wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dann aber müssen Sie in den meisten Fällen aber auch auszahlen. Eine Wahlmöglichkeit gibt es nur, wenn Sie Ihre Lohnsteuer jährlich abgeben. Bei Minijobbern müssen Sie nur dann auszahlen, wenn diese Ihnen bestätigen, dass es sich bei dem Minijob bei Ihnen um das „erste“ Dienstverhältnis handelt.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich das Vorliegen der Voraussetzungen von Ihren Mitarbeiter:innen schriftlich und mit Unterschrift bestätigen.

3. Zeitpunkt der Auszahlung

Wann Sie die EPP auszahlen, hängt davon ab, in welchem Rhythmus Sie Ihre Lohnsteuer-anmeldung abgeben.

  • Monatliche Lohnsteueranmeldung

Sie zahlen die 300 € mit dem Septembergehalt aus, die Erstattung seitens des Fiskus passiert mit der Lohnsteueranmeldung August, so dass Sie nicht in Vorkasse gehen müssen.

  • Vierteljährliche Lohnsteueranmeldung

Sie können wählen, ob Sie die EPP mit dem September- oder dem Oktobergehalt auszahlen wollen. Die Erstattung erreicht Sie dann mit der Lohnsteueranmeldung für das dritte Quartal. Wenn Sie den Oktober als Auszahlungszeitpunkt wählen, treten Sie auch hier nicht in Vorkasse. Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung mit.

  • Jährliche Lohnsteueranmeldung

Sie haben die Wahl, ob Sie die EPP überhaupt an Ihre Mitarbeiter auszahlen wollen.

Wenn Sie sich für eine Auszahlung entscheiden, wird die EPP mit dem Septembergehalt ausgezahlt. Die Erstattung erfolgt über die Lohnsteueranmeldung für das Jahr 2022. Sie gehen dann für 3 Monate in Vorkasse.

Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung mit.

4. Ihre Pflichten und Optionen als Arbeitnehmer

Ihr Arbeitgeber wird Sie gegebenenfalls auffordern das Vorliegen der Voraussetzungen schriftlich zu bestätigen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird Ihr Arbeitgeber keine Auszahlung vornehmen. Sie haben dann die Möglichkeit, die EPP in Ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 selbst zu beantragen.

5. Ihre Situation als Selbständiger oder Gewerbetreibender

Der Antrag auf EPP wird mit Ihrer Einkommensteuererklärung für 2022 bearbeitet. Einige Bundesländer werden berichtigte ESt-Vorauszahlungsbescheide schicken, so dass Sie die EPP bereits vorläufig über eine entsprechende Minderung Ihrer ESt-Vorauszahlung für das III. Quartal erhalten.

Fazit

Die Bürokratiemonster machen uns allen zu schaffen. Ein weiterer Wermutstropfen: die EPP selbst ist steuerpflichtig (allerdings sozialversicherungsfrei). Lediglich Menschen, die ausschließlich als Minijobber arbeiten, bleiben steuerfrei.

Die EPP allein wird die Deutschen Haushalte also nicht entscheidend entlasten.

Ihr Digitaler Finanzbericht für Banken – schnell, sicher, direkt

In der aktuellen Situation ist bei Banken und Sparkassen die Zahl der Kreditanfragen sprunghaft gestiegen. Mit dem Digitalen Finanzbericht (DiFin) erreichen die erforderlichen Jahresabschlüsse sofort den richtigen Empfänger in der Bank oder Sparkasse.

Der Digitale Finanzbericht – was ist das?

Der Digitale Finanzbericht ist ein standardisiertes Übermittlungsverfahren, mit dessen Hilfe Jahresabschlüsse digital eingereicht werden können. Mit diesem sicheren Verfahren können Bilanzen und Einnahmenüberschussrechnungen ohne Medienbruch direkt an Banken und Sparkassen übermittelt werden.

Was sind die Vorteile im Gegensatz zur bisherigen Einreichung in Papierform?

  • Beschleunigt die Digitalisierung Ihrer Finanz- und Geschäftsprozesse und spart damit Zeit und Kosten.
  • Sorgt für einen effizienten Informationsaustausch zwischen Ihnen und Ihrer Bank.
  • Beschleunigt die Bearbeitungszeit von Kreditanfragen.
  • Gewährleistet einen sicheren und dokumentierten Übertragungsweg.
  • Zukünftig werden die automatisierte Übernahme von Kreditparametern sowie Zins- und Tilgungsplänen, die Ermittlung von Restlaufzeitvermerken oder die Übermittlung der Kontokorrentlinie in Ihr Softwareprogramm bzw. an Ihren Steuerberater möglich sein.

Wie funktioniert der Digitale Finanzbericht?

Die Einreichung Ihres Jahresabschlusses ist einfach, sicher und transparent.

Sie haben folgende Möglichkeiten, den Digitalen Finanzbericht an Ihre Bank zu übermitteln:

  1. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Bank zur einmaligen Unterzeichnung der Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung (TVE).
  2. Um Ihre Daten übertragen zu können, beauftragen Sie entweder Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin mit der direkten digitalen Übermittlung Ihrer Abschlussdaten an Ihre Bank. Alternativ übermitteln Sie die Informationen einfach selbst aus der dafür vorgesehenen Software. Wie das funktioniert, erklärt Ihnen Ihr Softwareanbieter oder Ihr IT-Dienstleister.
  3. Durch die automatisierte Datenübermittlung profitieren Sie von einem deutlich effizienteren Prozess.

Ihre Jahresabschlüsse übertragen Sie mit bewährter Technik

Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnungen werden heutzutage digital erstellt. Aufgrund der Anforderungen der Finanzämter, Jahresabschlüsse seit 2013 nur noch als elektronische Steuerbilanz im Format XBRL (eXtensible Business Reporting Language) einzureichen, verfügen Unternehmen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer heute über die technischen Voraussetzungen, die Jahresabschlüsse elektronisch zu übermitteln. Der Digitale Finanzbericht baut auf dieser bewährten technischen Infrastruktur auf. Sie können daher einfach die vorhandenen Lösungen nutzen.

Fazit

Der Digitale Finanzbericht ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur erfolgreichen Digitalisierung aller Finanzprozesse innerhalb Ihres Unternehmens. Er ermöglicht einen effizienten Datenaustausch mit Ihrer Bank und ermöglicht eine schnellere Kreditbearbeitung.

Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Seiten des Digitalen Finanzberichts unter: https://digitaler-finanzbericht.de/