Frührentner beschäftigen – seit 01.01.2023 ohne Einkommensbegrenzung
Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah …
Die Suche nach geeigneten Fachkräften ist und bleibt schwierig. Deshalb heißt es, alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Sprechen Sie ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die in Frührente sind oder gehen, ob sie nebenher noch Lust und Zeit haben, bei Ihnen zu arbeiten. Denn mit einem Nebenjob können jetzt auch Frührentner so wie bisher Rentner beliebig viel hinzuverdienen ohne Kürzungen bei der eigenen Rente.*
Auch für Frührentner, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, gibt es Erleichterungen: Die Hinzuverdienstgrenze wurde auf 17.823,75 € angehoben., d.h., er oder sie kann zusätzlich zur Rente 1.485 € monatlich verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Win-win-Situation:
Laut einer Studie des IAB von August 2022 geben Rentner nichtmonetäre Gründe für die Erwerbstätigkeit im Ruhestand an, z.B. Spaß an der Arbeit, soziale Kontakte oder sinnvolle Beschäftigung. Als ehemaliger Arbeitgeber können Sie genau hier ansetzen, denn der
oder die (Früh-)Rentnerin kennt Ihren Betrieb, kann sein oder ihr Erfahrungswissen
einbringen und den Kolleginnen und Kollegen den Rücken freihalten.
Allerdings aufgepasst: Je nach Höhe der Rente und des Nebenverdiensts kann zusätzlich Einkommensteuer entstehen. Machen Sie also auf jeden Fall einen steuerlichen Check, damit Ihr Mitarbeiter hier nachträglich keine finanziellen Einbußen hat.