Sie besitzen eine Immobilie? Dann haben Sie 2022 Handlungsbedarf.
Das Gesetz zur Grundsteuerreform sieht eine Neubewertung aller Grundstücke in Deutschland vor, rund 36 Millionen Grundstücksbesitzer sind davon betroffen.
Die Fakten in aller Kürze:
- Alle Grundstücksbesitzer sind verpflichtet, eine Feststellungserklärung beim Finanzamt abzugeben.
- Die Feststellung der Grundsteuerwerte erfolgt auf den sogenannten “Hauptfeststellungszeitpunkt”, den 1. Januar 2022.
- Dabei haben die Bundesländer die Wahl, ob sie dem Bundesmodell folgen oder ein eigenes Bewertungsmodell anwenden. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und das Saarland planen von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
- Nach aktuellem Stand sieht es so aus, dass die Feststellungserklärungen unabhängig von der Anwendung des Bundes- oder Landesmodells einheitlich im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis spätestens zum 31. Oktober 2022 abzugeben sind.
Wir bereiten uns bereits jetzt intensiv auf diese Neuerungen vor, um Sie bei der Bewertung Ihrer Immobilie und der Feststellungserklärung zu unterstützen.
Sie erhalten Anfang 2022 dazu rechtzeitig weitere Informationen.