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Realitätscheck Grundsteuer?

Raten im Schneesturm – Warum Sie Ihren Grundstückswert im Auge behalten sollten

Der „Hype Grundsteuer“ ist vorbei. Zumindest für unsere Mandanten sind die Grundsteuererklärungen weitestgehend erledigt – nur die absoluten Sonderfälle harren noch der Klärung.

Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die aktuell auf den 1.1.2022 ermittelten Werte 7 Jahre Bestand haben sollen (Bei Ihrer Grundsteuer wirken sie sich konkret zum ersten Mal für 2025 aus). Der nächste „Hauptfeststellungszeitpunkt“ wird der 1.1.29 sein. Bis dahin soll der Grundstückswert lediglich dann angepasst werden, wenn sich grundsätzlich am Grundstück etwas ändert. Beispiele: Abriss, Anbau, Neubau, Eigentümerwechsel, …

Sie merken: Eine Neubewertung soll es nur geben, wenn sich an der Bebauung des Grundstücks etwas ändert.

Ein geänderter Wert des Grund und Bodens (der sog. „Bodenrichtwert“) soll dagegen innerhalb der 7 Jahre nicht zu Änderungen führen.

Diese Regelung ist umstritten. Gerade jetzt und in den kommenden Jahren ist durchaus mit sinkenden Bodenwerten zu rechnen – die Immobilienblase lässt ja bereits etwas Luft ab.

Allein beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg sind bereits 9 Klagen eingelegt, von denen einige auch das „Anpassungsverbot“ zum Inhalt haben.

Werden die sicher auch in anderen Bundesländern folgenden Klagen Erfolg haben? Die steuerliche Glaskugel ähnelt hier wieder einmal eher der Schneekugel mit viel Sichtbehinderung durch Nebel und Schneesturm.

Es bleibt Ihnen und uns im Moment die Beobachtungsposition mit dem Fokus auf zwei Gebiete:

  • Beobachtung der Rechtslage – wir verfolgen für Sie die Entwicklung. Solange es noch keine Musterverfahren vor höheren Gerichten gibt, denen Sie sich ohne eigene Kosten anschließen können, lohnt sich eine Klage aus unserer Sicht nur in absoluten Ausnahmefällen mit sehr großen Abweichungen des Wertes.
  • Beobachtung des Bodenrichtwertes ihrer Grundstücke – wir empfehlen Ihnen hier, die Werte im Auge zu behalten. Über das Portal BORIS-D (Bodenrichtwertinformationssystem für Deutschland) https://www.bodenrichtwerte-boris.de/boris-d/?lang=de erfahren Sie, welcher Bodenrichtwert für Ihre Gegend gerade aktuell ist (die Werte werden aus den aktuellen Grundstücksverkäufen des jeweiligen Jahres ermittelt).

Womit wieder einmal bewiesen wäre, dass steuerliche Werte nicht immer etwas mit der Realität zu tun haben. Also sowohl im Westen als auch im Osten nichts Neues.

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