E-Rechnung trifft GoBD – digitale Ordnung mit System

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen im B2B-Geschäft die Pflicht zur E-Rechnung. Noch bis Ende 2026 läuft eine großzügige Übergangsphase und erfolgen weitere Umsetzungsschritte, bevor die Umstellung ab dem 1. Januar 2028 vollständig verpflichtend wird.

Doch wer klug ist, nutzt die kommenden Monate, um Strukturen zu schaffen, die nicht nur gesetzeskonform, sondern auch effizient und zukunftssicher sind. Denn: Die E-Rechnung ist kein isoliertes IT-Projekt – sie greift tief in Ihre GoBD-konformen Verwaltungsprozesse ein.

Einheitliches Format, klare Struktur – so funktioniert die E-Rechnung

E-Rechnungen sind elektronische Dokumente, die in einem strukturierten Format gemäß der europäischen Norm EN 16931 erstellt, übermittelt und empfangen werden müssen.
In der Praxis haben sich vor allem zwei Standards etabliert: die X-Rechnung und die ZUGFeRD-Rechnung in der neuesten Version. Beide Formate ermöglichen, dass Rechnungsdaten automatisiert gelesen, geprüft und weiterverarbeitet werden können.

Achtung: Ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung.

💡 Tipp: Moderne Softwarelösungen erkennen, ob eine Rechnung formal korrekt vorliegt, und melden Abweichungen automatisch. Prüfen Sie, ob Ihre Systeme diese Funktion bereits unterstützen – das erleichtert später die GoBD-konforme Archivierung.

Inhaltliche Anforderungen und Korrekturen

Alle umsatzsteuerlichen Pflichtangaben gemäß §§ 14, 14a UStG müssen im strukturierten Datenteil enthalten sein – inklusive Leistungsbeschreibung. Zusätzliche Dokumente wie Stundenaufzeichnungen oder Lieferscheine dürfen Sie als Anhang mitsenden.
Bei Änderungen gilt: Betragsminderungen durch Skonti oder Mängelrügen brauchen keine neue Rechnung, wohl aber Änderungen des Leistungsumfangs. Hier empfiehlt sich ein Blick auf die Vorlagen des Forums elektronische Rechnung Deutschland (FeRD).

GoBD trifft E-Rechnung – das Zusammenspiel der digitalen Spielregeln

Mit der E-Rechnung rücken die Anforderungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) stärker in den Vordergrund.
Elektronische Rechnungen müssen in der ursprünglichen elektronischen Form aufbewahrt werden, in der sie empfangen wurden. Wird sie für interne Zwecke in ein anderes Format umgewandelt, sind beide Versionen revisionssicher zu archivieren und organisatorisch miteinander zu verknüpfen.

Die wichtigsten GoBD-Anforderungen auf einen Blick:

  • Unveränderbarkeit: Keine nachträgliche Bearbeitung.
  • Maschinelle Auswertbarkeit: Daten müssen jederzeit lesbar und prüfbar sein.
  • Verfügbarkeit: Rechnungen müssen schnell abrufbar sein.
  • Protokollierung: Empfang, Archivierung und Verarbeitung sind lückenlos zu dokumentieren.
  • Indexierung und Historie: Jede Rechnung erhält eine eindeutige Kennung und – falls Änderungen nötig sind – eine nachvollziehbare Versionshistorie.

Ein Ausdruck genügt nicht – die elektronische Form bleibt das Original.

So bereiten Sie Ihr Unternehmen Schritt für Schritt vor

1. Technik prüfen und anpassen

Seit 2025 besteht bereits die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können.
Richten Sie daher ein separates E-Rechnungspostfach ein und sorgen Sie für eine automatische Archivierung in Ihrem Dokumentenmanagementsystem.
Falls Ihre Rechnungssoftware noch keine E-Rechnungen erstellen kann, nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu Ihrem Anbieter auf – der Anpassungsbedarf kann größer sein, als man denkt.

2. Prozesse überdenken

Die Einführung der E-Rechnung ist der ideale Anlass, interne Abläufe neu zu strukturieren. Prüfen Sie, wie Belege aktuell empfangen, geprüft, gebucht und archiviert werden.
Ein Softwarewechsel oder die Einführung neuer Schnittstellen sollten mit ausreichend Vorlauf geplant werden – insbesondere, wenn mehrere Abteilungen beteiligt sind.

3. Kommunikation vorbereiten

Informieren Sie Geschäftspartner und Lieferanten frühzeitig über das von Ihnen bevorzugte Rechnungsformat und den künftigen Übertragungsweg. Ein einheitlicher digitaler Rechnungseingang spart Zeit, reduziert Papier und schafft Klarheit.

Fazit: Ordnung, Effizienz und Transparenz gewinnen

Die Einführung der E-Rechnung ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist der nächste logische Schritt in Richtung digitale Buchführung.
Richtig umgesetzt, schafft sie Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Effizienz – genau das, was die GoBD fordern.
Nutzen Sie die Übergangszeit, um Ihre Prozesse gemeinsam mit Ihrer Steuerkanzlei zu optimieren. So sichern Sie sich nicht nur eine reibungslose Umstellung, sondern auch langfristig einen echten Wettbewerbsvorteil durch strukturierte, digitale Abläufe.

Der Countdown zur E-Rechnungspflicht: In 5-4-3-2-1 starten Sie perfekt ins neue Jahr

Der Countdown zum Jahreswechsel läuft – und diesmal zählen wir nicht nur die Sekunden bis Mitternacht, sondern auch die Schritte, die Sie jetzt angehen sollten, um Ihr Unternehmen auf die E-Rechnungspflicht vorzubereiten.

Damit Sie 2025 ohne böse Überraschungen beginnen können, begleiten wir Sie mit unserer 5-Punkte-Countdown-Checkliste und zählen – wie es sich gehört – von 5 bis 1 runter:

5. E-Mail-Adresse für den Empfang von E-Rechnungen einrichten

Ab dem 01.01.2025 sind Sie als in Deutschland ansässiges Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen entgegenzunehmen. Dafür benötigen Sie eine E-Mail-Adresse, über die Sie E-Rechnungen empfangen können.

Praxistipp:

  • Richten Sie eine zentrale E-Mail-Adresse wie rechnung@ihrunternehmen.de ein. So stellen Sie sicher, dass alle E-Rechnungen an einem Ort eingehen und von den zuständigen Mitarbeitern bearbeitet werden können.
  • Klären Sie intern, wer Zugriff auf dieses Postfach benötigt, und informieren Sie Ihren IT-Dienstleister über die Einrichtung.

4. Software bereitstellen – E-Rechnungen lesen und verarbeiten

Eine E-Rechnung ist eine XML-Datei, die maschinell verarbeitet wird und für den Menschen nicht ohne Weiteres lesbar ist. Um diese Rechnungen einsehen und prüfen zu können, benötigen Sie entsprechende Software.

Praxistipp:

  • Überprüfen Sie, ob Ihre aktuelle Buchhaltungssoftware E-Rechnungen im XML-Format visualisieren kann.
  • Softwarelösungen wie DATEV, Lexware oder ADDISON bieten bereits entsprechende Funktionen.
  • Falls Sie keine spezielle Software nutzen, gibt es XML-Viewer, die Ihnen beim Anzeigen der E-Rechnungen helfen.

3. Revisionssichere Archivierung sicherstellen

Gesetzlich vorgeschrieben ist die revisionssichere Aufbewahrung der E-Rechnungen in ihrer ursprünglichen Form. Einfache Ablagen auf dem Computer oder im E-Mail-Postfach reichen hier nicht aus.

Praxistipp:

  • Prüfen Sie Ihre aktuelle Archivierungslösung auf Revisionssicherheit.
  • Überlegen Sie, ob Sie ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) benötigen, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
  • Sprechen Sie mit Ihrem IT-Dienstleister oder uns über passende Lösungen.

2. Schnittstellen zur Kanzlei einrichten

Für die Umsatzsteuervoranmeldung und den Vorsteuerabzug benötigen wir als Ihre Kanzlei Zugang zu Ihren E-Rechnungen.

Praxistipp:

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Software eine Schnittstelle zu unserer Kanzleisoftware hat oder dass Sie E-Rechnungen einfach exportieren können.
  • Durch nahtlose Datenübertragung wird Doppelarbeit vermieden, und Fehlerquellen werden reduziert.

1. Unterstützung einholen – gemeinsam ins neue Jahr starten

Die Umstellung auf die E-Rechnung mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, aber Sie sind nicht allein.

Praxistipp:

  • Kontaktieren Sie uns frühzeitig, um offene Fragen zu klären.
  • Nutzen Sie unsere Expertise, um die Umstellung reibungslos zu gestalten.
  • So können Sie beruhigt ins neue Jahr starten und sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Lassen Sie uns gemeinsam den Countdown bis zum Jahreswechsel nutzen, um Ihr Unternehmen optimal auf die E-Rechnungspflicht vorzubereiten.

Geschafft

Mit diesen fünf Schritten starten Sie nicht nur stressfrei, sondern auch bestens gerüstet ins Jahr 2025. Wir stehen Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite.

E-Rechnung – der Zeitplan

Am 22. März 2024 wurde mit dem Wachstumschancengesetz die Verpflichtung zur
E-Rechnung im B2B-Bereich
verabschiedet.

Die Umsetzung erfolgt dabei in mehreren Stufen, ab dem 1. 1. 2028 müssen dann alle Unternehmen E-Rechnungen versenden.

Unser Tipp: schieben Sie das Thema nicht auf dei lange Bank, setzen Sie sich frühzeitig damit auseinander und erstellen einen stressfreien Umsetzungsplan in Ihrem Tempo. (So vermeiden Sie den „Huch, ist schon wieder Weihnachten“- Effekt: Jeder weiß, dass der 24. 12. kommt und dennoch bricht kurz vorher die Hektik aus, um in letzter Minute die Geschnke zu besorgen. 😉

Gern unterstützen wir Sie dabei.

E-Rechnung Zeitplan

Die E-Rechnung im B2B-Bereich ab 1. Januar 2025: von der digitalen Kür zur Pflicht

Sie arbeiten bereits digital und haben die Papierbelegwelt hinter sich gelassen? Prima, dann sind Sie bestens gerüstet für den nächsten Schritt.

Sie drucken und versenden noch Papier? Dann nutzen Sie das Jahr 2024, um die Digitalisierung Ihres Rechnungswesens voranzubringen.

Denn die Digitalisierung schreitet voran, und ab dem 1. Januar 2025 wird sie einen weiteren bedeutenden Meilenstein erreichen: die Einführung der E-Rechnungspflicht für Unternehmen im B2B-Bereich in Deutschland.

Was bedeutet das konkret, und wie können Sie sich darauf vorbereiten?

1. Grundlegendes zur E-Rechnungspflicht

Ab 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland ihre Rechnungen an Firmenkunden elektronisch erstellen und versenden. Aber keine Angst! Das bedeutet nicht nur weniger Papierkram, sondern auch effizientere, schnellere und fehlerfreie Prozesse. Das Beste daran? Sie sparen nicht nur Zeit, sondern auch Geld! Und so sieht der Zeitfahrplan aus:

  • Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
  • Ab dem 01.01.2025 kann jedes Unternehmen E-Rechnungen versenden. Es entfällt der Vorrang der Papierrechnung. Andere elektronische Formate wie PDF dürfen nur mit Einwilligung des Empfängers bzw. der Empfängerin versendet werden.
  • Ab dem 01.01.2026 müssen alle Unternehmen im B2B mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € E-Rechnungen versenden.
  • Ab dem 01.01.2027 müssen alle B2B-Unternehmen E-Rechnungen versenden. (Ausnahme: EDI darf bis zum 31.12.2027 verwendet werden.)

Steuerfreie Lieferungen und Leistungen, Kleinbetragsrechnungen unter 250 € und Fahrausweise sind von der Pflicht ausgenommen.

2. Die Formate ZUGFeRD und XRechnung

Jetzt fragen Sie sich sicher: „Wie mache ich das?“ Es gibt zwei gängige Formate für E-Rechnungen in Deutschland: ZUGFeRD und XRechnung.

ZUGFeRD steht für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“ und ist eine Kombination aus PDF und XML. Es ist sozusagen das „Swiss Army Knife“ der E-Rechnungen – einfach, praktisch und für fast jeden geeignet.

XRechnung hingegen ist ein rein XML-basiertes Format. Denken Sie an XRechnung als den „James Bond“ der E-Rechnungen: smart, effizient und immer auf dem neuesten Stand der Technik.

Seit dem 27. November 2020 besteht übrigens in Deutschland bereits eine Verpflichtung zur E-Rechnung im B2G – also gegenüber staatlichen Einrichtungen. Ab 2024 wird es für viele Unternehmen darum gehen, Teile ihrer Rechnungsprozesse anzupassen.

Und wenn Sie sich sowieso mit dem Thema Rechnungen beschäftigen, nutzen Sie doch die Chance und optimieren Sie Ihren Rechnungsausgangs- und Rechnungseingangsprozess. Hier ein paar Tipps dazu.

3. Tipps, um den Rechnungsausgangsprozess zu optimieren

Jetzt wird’s konkret! Wie passen Sie Ihre Prozesse an?

  • Digital First: Erstellen Sie Rechnungen direkt in einem digitalen Format, anstatt sie erst zu drucken und dann zu scannen. (Und Word oder Excel sind bereits jetzt dafür ungeeignet, da sie nicht den GoBD entsprechen.) Fragen Sie beim Hersteller Ihres Rechnungsschreibungsprogramms, wie Sie ab 2025 Ihre Rechnungen E-Rechnungs-konform erstellen und versenden können.
  • automatisieren: Nutzen Sie Software-Lösungen, um Rechnungen automatisch an Ihre Kunden zu senden. Das minimiert Fehler und beschleunigt den Prozess.
  • Schnittstellen nutzen: Vernetzen Sie Ihre Buchhaltung, Ihr CRM und andere Systeme, um Daten automatisch auszutauschen.

Stolperfalle Rechnungsversand: Unternehmen, die aktuell noch nicht digital versenden, könnten mit ihren Stammdaten in die Bredouille kommen. Denn dort müssen die entsprechen E-Mail-Adressen der Rechnungsempfänger*innen in der Software hinterlegt sein. Prüfen Sie das rechtzeitig und beginnen Sie zeitnah mit der Stammdatenpflege.

Unternehmen, die bereits mit dem digitalen Rechnungsversand via PDF arbeiten, wissen, dass bisher das Einverständnis der Kunden für den digitalen Rechnungsversand benötigt wurde. Dies wird mit der E-Rechnungspflicht für Unternehmen im B2B wegfallen.

4. Tipps, um den Rechnungseingangsprozess zu optimieren

Und wie sieht es auf der Empfängerseite aus?

  • direkt ins System: Lassen Sie E-Rechnungen direkt in Ihr Buchhaltungssystem übernehmen. Legen Sie sich dazu eine einheitliche Mailadresse an, z.B. rechnungen@firmenname.de und bitten Sie alle Lieferanten, Rechnungen ausschließlich an diese Adresse zu mailen.

    Für Rechnungen, die Ihnen in Portalen zur Verfügung gestellt werden, können Sie Tools wie getmyinvoice oder invoicefetcher nutzen.
  • automatische Prüfung: Nutzen Sie Software, die Rechnungen auf Fehler oder Inkonsistenzen prüft.
  • Workflow-Management: Stellen Sie sicher, dass Rechnungen automatisch an die richtigen Abteilungen weitergeleitet werden.

Fazit

Die E-Rechnungspflicht ist nicht nur eine weitere administrative Hürde, sondern eine Chance, Ihr Unternehmen fit für die Zukunft zu machen. Weniger Papier, weniger Fehler, weniger Zeitaufwand – klingt das nicht traumhaft? Unsicher, wie Sie starten sollen? Sprechen Sie uns an, wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Umstellung. Wir freuen uns auf die papierlose Zukunft!