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100 % Sonderabschreibung für Software und Hardware

Digitalisierung lohnt sich jetzt noch mehr. Daher ist Hardware (Computer inkl. Peripheriegeräte wie Drucker/Scanner etc.) ab dem Jahr 2021 sofort zu 100 % abschreibbar.
Das gilt auch für Software – egal, ob es sich um Standardprogramme oder individuelle Software wie z.B. ERP- oder Warenwirtschaftssysteme handelt.

Unser Tipp: Sie wollen neue Software für Ihren Betrieb anschaffen?

Binden Sie uns in die Entscheidung mit ein – so können wir die Software finden, die nicht nur gut zu Ihren Anforderungen im Betrieb passt, sondern auch die richtigen Schnittstellen zu unserer Software bietet.

Steuererleichterung fürs Homeoffice

Wer 2021 Hard- und / oder Software kauft, um sein Homeoffice “aufzurüsten” bzw. nutzbar zu machen, kann den Kaufpreis jetzt in voller Höhe von der Steuer absetzen.

Für Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern diese Mittel zur Verfügung stellen, sind das dann direkt in diesem Jahr abzugsfähige Betriebskosten. Arbeitnehmer, die sich selbst etwas kaufen, setzen den Kaufpreis als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung an.

Warum Steuererleichterung? Anschaffungen, die mehr als € 800 (netto) bzw. € 952 (brutto) kosten, mussten bisher auf 3 Jahre verteilt (abgeschrieben) werden. Jetzt mindert der Kauf eines PCs, Druckers und anderer Hard- und Software in voller Höhe die Steuerlast.